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Apple-Event am 14. Oktober bestätigt *UPDATE*

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James Grieve

Holländischer Prinz
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Ne, Architektur-Studenten (oder auch Architekten) wissen sowas nicht =) Ingenieurstudent...
 

James Grieve

Holländischer Prinz
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Na ja, sagen wir mal, Übertreibung macht anschaulich...
Ich hab schon grade von Architekten haarsträubende Geschichten gehört, habe allerdings auch schon solche erlebt, die sich sehr gut mit der Technik auskennen.
 

duderino

Prinzenapfel
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Wie hoch stehen denn die Chancen dass das Macbook einen größeren Bildschirm bekommt? 14 oder vielleicht sogar 15 Zoll?
 

duderino

Prinzenapfel
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Na dann hoff ich mal dass dein Bauchgefühl dich trügt ;)
 

Smooky

Pommerscher Krummstiel
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Nene, die grösse soll so bleiben, passt besser in die Rucksäcke :)
 

duderino

Prinzenapfel
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Nene, die grösse soll so bleiben, passt besser in die Rucksäcke :)

Kann ja auch bleiben. Nur könnte man auch ein größeres Modell der MacBook Serie anbieten. Dann würde ich wirklich keine Sekunden zögern mir ein Macbook statt ein Pro zu holen. 14" würden schon reichen :)
 

iLive

Roter Delicious
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Fänd ich auch nicht schlecht mit so 15 Zoll.
Bin nämlich grad am überlegen, ob ich mir ein MacBook oder ein MacBook Pro kaufen soll.
Beim MB denk ich mir halt immer, dass es einen so kleinen Bildschirm hat,
aber eben günstiger als das MB Pro. Was würdet ihr denn nehmen?

Danke
iLive
 

SilentCry

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wie ist das eigentlich mit dem rückgaberecht bei ladenkauf ?

Wenn du jetzt in einem Apple Store München ein MBP kaufst, hast du das Recht es innerhalb von 2 Wochen zurückzubringen und so den Kaufvertrag rückgänig zu machen.
Das ist völlig falsch, für DE genau so wie für AT. (Hast Du aber auch selbst schon berichtigt, wollte ich nur noch mal konstatieren.)

weis wer wie das mit dem rückgabe recht in österreich is? bin nämlich österreicher^^

In Österreicht wird das Rückgaberecht im Konsumentenschutzgesetz geregelt, genauer §5e,
Hervorhebungen durch mich.

(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

Achtung: Wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann gibt es Ausnahmen zum §5e, geregelt in 5f:

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,

2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt,

3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,

4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),

6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie

7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).

Ich bin gerade in einem Rechtsstreit wegen Ausnahme 6. Ein Telephonkeiler hat mich angerufen und ich habe ihm Daten von mir übermittelt zum Zwecke einer Angebotslegung (ich wollte mir das wirklich ansehen, ggf. hätte ich tatsächlich mal an so einer Tippgemeinschaft teilgenommen).
Ins Haus gefalttert ist mir dann ein 3-Monats-Abo einer Tippgemeinschaft. Inkl. der Aussage, man werde direkt die Monatsgebühren von meinem Konto abbuchen!
Mir war trotz häufiger Beschäftigung (auch beruflich) mit juristischen Themen (bin aber kein Jurist!) nicht bewusst, dass man eine Einzugsermächtigung am Telephon (!) geben kann ohne eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen.
Einfach wäre der Ausstieg nach §5e, aber wie man lesen kann ist der Rücktritt GERADE von solchen fragwürdigen Milleus wie GLÜCKSSPIEL ausgeschlossen. Wieso der Gesetzgeber gerade diesen mafiös anrüchigen Bereich aus dem KSchG herausgenommen und in eine rechtlich bessere Lage versetzt hat versteht warscheinlich nur der Pate.

Ich jedenfalls befinde mich jetzt mitten im Krieg.
Und ich habe etwas gelernt: Ich bin schon sehr vorsichtig, manche nennen mich paranoid. Aber offenbar noch nicht genug. Die Welt ist grundböse. Gesetze sind mittlerweile so widersinnig, dass man trotz gesunden Menschenverstands und klaren Geistes "einfahren" kann und plötzlich mit Abschaum um die eigene Kontohoheit kämpfen muss.

Ich werde in Zukunft noch viel, viel vorsichtiger sein. Ab jetzt sage ich nicht mal mehr die Uhrzeit, wenn ich gefragt werde. Es ist wirklich so dass man davon ausgehen muss dass jeder Mensch einzig und alleine darauf aus ist, einen zu übervorteilen und abzuziehen.
 

duderino

Prinzenapfel
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Fänd ich auch nicht schlecht mit so 15 Zoll.
Bin nämlich grad am überlegen, ob ich mir ein MacBook oder ein MacBook Pro kaufen soll.
Beim MB denk ich mir halt immer, dass es einen so kleinen Bildschirm hat,
aber eben günstiger als das MB Pro. Was würdet ihr denn nehmen?

Danke
iLive

Den gleichen Gedankengang habe ich auch. Wenn es das Macbook aber weiterhin nur mit 13" geben sollte, werde ich mir wohl ein "altes" Macbook Pro holen.
 

Smooky

Pommerscher Krummstiel
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13" sind okay :D Wenn ich die Kohle hab, hol ich mir vielleicht das Ding, je nach Preis :D
 

Mitglied 49260

Gast
Ich hoffe das ehem. heißt nicht ehemals, sonst frag ich mich gerade was AGB bitte mit dem FernAbsG zu tun haben. AGB haben überhaupt nichts mit dem FernAbsG zu tun, selbst wenn in den AGB drin steht, was durchaus drin stehen kann: "Bei Kauf übers I-Net verzichten sie auf ihr 2 Wöchiges Rückgaberecht", ob diese Klausel dann gültig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Nach FernAbsG fehlt ein etc.
Daher wahrscheinlich das Mißverständnis, dass die AGB mit dem ehemaligen FernAbsG in Verbindung stehen. ;)