Wow so viele Paragrafen und dann wird nichtmal hinterfragt ob es sich hier nicht um Steuerhinterziehung handelt. Einkaufen einzig um dann mit Gewinn zu verkaufen ist ja klar gewerbliches Handeln.
Jetzt wirds interessant
ad1) Der Käufer schliesst aber den Vertrag mit A in der Absicht (okok, das kann man nicht beweisen, aber mal angenommen) von B eine höhere Vergütung als den Preis zu erhalten, als er von A bekommen hat. Das kann man als betrügerische Absicht ansehen, im Sinne 263StGB sehen, nicht wahr, da B gutgläubig in der Absicht Kunden, die von der vom Gerät ausgehenden potenziellen Gefahr nichts wussten zu entschädigen, sein Angebot übehaupt nur unterbreitet hat?
ad) B wird mehr geschädigt, als von Dir dargelegt. Die Transaktionskosten solcher Vorgänge sind idR sehr hoch. Dazu kommen die Kosten, das Gerät instand zu setzen, um seinen originalen Wert wiederherzustellen. Das könnten schon unverhältnismässige Kosten sein (nochmal okok, das kann man auch nicht beweisen, was diese Schmarotzer ausnutzen - selbst wenn sie nicht belangbar sind, ist es dennoch ein Rechtsverstoß?)
So halb. Tatsächlich ist afaik kein erheblich Umfang nötig um gewerblich zu handeln, sondern nur die Gewinnabsicht, kommt aber noch drauf an ob er sowas zum ersten mal macht. Aber auch ohne Zwang zum Gewerbeschein bleibt es erstmal Einkommen, das auch versteuert werden will.Dazu ist schon ein ganz erheblicher Umfang erforderlichEin "gutes Geschäft" machen zu wollen, macht einen noch nicht zum Gewerbetreibenden. Aber es war sowieso als Spaß gedacht, oder?
Selbstverständlich. Und warum hinterher?Um Steuerhinterziehung handelt es sich ja wohl erst, wenn man Steuern hinterzieht. Also handelt es sich gegenwärtig zu 100% nicht um Steuerhinterziehung. Selbstverständlich werde ich nach Ablauf des Geschäftes beim Finanzamt nachfragen was zu tun ist.
Selbstverständlich. Und warum hinterher?
Ich denke da brauchst Du dir keine Gedanken machen - Apple will die alle vom Markt haben. Wer die einsendet wird wohl egal sein.Beispielsweise indem sie nur limitierte Geräte pro Adresse bzw. Kontonummer umtauschen. Ich rechne mit 2 Geräten.
Also mir läuft es hier eiskalt den Rücken runter wenn ich das hier alles lese. Ob das rechtlich nun wasserdicht ist oder nicht, es ist einfach bezeichnend für einen User wie @BlackRa1n hier an vorderster Front und über alle normalen handelsüblichen Mengen hinaus so dermaßen dekadent daherzureden.
Deine Einstellung ist einfach nur widerlich. Mehr schreibbares fällt mir dazu nicht ein.Was ist daran Betrug? Gar nichts daran ist Betrug. Wenn man so ein Gerät ehrlich erwirbt, dann hat mit Betrug rein gar nicht zu tun.
Ich habe eine Investition getätigt. Das nennt man Geschäftssinn. Kann jeder machen.
Vorausgesetzt man hat das Kapital dazu. Hat halt nicht jeder. Und davon blöken sicherlich auch ein paar hier rum. Ist aber recht amüsant.
Bevor man Pfandflaschen sammelt, stöbert man doch lieber in der Bucht nach Müll um ihn zu verkaufen. Apple kratzt es nicht, die haben gewusst worauf sie sich einlassen.Deine Einstellung ist einfach nur widerlich. Mehr schreibbares fällt mir dazu nicht ein.
Wer Kapital und Geschäftssinn hat, muss sich mit solchen "Tricks" gar nicht erst beschäftigen. Und wer mit sowas noch öffentlich auf dicke Hose macht, backt in Wirklichkeit eher ganz kleine Brötchen.
Ja, das entspricht auch meiner Erfahrung.Von daher kann ich Deine These nur bestätigen: Je dekadenter in der Öffentlichkeit, desto weniger dahinter.
....und Viele davon auch noch einen Schuss durch selbige.So mancher hat eben nur eine Socke vorne in der dicken Hose.![]()
Wird nicht passieren da nicht alle die Rechnung aufheben und es hier um deren Sicherheit geht. Wer kein Geld zurückbekommt verwendet die vielleicht weiter und verletzt sich.Hoffentlich verlangt Apple in diesem Fall einen Kaufnachweis ...
Das ist nicht die Beats Pill XL, sondern die Beats Pill 2.0 (die kleine Version).Vom Rückruf nicht betroffen scheint die zweite Version der Beats Pill XL zu sein. Diese ist weiterhin 199,95 Euro im Apple Store erhältlich.
Ich auch nicht.Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.