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Armer Mensch...
Trinkgeld gibst du auch digital ohne zu wissen ob es ankommt.
Trinkgeld wie heutzutage in den meisten Läden gesammelt und dann unter dem Personal aufgeteilt. Denn warum soll nur die Bedienung davon profitieren und nicht auch das Personal an der Bar, in der Küche usw.
Nachteil beim digitalen Trinkgeld ist allerdings, dass Finanzamt hat auch ein Auge drauf…
 
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Was genau ist der Nachteil und warum sollte das FA da ein Auge drauf haben?

Trinkgeld ist steuerpflichtig, wenn:​

  • Der Arbeitgeber das Trinkgeld direkt erhält
  • Das Trinkgeld in einem Topf gesammelt und vom Arbeitgeber an alle Mitarbeiter verteilt wird, weil der persönliche Bezug zum Trinkgeldgeber fehlt. Das Trinkgeld wird somit als Arbeitslohn angesehen, da es vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Deswegen muss es in der Steuererklärung berücksichtigt werden und ist somit Steuer- und Sozialversicherungspflichtig.
 
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Davon war nicht die Rede vorher. Es geht um Trinkgeld und nicht um eingepreiste Zahlungen.

Gelder, die der Arbeitgeber direkt erhält sind schon per Definition kein Trinkgeld.

Guckst Du hier z.B.

Achtung: In dem genannten Beispiel geht es um Einzelunternehmer(!), welche "Trinkgeld" nicht als persönliche Wertschätzung erhalten. Also drei Voraussetzungen. Das ist z.B. dann NICHT mehr gegeben, wenn der Kunde dem Einzelunternehmer ein Trinkgeld in die Hand drückt, mit der Bitte, dieses dem Mitarbeiter für dessen Service zu geben.

Es kommt, wie so häufig, auf die Feinheiten an.
 
Kurze Frage: Soll die Trinkgeld-Versteuerungsthematik nun über eine Pflicht zum bargeldlosen Zahlungsangebot entscheiden?
Sicher nicht!
Genau mit dieser Taktik -Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen- verhindern wir Innovation und Weiterentwicklung in Deutschland!

Ich empfinde solche Detaildebatten als Vergartenzwergung anstehender Veränderung!

Es kommt, wie so häufig, auf die Feinheiten an.
Eben NICHT!

Das ist geistige Schrebergartensiedlung, die den status quo zementiert und Deutschland an den ökonomischen Abgrund geführt hat, an dem wir nun stehen. Diese Regelungs- und Detailwut verhindert wirtschaftlichen Erfolg und am Ende Wohlstand!
 
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Eben NICHT!

Das ist geistige Schrebergartensiedlung, die den status quo zementiert und Deutschland an den ökonomischen Abgrund geführt hat, an dem wir nun stehen muss enden. Diese Regelungs- und Detailwut verhindert wirtschaftlichen Erfolg und am Ende Wohlstand!

Ich disktutiere hier nicht mit dir die Rechtslage. Die Rechtsfolgen sind, wie ich oben beschrieben habe, von den Feinheiten abhängig. Ob DIR das gefällt, ist dem Gesetzgeber egal - und da ich nur die Rechtslage erörtert habe, interessiert es mich auch nicht die Bohne, ob die das nun im Schreberharten siehst.
Denn: Ich schreibe nicht, dass ich diese Regelung nun für gut oder schlecht befinde, ob diese systematisch sinnvoll oder bei ihrer Einführung gut begründet war - sondern stelle ausschließlich dar, wie sie funktioniert.

Wenn du die Regelung kritisieren willst, wende dich an den Gesetzgeber - aber kritisieren doch bitte nicht denjenigen, der das umzusetzen hat. Damit zeigst du nämlich nur Unkenntnis der Gewaltenteilung. Danke.
 
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Nachteil beim digitalen Trinkgeld ist allerdings, dass Finanzamt hat auch ein Auge drauf…

Der Unterschied ist eigentlich "nur", dass dem Finanzamt die Information über den Umfang der gegebenen Trinkgelder vorliegt. An der Systematik der Besteuerung (steuerbare Einkünfte: ja/nein; Höhe der steuerbaren Einkünfte; ...) ändert sich nichts, egal, ob nun "digital", per Überweisung oder in bar gezahlt.
Weder das EStG, noch die GewO, machen einen Unterschiedlich hinsichtlich des Weges der Zuwendung.