Völlig unabhängig von der moralischen Seite... aber wenn man hier die rechtlichen Ausführungen von beeker 2.0 lesen muss, wird einem ganz anders. Wenigstens ein Mindestmaß an Verständnis von unserem Rechtssystem sollte man als Einwohner des jeweiligen Landes schon haben (oder alternativ bietet es sich an, andere nicht etwaiger Straftaten zu bezichtigen)...
Apple hat angeboten, für das Einsenden eines originalen Pill XL Lautsprechers 300€ zu erstatten. Durch das Einsenden nimmt man dieses Angebot konkludent an. Weitere Bedingungen hat Apple nicht gestellt. Wann und zu welchem Preis das eingesendete Gerät erworben wurde, spielt nicht die geringste Rolle. Es kommt ein wirksamer Vertrag zwischen Apple und dem Einsendenden zustande.
Der strafrechtliche Betrug im Sinne von § 263 StGB setzt einen RECHTSWIDRIGEN Vermögensvorteil voraus! Ist hier aber nicht gegeben, da bei Einsenden eines Gerätes ein vertraglicher Anspruch gegen Apple auf Auszahlung besteht! Ganz nebenbei setzt Betrug zudem eine Täuschung über Tatsachen voraus. Eine solche ist durch das Einsenden selbstverständlich nicht vorhanden. Apple interessiert es auch gar nicht, wie viel man für das Gerät bezahlt hat. Apple will die Dinger bloß vom Markt haben, um sich den Imageschaden zu sparen, wenn da wirklich mal Schlimmeres passiert. Von den Schmerzensgeldforderungen in den USA mal ganz abgesehen.
Wahrscheinlich interessiert das hier niemanden so wirklich, aber es gibt ja auch genug andere langweilige Kommentare, also nehme ich mir hier ausnahmsweise auch einmal die Freiheit

Wem es nicht zu blöd ist, der kann also aus rein rechtlicher Sicht gerne versuchen, Gewinn mit der Rückrufaktion zu machen. Ich halte es zwar für Zeitverschwendung, aber wenn Apple damit Verlust macht (tun sie doch durch die Rückrufaktion eh!!), dann haben sie eben Pech. Müssen ja keinen Schrott verkaufen....