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Apple Music - Apple kann heruntergeladene Musik löschen

saw

Sondergleichen von Welford Park
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Nein. Aber wenn du die gekauften Songs nicht runterlädst gibt es theoretisch keine Garantie das sie auch für immer im iTunes Store vorhanden sind.
Wesshalb es sich gerade bei Tv Serien, Filmen und Musikvideos, die manche aus Platzgründen nicht auf der Platte liegen haben,
lohnen kann, diese trotzdem zu laden und extern auszulagern.

Bisher hatte ich das Problem zwar nur bei einigen wenigen Musikvideos, aber ärgerlich war es schon als da nur noch der Hinweis gekommen war, das Der Artikel zur Zeit nicht geladen werden kann :(
 

doc_holleday

Roter Herbstkalvill
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So ist es Apple möglich bereits heruntergeladene Musik zu löschen bzw. zurück zu ziehen. Dies erfolgt im Falle eines Rechtentzugs durch den Lizenzgeber. Die Löschung in der Offline-Mediathek erfolgt ohne weiteren Hinweis und ist ziemlich intransparent. Titel werden zwar weiterhin angezeigt, sind aber ausgegraut dargestellt. Bei der Wiedergabe werden sie simpel übersprungen. Bei näherer Betrachtung gibt es dann den iCloud-Warnhinweis "nicht mehr verfügbar"

Vielleicht habe ich auch den Faden verloren, aber das klingt für mich als wäre es nicht nur eine theoretische Möglichkeit in der Zukunft sondern bereits jetzt Realität.

(Ist aber auch eigentlich nicht so super wichtig)
 

Joh1

Golden Noble
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Vielleicht habe ich auch den Faden verloren, aber das klingt für mich als wäre es nicht nur eine theoretische Möglichkeit in der Zukunft sondern bereits jetzt Realität.

(Ist aber auch eigentlich nicht so super wichtig)
Deswegen war ja auch die Frage was er meint ;)
 

DF0

Neuer Berner Rosenapfel
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Bei Streaming bzw. Download-Portalen bekommt man sehr viel mehr das Lizenzwesen mit, als anno DVD und VHS. Da erwarb mal ein Publisher die Lizenz für eine Rutsche Auswertung für...was weiss ich..."Die Goonies", hat seine Einnahmen damit gemacht und dann den Restkontingent an die Wühltisch-Fraktion verkauft, wo es das VHS-Tape dann für 2DM gab (sowas geht mit iTunes-Filmen natürlich nicht). Zwischendurch hat der Publisher die Lizenz vielleicht weiterverkauft, ist Konkurs gegangen oder die Lizenz war zeitlich begrenzt und ist dann zu einem weiteren Publisher gereicht worden. Deshalb ist es dennoch möglich gewesen, in einem Laden die "Goonies"-Kassette vom Publisher 1 noch zu kaufen.

Mit iTunes und Co geht das nicht mehr. Verliert ein Publisher (oder nennen wir es Verleih) die Distributionslizenz, ist der Film nicht mehr im Angebot, solange ein Folgeverleih nicht erneut die Lizenz für eine weitere Auswertung bekommt. Er stellt den Film auf iTunes zur Verfügung...vielleicht sogar die selbe Datei (die von der Filmproduktionsgesellschaft erstellt wurde), aber es ist eine andere Lizenz.

Je nachdem wie das intern geregelt wurde wäre es denkbar, dass jemand "Goonies" auf iTunes gekauft hat, aber nicht heruntergeladen. Und die "Goonies"-Version vom Folgeverlei ist technisch 1:1 identisch, aber nicht mit der gekauften (und leider nicht mehr verfügbaren) Version verknüpft.

Ist also alles ein bisschen anders...muss man nur wissen. Also immer schön sichern ;)
 

nierensieb

Grahams Jubiläumsapfel
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Man könnte ja sogar als ganz vorsichtiger Mensch ein altes iPhone mit runtergeladener Musik füllen und dann einfach den Flugmodus für den Rest der natürlich Lebensdauer einschalten. Oder muss Apple Music in regelmäßigen Abständen die Zugangsberechtigung online überprüfen?
 

Joh1

Golden Noble
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Man könnte ja sogar als ganz vorsichtiger Mensch ein altes iPhone mit runtergeladener Musik füllen und dann einfach den Flugmodus für den Rest der natürlich Lebensdauer einschalten. Oder muss Apple Music in regelmäßigen Abständen die Zugangsberechtigung online überprüfen?
Ich gehe mal ganz stark davon aus das es in regelmäßigen Abständen mit dem Internet verbunden sein muss damit es geht.
 

DF0

Neuer Berner Rosenapfel
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Ich hab mal entdeckt, dass man .m4p-Dateien in QuickTime Player 7 (!, nicht den neuen) öffnen kann, aber erstmal ist es dann stumm. Erst wenn man die geschützte AAC-Tonspur dort extrahiert, kann man den Ton hören und es ist als eigenes File abspeicherbar. Ob Apple die dann immer noch entfernen kann, daran zweifel ich. Allerdings kann man die Musik dann auch im wesentlichen nur über QuickTime abspielen :/

Wenig praktikable Lösung also, um die Songs (möglicherweise) zu behalten. Aber interessieren würde es mich schon.
 

Apfelkescher

Westfälische Tiefblüte
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Ich frage mich schon die letzten Tage warum das Thema jetzt so aufkommt.
Sollte das nicht jedem vom ersten Tag an klar sein oder spätestens wenn man einmal Streaming verstanden hat das so etwas möglich ist?

An der News ist überhaupt nichts überraschendes es wird aber immer so hingestellt als würde das Plötzlich möglich sein...

Das kann logischerweise jeder Streamingdienst machen. Es wird allerdings Apple nicht aus Freude Songs löschen.
Das wird nur passieren wenn die Rechteinhaber nicht mehr möchten das diese zum Streamen angeboten werden.

Edit: Jeden den das jetzt plötzlich überrascht der hat Streaming nicht verstanden.
Wann kommt ein Artikel darüber das Filme aus dem Streamingkatalog bei Netflix oder Amazon Prime rausfliegen?


Das ist überhaupt nicht außergewöhnlich das es in dem Fall möglich ist...

Nein. Einfach nein :D

Dem kann ich voll und ganz beipflichten. Das habe ich selber schon erlebt bei WiMP jetzt TIDAL und Spotify.
 

Apfelkescher

Westfälische Tiefblüte
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Für mich ist der größte Grund das wenn so ein Streamingdienst eingestellt wird (egal warum), so habe ich viel Geld ausgeben und habe dann nichts mehr zum hören. Des weiteren hat man sich die Arbeit gemacht und hat sich sogar Playlisten Mühevoll zusammen gestellt und diese sind dann auch weg...

RIIIISIKOOOOOO!!!!! Spotify, Apple Music, Google music, Napster um nur die Größten am Markt zu nennen (Amazon Music ist ja noch im Aufbau), werden meiner Meinung nach nicht so leicht vom Markt verschwinden, sondern sich ggf. gegenseitig übernehmen.

Letztlich mietet man die Musik. Und da alle Streaminganbieter mittlerweile den gleichen Mainstream im Angebot haben, ist ein Wegfall eines Streaminganbieter für das erneute Erstellen der Playlisten zwar mühevoll aber kein Beinbruch.

Zu bedenken geben möchte ich, dass sich das Aus oder die Übernahme eines Dienstes in der Regel nicht schlagartig ergibt. Somit hat der Nutzer die Möglichkeit sich Ersatz zu suchen und die Playlisten lassen sich mit Tools aus dem Internet zwischen den einzelnen Diensten übertragen.

Der Rest der Nutzer hört eh so spezielle Musik, dass er auf solchen Plattformen ohnehin nicht zufriedengestellt wird und deshalb auf die klassischen Tonträger zurückgreift.
 

Joh1

Golden Noble
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Ich hab mal entdeckt, dass man .m4p-Dateien in QuickTime Player 7 (!, nicht den neuen) öffnen kann, aber erstmal ist es dann stumm. Erst wenn man die geschützte AAC-Tonspur dort extrahiert, kann man den Ton hören und es ist als eigenes File abspeicherbar. Ob Apple die dann immer noch entfernen kann, daran zweifel ich. Allerdings kann man die Musik dann auch im wesentlichen nur über QuickTime abspielen :/

Wenig praktikable Lösung also, um die Songs (möglicherweise) zu behalten. Aber interessieren würde es mich schon.
Man kann auch mit anderen Programmen den Ton direkt aufnehmen.
 

Benutzer 176034

Gast
Und das ist noch nicht mal verboten...
Für mich ein nie zu begreifendes Rätsel, warum Aufnahmen und Downloads unterschiedlich gewichtet werden.
Für Downloads wandert man ab und Aufnahmen sind geduldet. Beides führt aber zum selben Ergebnis...zu einer Musikdatei, die nicht gekauft, sondern "geklaut" wurde.
 

Joh1

Golden Noble
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Für mich ein nie zu begreifendes Rätsel, warum Aufnahmen und Downloads unterschiedlich gewichtet werden.
Ich denke das kommt einfach noch aus der Zeit des Radios wo man Musik auf Kassette aufnehmen konnte.

Heutzutage kann man mit solchen Programmen und etwas Zeit eine riesige Musiksammlung erstellen.
 

Sauron

deaktivierter Benutzer
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Wobei es dazu auch des richtigen Senders bedarf, denn bei vielen wird am Anfang und Ende einfach rumgequatscht oder das Ende fällt ganz weg.
 

Joh1

Golden Noble
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Das ist richtig. Früher etwas aufnehmen war deutlich anstrengender. Heute macht man einen beliebigen Streamingdienst an und nach einer Stunde hat man das Album der Wahl auf dem Computer.
 

1927AD

Jamba
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56
Hier haben einige Leute eine seltsame Einstellung zu Bezahldiensten und Streaming, dazu werden meiner Meinung nach einige völlig unterschiedliche Dinge in denselben Topf geworfen.

Wenn ich einen Streamingdienst bezahle und mir aus dem aktuellen Streamingangebot einen Song auf mein lokales Gerät herunterlade, dann habe ich für die Dauer meines bezahlten Abos ein Nutzungsrecht auf den heruntergeladenen Song. Sollte der Künstler sein Angebot aus dem Streamingdienst löschen, so kann er das machen - aber meine lokale Kopie muss dabei erhalten bleiben. Das ich den Song dann online nicht mehr verfügbar habe ist ja auch richtig.

Vor einigen Jahren hat Amazon das schon einmal gemacht und auf den Kindle Geräten der Kunden ein vorher im Rahmen des monatlichen Bezahlabos geliehenes Buch gelöscht. Der Aufschrei war (meiner Meinung nach) auch mehr als berechtigt - passenderweise handelte es sich dabei um George Orwell's "1984". Warum hier jeder Apple als Contentanbieter so in Schutz nimmt, ist wirklich nicht nachvollziehbar.

Dass ich wirklich alle meine lokalen Kopien verliere, wenn ich mein Abo kündige ist natürlich selbstverständlich, aber hier geht es ja um etwas völlig anderes.
 

Joh1

Golden Noble
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Sollte der Künstler sein Angebot aus dem Streamingdienst löschen, so kann er das machen - aber meine lokale Kopie muss dabei erhalten bleiben. Das ich den Song dann online nicht mehr verfügbar habe ist ja auch richtig.
Warum sollte das so sein?

Ich sehe bei einem Musikstreamingdienst keinen Unterschied in offline geladenen Songs oder Songs die man online abspielt. Nur das man halt Traffic unterwegs spart etc.

Ansonsten ist es für mich ganz klar das ein Song ob online oder offline nicht mehr abgespielt werden kann wenn der Künstler oder wer auch immer nicht mehr möchte das er bei dem Dienst angeboten wird.

Ein offline geladener Song gibt einem meiner Meinung nach nicht mehr Recht auf den Song als ein gestreamter Song. Es dient einfach nur dem Komfort das man Songs offline speichern kann.

Das hat auch nichts mit in Schutz nehmen zu tun.
 
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Kojak19

Hochzeitsapfel
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Verstehe ich auch nicht.

Man zahlt im Monat Summe X dafür, aus einer beliebig großen Bibliothek Musik zu streamen.

Dass die Titel zur Schonung des Datenvolumens offline gesichert werden können ist als Bonbon zu betrachten.
Daraus kann man ja aber kein dauerhaftes Recht zum Abspielen des Titels ableiten.