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Apple Store in Wien bestätigt

double_d

Baumanns Renette
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Hab das hier zur Gleichbehandlungsanwaltschaft gefunden.
Hier ist eindeutig beschrieben, wie eine Stellenausschreibung in Österreich auszusehen hat.
Unter dem Punkt "Erfordernis von Lohn- oder Gehaltsangaben" steht, dass dem Gesetz, Kollektivverträgen oder anderen Normen nach festgelegte Mindestentgelt und die Bereitschaft einer Überzahlung, falls diese Bestand hat, genannt werden muss.

http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at/DocView.axd?CobId=46782

Ist natürlich lustig, weil es in Österreich keine festgelegte Lohnuntergrenze gibt. ;)
Allerdings gibt es die Kollektivverträge und Mindestlohntarife, die in der Regel ein Entgelt von nicht weniger als 1.500 EUR monatlich regeln. Damit könnte die Vermutung von Martin schon stimmen, dass es sich hierbei um keine Jahresgehaltsangabe handelt.
Aber Mindestlohntarife unterliegen keiner branchenübergreifenden Regelung. Demnach ist es tatsächlich auch möglich, dass Apple hier einen solchen Mindestlohntarif für seine Mitarbeiter ansetzt, der tatsächlich nicht mehr als ca. 135 EUR mtl. ausweist. ;)

Für Deutschland gibt es so eine Verpflichtung der Gehaltsangabe nicht. Da gibt es lediglich Pläne aus dem Familienministerium (also auch irgendwie die Richtung "Gleichbehandlung" wie in Österreich), dies als gesetzliche Verpflichtung zu schaffen. Allerdings haben wir einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn in Deutschland. Aktuell liegt der bei 8,84 EUR brutto pro Stunde. Für jemanden, der eine durchschnittliche tarifliche Stundenzahl von etwa 154 Stunden mtl. zu leisten hat, würde es bedeuten, dass er dafür mindestens 1361,- EUR mtl. brutto erhalten müsste.
Unter der Voraussetzung, dass die angegebenen 1.600,- EUR einen Monatswert darstellen, läge der Mitarbeiter in Österreich sogar noch weit über dem in Deutschland geltenden Mindestlohn. ;)
 

Martin Wendel

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Im Ernst, wenn es um Knete geht, vertippt sich Apple doch eher selten, kann es nicht eventuell wirklich sein, wie @tonga schreibt?
Nein, glaub nicht dass es daran liegt. Hier in Ö gibt es keine "Minijobs" (zumindest heißen sie nichts so), eine Grenze von 150 Euro wäre mir auch nicht bekannt.
 

Jan Gruber

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Sie haben das jetzt anscheinend korrigiert, damit wäre das Rätseln dann beendet.

"Das Bruttojahresgehalt für eine Vollzeitstelle beträgt gemäß innerbetrieblicher Absprachen mindestens € 21 644. Das tatsächliche Gehalt orientiert sich an branchenüblichen Gehältern, deinen Qualifikationen und Erfahrungen."

Und das ist das geringste das überall drinnen steht. Was imho dem Basissatz des Handelskollektivs im Jahr 2017 entspricht. Stimmt - allgemeinen Mindestlohn direkt haben wir keinen, der geht bei uns nach Berufsgruppen via den sog. Kollektivverträgen.
 

Adelar3x

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Sie haben das jetzt anscheinend korrigiert, damit wäre das Rätseln dann beendet.

"Das Bruttojahresgehalt für eine Vollzeitstelle beträgt gemäß innerbetrieblicher Absprachen mindestens € 21 644. Das tatsächliche Gehalt orientiert sich an branchenüblichen Gehältern, deinen Qualifikationen und Erfahrungen."
Kollektivvertragliches Mindestentgelt pro Jahr. Beinhaltet das denn dann auch Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration?
 

Jan Gruber

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Sie haben das jetzt anscheinend korrigiert, damit wäre das Rätseln dann beendet.

"Das Bruttojahresgehalt für eine Vollzeitstelle beträgt gemäß innerbetrieblicher Absprachen mindestens € 21 644. Das tatsächliche Gehalt orientiert sich an branchenüblichen Gehältern, deinen Qualifikationen und Erfahrungen."
Kollektivvertragliches Mindestentgelt pro Jahr. Beinhaltet das denn dann auch Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration?
Das ist ne gute Frage, ich denke aber in der Regel ist das inkl. 13. + 14. Gehalt (also Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
In dem Kollektivvertrag meiner Branche ist es zumindest so. Da gibt es die Gehaltstabelle einmal für Monate und einmal für Jahre (was dann Monat * 14 wäre).
 

Adelar3x

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Das ist ne gute Frage, ich denke aber in der Regel ist das inkl. 13. + 14. Gehalt (also Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
In dem Kollektivvertrag meiner Branche ist es zumindest so. Da gibt es die Gehaltstabelle einmal für Monate und einmal für Jahre (was dann Monat * 14 wäre).
Nicht zwingend vorgeschrieben sind:
  • die Angabe des anzuwendenden Kollektivvertrages,
  • die Berücksichtigung von zusätzlichen Einstufungskriterien (Betriebszugehörigkeit und Berufserfahrung), außer es wird ausdrücklich nach einer berufserfahrenen Person gesucht,
  • die Einrechnung arbeitstechnischer Zulagen, wenn diese der Höhe nach variieren – was auch bei Trinkgeldern der Fall ist.
https://www.wko.at/Content.Node/Ser...be_des_Mindestentgelts_im_Stelleninserat.html

Das macht das Ganze halt ziemlich unzuverlässig...
 

Jan Gruber

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Ne, das überhaupt nicht aussagekräftig / zuverlässig. Ich kenne es aktuell eigentlich nur von der Gegenseite, von Ausschreibungen - egal was du da reinschreibst irgendwas machst du falsch. Und für den künftigen Arbeitnehmer fehlen wichtige Informationen - eben wie der anzuwendende Kollektivvertrag. Und die spannenden Details stecken dann ja eher in der "Bereitschaft zur Überzahlung" und wie diese aussieht. Ich bekomme zb ~50% Überzahlung - das ist das was man wirklich vorher wissen möchte ;)
 

ullistein

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Kollektivvertrag und Weihnachtsremuneration.

Ihr habt schon eine lustige Sprache, Ihr Ösis.