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Apple gibt Verbraucherzentrale nach

ChrisW90

Linsenhofener Sämling
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Gibt wie immer zwei Seiten der Medaille.

Als Kunde bin ich sehr froh, dass es das Recht auf Rückgabe gibt, alleine schon, weil damit ein klarer rechtlicher Rahmen vorhanden ist und es bei Rücksendungen (von defekten Geräten) nie zu Diskussionen kommt.
Allerdings bin ich mir bewusst, dass damit auch eine gewisse "Anstandspflicht" besteht, daher käm ich nie auf den Gedanken, etwas nur zum ausprobieren und mit der vorherigen Absicht es wieder zu retournieren, zu bestellen.

Aus Unternehmersicht kann ich mir schon vorstellen, dass es einen manchmal sehr wütend macht, wenn man solche Verhaltensweisen bei den Kunden entdeckt und nichts dagegen machen kann.

Da sich aber der Großteil der Kunden vermutlich korrekt verhält, müssen die Unternehmen mit den paar Ausfällen/Minderungen leben, was ja auch angesichts des stetig steigenden Online-Handels ganz gut klappt.
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Als Kunde bin ich sehr froh, dass es das Recht auf Rückgabe gibt, alleine schon, weil damit ein klarer rechtlicher Rahmen vorhanden ist

Vorsicht, hier in der Diskussion ist es schon an mehreren Stellen passiert, dass Rückgaberecht (das freiwillig ist) und Widerrufsrecht (das genauen gesetzlichen Vorgaben unterliegt) miteinander verwechselt wurden. Möglicherweise ist genau das auch Apple passiert, so dass sie das in den teilweise aus dem Englischen übersetzten Geschäftsbedingungen nicht klar voneinander getrennt haben und deshalb abgemahnt wurden.

Nochmal: Hier ging es nicht um ein Rückgaberecht, sondern um den Widerruf im Fernabsatz.

und es bei Rücksendungen (von defekten Geräten) nie zu Diskussionen kommt.

Das ist wieder etwas komplett anderes. Wenn das Gerät defekt ist, greift das Gewährleistungsrecht und ein eventuelles freiwilliges Garantieangebot des Herstellers. Das ist im rechtlichen Sinne weder eine Rückgabe, noch ein Widerruf.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Das ist wieder etwas komplett anderes. Wenn das Gerät defekt ist, greift das Gewährleistungsrecht und ein eventuelles freiwilliges Garantieangebot des Herstellers. Das ist im rechtlichen Sinne weder eine Rückgabe, noch ein Widerruf.

das könnte es aber auch sein. Der Widerruf ist ja gesetzlich nicht einfach unmöglich, nur, weil das Gerät defekt ist. Das Gesetz trifft dazu keine Aussage, ausser, dass die Ware in dem Zustand +/- zurückgegeben werden miss, in dem man sie erhalten hat. Es ist also eine Wahlmöglichkeit.

Allerdings sage ich lieber nichts dazu, wie ich so ein Vorgehen menschlich einordne. Prüfung beim Händler ist nämlich die Ausnahme, der nächste hat dann die bekannte A-Karte.
 
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ChrisW90

Linsenhofener Sämling
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Ja, ich meinte mit meinen Aussagen zum "Rückgaberecht" die Möglichkeit das Widerrufsrecht zu nutzen.

Bei dem Defekt würde ich persönlich immer den Widerruf nutzen, denn wenn du dich auf das Gewährleistungsrecht berufst, ist der Händler nicht verpflichtet, das Gerät zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Er könnte auch einen Austausch vornehmen oder eine Reparatur veranlassen.
 

SomeUser

Ingol
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Bei dem Defekt würde ich persönlich immer den Widerruf nutzen, denn wenn du dich auf das Gewährleistungsrecht berufst, ist der Händler nicht verpflichtet, das Gerät zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Er könnte auch einen Austausch vornehmen oder eine Reparatur veranlassen.

... an dieser Stelle hat zunächst nicht der Unternehmer die Wahl, ob er repariert oder austauscht, sondern der Käufer hat ein Wahlrecht. Dieses wird regelmäßig nur eingeschränkt, wenn ein krasses Missverhältnis bestehen würde (z.B. wenn bei deinem Neuwagen eine Lampe der Innenbeleuchtung defekt ist wird nur diese ausgetauscht/repariert, hier tritt dein Käuferwahlrecht auf eine mögliche Neulieferung zurück).
 

Verlon

Wöbers Rambur
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... an dieser Stelle hat zunächst nicht der Unternehmer die Wahl, ob er repariert oder austauscht, sondern der Käufer hat ein Wahlrecht. Dieses wird regelmäßig nur eingeschränkt, wenn ein krasses Missverhältnis bestehen würde (z.B. wenn bei deinem Neuwagen eine Lampe der Innenbeleuchtung defekt ist wird nur diese ausgetauscht/repariert, hier tritt dein Käuferwahlrecht auf eine mögliche Neulieferung zurück).

daher widerrufen, dann erspart man sich eventuelle Diskussionen mit dem Händler.
 
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Haddock

Goldparmäne
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Vorsicht, hier in der Diskussion ist es schon an mehreren Stellen passiert, dass Rückgaberecht (das freiwillig ist) und Widerrufsrecht (das genauen gesetzlichen Vorgaben unterliegt) miteinander verwechselt wurden. Möglicherweise ist genau das auch Apple passiert, so dass sie das in den teilweise aus dem Englischen übersetzten Geschäftsbedingungen nicht klar voneinander getrennt haben und deshalb abgemahnt wurden.
Wohl kaum. Apple nimmt ziemlich sicher für jedes Land und jeden Markt den Dienst von Grosskanzleien in Anspruch. Also eine deutsche Kanzlei, die für Apple die AGB in Deutschland macht. Ich bin mir sicher, dass dies so gewollt war (aus welchen Gründen auch immer, z.B. durch Druck aus der Zentrale in Cupertino).
 
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Bernddasbrot

Prinzenapfel
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Ich möchte gerne ein 8 Plus bestellen und bei Nicht gefallen innerhalb der Frist zurücksenden. Die 14 Tage Frist beginnt bei Auslieferung, also wenn ich es bekomme? Ab dem Tag habe ich 14 Tage Zeit, das Iphone zurück zu senden. Wir funktioniert das bei Apple? Kann ich das Etikett online drucken und wird das Iphone dann an der Tür abgeholt? Habe noch nie etwas bei Apple nicht behalten, bin mir diesmal aber nicht sicher. Zurück senden bedeutet, ich muss am 14 Tage das Etikett drucken oder muss es am 14 Tage schon bei Apple angekommen sein?

Danke Euch.
 

MisteriDevice

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Das Fernabsatzgesetz ist eine Katastrophe. "Eine Prüfung wie sie auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre". Jeder Laden setzt einen an die frische Luft, wenn man anfängt Verpackungen aufzureißen. Und 14 Tage rumtesten kann man da schon gar nicht.
In manchen Branchen gibt es Rückläuferquoten von bis zu 70%. Den Unternehmen entstehen dadurch enorme Kosten. Und der nächste Käufer beschwert sich dann, dass seine Ware nicht mehr ganz so neu ist. Oder glauben die Kunden wirklich alle Händler verkaufen Rückläufer nicht mehr als Neuware? Je nach Branche wär der Händler dann schnell pleite.
Als Unternehmer hasse ich das Gesetz und als Kunde hab ich es noch nie genutzt (Ausser die Ware war defekt. Was bis jetzt einmal vorkam. Bei manchen kommt es ja komischerweise ständig vor. Siehe manche Posts auf apfeltalk), da ich mir vorher überlege was ich kaufe.

Ist doch klar, dass Unternehmer dieses Gesetz nicht gut finden. Das kann den Verbrauchern aber egal sein.
Allerdings finde ich es auch nicht in Ordnung, wenn Leute sich einfach irgendwelche Sache bestellen, nur um sie auszuprobieren und um sie dann wieder zurückzuschicken. Wenn etwas bestellt wird, dann sollte auch eine Kaufabsicht bestehen.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Ich möchte gerne ein 8 Plus bestellen und bei Nicht gefallen innerhalb der Frist zurücksenden. Die 14 Tage Frist beginnt bei Auslieferung, also wenn ich es bekomme? Ab dem Tag habe ich 14 Tage Zeit, das Iphone zurück zu senden. Wir funktioniert das bei Apple? Kann ich das Etikett online drucken und wird das Iphone dann an der Tür abgeholt? Habe noch nie etwas bei Apple nicht behalten, bin mir diesmal aber nicht sicher. Zurück senden bedeutet, ich muss am 14 Tage das Etikett drucken oder muss es am 14 Tage schon bei Apple angekommen sein?

Danke Euch.

Die Frist beginnt (hat zu beginnen) ab dem Zeitpunkt, wo Dir die Ware zugestellt wurde oder als zugestellt gilt (z.B. Ablage beim Nachbarn). Ab da kannst Du testen und das ist ja der Sinn der Regelung. So weit, so gut.

Innerhalb der Frist musst Du nur den Widerruf erklären bzw. es reicht, den Zurücksendenknopf zu drücken und den Paketaufkleber zu drucken. Danach beginnt eine neue Frist, die aber gesetzlich nicht geregelt ist soweit ich weiß. Einig sind sich alle, dass die zurückzusendende Ware auch zurückgesendet werden muss und das sollte meiner Meinung nach auch zeitnah passieren, immerhin reden wir auch von Fairness (wo wir dabei sind: deshalb erwarte ich auch vom Händler, keine Retourware als neu zugeschickt zu bekommen, aber das passiert bei Apple ja auch nicht).

Für den Rückerhalt Deines Geldes ist es aber wichtig, die neue Frist nach Paketscheinausdrucken einzuhalten, sonst verzögert sich das. Dass Dir das Geld zusteht, steht aber diese künstliche Frist hin oder her nicht zur Debatte.
 
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EmHa

Antonowka
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Ich finde das Fernabsatzgesetz grundsätzlich gut. Jedoch sollten die Versandkosten grundsätzlich beim Kunden bleiben.
Fährt man in dieStadt und begrabbelt Waren, kriegt man auch nicht den Fahrschein, das Parkticket, die Benzinkosten erstattet, wenn man dann doch nicht kauft.
 

Bernddasbrot

Prinzenapfel
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@Wuchtbrumme
Danke für Dein Feedback.
Bedeutet: Ich drucke das Etikett aus und rufe dann bei UPS an und vereinbare einen Termin?
Ich glaube, UPS hatte mir bei den letzten Bestellungen alles gebracht.
 
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Wuchtbrumme

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ja, genau, aber schau noch mal aufs Versandetikett. Könnte ja auch Hermes sein. Natürlich kannst Du die Sendung auch abgeben in den Filialen. Bitte nur auf Quittung achten. Ich persönlich mache auch noch Beweisfotos vom Zustand.
 
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Bernddasbrot

Prinzenapfel
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Wie arbeitet Apple solche Rückläufer eigentlich wieder auf? B-Ware oder haben die Abnehmer für diese Waren?

Ah super, dachte man müsste es zwingend abholen lassen.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Wie arbeitet Apple solche Rückläufer eigentlich wieder auf? B-Ware oder haben die Abnehmer für diese Waren?

das kommt darauf an.. Die meisten Geräte werden wohl noch einmal in die Produktionskette eingespeist,, mit neuem Akku,, neuem Gerhäuse usw. versehen, und dann als Refurbished-Geräte in grauen Kartons zu vergünstigten Konditionen verkauft (oder als komplett neu, das weiß ich aber nicht sicher). Geräte, die als defekt zurückgeschickt werden, gehen an den Fertiger zurück und werden auch wieder aufgearbeitet; diese Geräte müssten zu denselben Konditionen als „Austauschgeräte“ für Garantiefälle in den Geniusbars und Lagern landen.
 
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