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App-Store-Monopol: US-Berufungsgericht lässt Klage gegen Apple zu

Martin Wendel

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Vor inzwischen fast fünf Jahren wurde in den USA eine Klage gegen Apple eingereicht. Grund ist der App Store. Dieser stellt die einzige Möglichkeit unter iOS dar, Programme zu erwerben. Diese Monopolstellung würde den Wettbewerb verzerren und zu höheren Preisen für Kunden führen, so die Kläger. Ein Berufungsgericht hat nun den Weg für die Klage frei gemacht.

Denn Apple argumentierte damals, dass die Klage keine Grundlage habe, da man die Apps direkt von den Entwicklern kaufe und diese auch die Preise selbst festlegen könnten. In unterer Instanz wurde Apple damals recht gegeben, die Klage wurde daher direkt abgewiesen. Ein Berufungsgericht hat nun jedoch festgestellt, dass man die Apps sehr wohl direkt bei Apple kaufe und daher auch die Klage berechtigt sei.

Nun wird sich also ein Gericht mit der Frage, ob Apple mit dem App Store gegen Wettbewerbsrecht verstößt, auseinandersetzen müssen. Der Anwalt der Kläger nennt zwei mögliche Szenarien, sollten die Gerichte der Klage statt geben: Entweder Apple erlaubt den App-Kauf auch außerhalb des App Stores, was den Markt öffnen und die Preise drücken könnte, oder Apple zahlt Schadensersatz für die zu hohen App-Preise.h

Apple wollte gegenüber Reuters keine Stellungnahme dazu abgeben.

Bild von Joe Gratz (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten

Via Reuters
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Mure77

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Für mich unfassbar. Apple Geräte und Apple Store und man darf nicht bestimmen was in seinem Haus passiert.
 
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Mitglied 87291

Gast
Würden Sie über den Apple-Store nur eigene Software vertreiben hättest du Recht. Da sie aber den Apple Store für ihre eigenen Geräte auch von dritten befüllen lassen, ist die Klage berechtigt. So nimmt Apple teilweise direkten Einfluss auf die direkte Konkurrenz, z.B. als die Spotify App kurz verschwand weil Apple sich nicht die Beteiligung für abgeschlossene Abo's entgehen lassen wollte.

Dann noch die gesalzenen Gebühren und schon hast du eine Wettbewerbsverzerrung. Ich kann den Grund absolut nachvollziehen.
Oder hast du dich beschwert als Microsoft gezwungen wurde eine Standard-Brwoserauswahl einzuführen und nicht mehr einfach nur den Internet-Explorer als Standardbrowser vorinstalliert sein lassen durfte?. Gleiches Prinzip.

Das einzige was mich dabei stört ist das über einen eventuellen Store der von dritten Angeboten wird natürlich auch die Kontrolle was Schadsoftware betrifft nicht mehr nur in Apple's Hand liegt. Aber naja, prinzipiell ist noch jeder dafür selbst verantwortlich was er installiert und beim Jailbreak klappt das ja häufig auch.
 

Mure77

Golden Noble
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Bei Apple kann man auch Dinge von anderen Anbietern installieren, eben nur über der AppStore. Ich finde diese Wettbewerbsnummer ab einem gewissen Punkt schräg, wer mit Apple nicht kann soll zum Beispiel zu Android gehen. Ich fühle mich bei Apple wohl, sie kontrollieren die Apps und nehmen ein wenig Geld dafür, ist halt auch ein großer Markt den sie zur Verfügung stellen. Mit einer guten App könntest du mal eben aus deinem Wohnzimmer die ganze Welt erreichen, soll das immer umsonst oder günstig sein ? Erschließt sich mir nicht.
 

Martin Wendel

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Oder hast du dich beschwert als Microsoft gezwungen wurde eine Standard-Brwoserauswahl einzuführen und nicht mehr einfach nur den Internet-Explorer als Standardbrowser vorinstalliert sein lassen durfte?. Gleiches Prinzip.
Nein, es ist nicht dasselbe. Microsoft hat mit Windows eine marktbeherrschende Stellung am Desktop-Markt, Apple ist von so etwas im Smartphone-Bereich mit Marktanteilen von geschätzt 15-20 Prozent weit entfernt.
 

techn-o-tronic

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Ich verstehe das Problem auch nicht: Es ist jedem Entwickler freigestellt, seine Apps über eigene Vertriebskanäle anzubieten – und das tun auch einige Entwickler. Solange Apple nicht ausschließlich Software aus dem App Store zulässt, ist aus meiner Sicht alles ok (wenn diese Einschränkung käme, würde ich mich auch beschweren).
Der App Store hat aus meiner Sicht eine Menge Vorteile, so z.B. die recht gut funktionierende Kontrolle bzgl. Schadsoftware oder zu unsauber programmierte Apps (obwohl man sich darüber streiten kann, was hier zulässig ist und was nicht...).

Ich finde beim App Store sehr praktisch, dass die Lizenzfrage klar ist und dass ich oft Apps über die Familienfreigabe auch legal auf anderen Rechnern verwenden kann.

Die Klage gegen Apple ist daher für mich auf dem Niveau, dass man dagegen klagen würde, dass die neuen MBP 4 USB-C Anschlüsse haben und nicht mehr HDMI, USB-A,...
 

Kojak19

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Eigene Vertriebskanäle auf den iDevices?
 

1927AD

Jamba
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Oder hast du dich beschwert als Microsoft gezwungen wurde eine Standard-Brwoserauswahl einzuführen und nicht mehr einfach nur den Internet-Explorer als Standardbrowser vorinstalliert sein lassen durfte?. Gleiches Prinzip.

Ja da habe ich mich echt beschwert. Die Lösung ist völlig unerträglich. Setz dich mal an einen frisch installierten Windows PC und mache den Edge auf. Bevor ich irgendwas tun kann, muss ich tausend Auswahlen treffen und Einstellungen festlegen. Eine konsequente Umsetzung der damaligen Entscheidung wäre es gewesen, wenn man den IE nicht mehr ins Betriebssystem integriert gelassen hätte und dieser einfach deinstalliert werden könnte. Das geht bis heute nicht und ist einfach lächerlich. Für den Benutzer hat dieser Quatsch keinen Nutzen gebracht.

Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Eine Entscheidung zu Apple zu Wechseln ist unter Anderem das höhere Schutzniveau für meine Daten. Das wird mitunter dadurch erreicht, dass ich keinen Appstore habe, in dem inflationär viel verseuchter Abfall angeboten wird, wie es in der Android Welt der Fall ist. Apple hat einen hohen Qualitätsstandard für seinen Appstore und prüft daher beispielsweise die Apps auf Schadsoftware. Wenn das Gerichtsurteil dazu führt, dass Apple sich für jeden Scheiss öffnen muss, dann haben wir wieder eine gerichtliche Entscheidung, bei dem am Ende der Verbraucher mehr Schaden als Nutzen hat.
 

Mitglied 87291

Gast
Es ist das selbe. Bei Microsoft wurde nicht die marktbeherschende Stellung kritisiert sondern die automatische Vorinstallation eines Browsers, für den es auch alternativen gibt. Konkret wurde festgestellt das Windows und Internet Explorer zwei verschiedene Softwareprodukte sind und Microsoft den Wettbewerb verzerrt wenn sie eins ihrer Softwareprodukte direkt an das andere knüpfen.

Apple knüpft bei iOS jegliche zu installierende Software an den App-Store, den sie wiederum kontrollieren. Nun klagen Dritt-Anbieter wegen Wettbewerbsverzerrung weil sie sich von Apple benachteiligt fühlen.

Bei Microsoft klagte Opera, wegen Wettbewerbsverzerrung, weil sie sich durch die Vorinstallation des IW benachteiligt fühlten.

Gleiches Prinzip.

Ich verstehe ja das das ganze nicht umbedingt das beste für iOS ist, ich finde es auch sehr fragwürdig ob damit iOS nicht ein bisschen "zwangs-geöffnet" wird. Allerdings kann ich die Klage aus rechtlicher Sicht nachvollziehen, auch wenn ich die Folgen nicht gut finden würde.
 

Verlon

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Bei Microsoft wurde nicht die marktbeherschende Stellung kritisiert sondern die automatische Vorinstallation eines Browsers, für den es auch alternativen gibt.

Ohne die marktbeherrschende Stellung hätte die damalige Klage gar keine Grundlage gehabt. Denn es wurde geklagt, dass MS die marktbeherrschende Stellung beim OS missbraucht, um bei anderen Produkten (Browser) einen wettbewerbswidrigen Vorteil gegeüber dem Wettbewerber zu generieren (durch Vorinstallation).

Diesen Umstand gibt es beim iPhone nicht, da iOS nicht marktbeherrschend ist.
 

Martin Wendel

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Bei Microsoft wurde nicht die marktbeherschende Stellung kritisiert sondern die automatische Vorinstallation eines Browsers, für den es auch alternativen gibt.
Kritisiert wurde sie auch nicht. Aber die marktbeherrschende Stellung war der Grund, wieso Microsoft die Browser-Wahl überhaupt erst anbieten musste (bzw. mussten sie gar nicht, sondern sie haben sie freiwillig eingeführt, um einem Wettbewerbsverfahren zu entgehen).
 

Joh1

Golden Noble
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Solange Apple nicht ausschließlich Software aus dem App Store zulässt, ist aus meiner Sicht alles ok (wenn diese Einschränkung käme, würde ich mich auch beschweren).
Dann beschwere dich mal denn das ist seit der Einführung des App Stores 2008 so :D
Ich glaube das du an den Mac App Store denkst.
 

Mitglied 87291

Gast
Dann lies doch noch einmal die jetzt vorgetragene Klage. Es wird beklagt das Apple auf dem eigenen Gerät mit dem App-Store eine marktbeherschende Stellung hat (Monopol).

Es wird nicht der gesamte Markt der Smartphones betrachtet sondern spezifisch iOS. Und auf iOS hat Apple mit dem AppStore ein Monopol. Und dagegen wird geklagt.

Das ist auch wieder nicht meine Begründung, sondern die Begründung der Klage!

Wenn ich nun den Markt für AppStores auf iOS und den Markt für Betriebssystem mit Windows gleich setze, komme ich auf die gleiche Klagebegründung. es handelt sich also um einen sehr ähnlichen Fall.
 

Mure77

Golden Noble
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Diese weinerliche Klagen von vielen. Von den Umständen, die andere geschaffen haben, was abhaben wollen. Herzlichen Glückwunsch. Das mag rechtlich alles nachvollziehbar sein, ich finde es bitter für diejenigen die solche Klagen anstrengen.
Ich könnte es noch bedingt verstehen wenn es keine 20% Marktanteil von Apple wären, wie Martin schrieb, sondern derer 75 % und aufwärts.
 

Martin Wendel

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Das ist auch wieder nicht meine Begründung, sondern die Begründung der Klage!
Ich persönlich denke auch, dass die Klage keine Chance hat (geklagt werden kann viel und das sagt nichts über den Ausgang aus) - jedenfalls hätte sie das nicht in Europa. Keine Ahnung, wie es in den USA aussieht. Ich bezweifle aber, dass das dort anders sein wird. Wenn Apple keine marktbeherrschende Stellung hat, können sie den Wettbewerb auch nicht beschränken. So einfach ist das, und so sieht es auch das Kartellrecht.

Wenn ich nun den Markt für AppStores auf iOS und den Markt für Betriebssystem mit Windows gleich setze, komme ich auf die gleiche Klagebegründung. es handelt sich also um einen sehr ähnlichen Fall.
Nein, handelt es sich nicht. Auch wenn du das wiederholt betonst. Schon alleine weil es in der EU überhaupt gar keine Klage gegen Microsoft gab sondern Microsoft einer solchen Klage eben aus dem Weg gehen wollte. Übrigens hat Microsoft auch heute noch eine marktbeherrschende Stellung, Browser-Wahl gibt es aber keine mehr. Denn die Vereinbarung mit der EU dazu ist ausgelaufen.
 

Mitglied 87291

Gast
@Martin Wendel
Warum ist die Situation mit der Begründung des Klägers nicht die gleiche?

Und ja, Microsoft hat immer noch eine Marktbeherrschende Stellung und die Regelung die damals die Klagen verhindert hat ist ausgelaufen, mittlerweile gibt es die Browserauswahl also nicht mehr, doch das hat mit diesem Fall was zu tun?
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Wenn ich nun den Markt für AppStores auf iOS und den Markt für Betriebssystem mit Windows gleich setze, komme ich auf die gleiche Klagebegründung. es handelt sich also um einen sehr ähnlichen Fall.

nein, die Fälle sind komplett unterschiedlich. Bei MS war die marktbeherrschende Stellung ohne Zweifel, es ging darum festzustellen, ob ein Missbrauch eben dieser vorliegt oder nicht.

In diesem Fall geht es geht es um die Frage, ob der AppStore ein wettbewerbswidriges Monopol darstellt oder nicht.

Völlig verschiedene Dinge....
 

techn-o-tronic

Granny Smith
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Eigene Vertriebskanäle auf den iDevices?

Sorry, ich war gedanklich beim Mac App Store, für die iDevices gilt das von mir Geschriebene natürlich nicht...

Auch bei den iDevices ist mir die Kontrolle von Apple über den App Store lieber als die grenzenlose Freiheit anderer Plattformen, bei denen dann wirklich jeder Müll (und Virus) einen Weg in den Store findet. Aber das ist vermutlich Geschmacksache ;).
 

Martin Wendel

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Mitglied 87291

Gast
Okay, deine Begründung fusst darauf, dass der Kläger falsch liegt. Kann natürlich sein.

Ich bin jetzt erstmal davon ausgegangen dass der Kläger mit dieser Begründung zumindest halbwegs in die richtige Richtung läuft, immerhin hat das Berufungsgericht die Klage zugelassen. Wenn ich also davon ausgehe dass die Begründung, auf der die Klage basiert, korrekt ist, kann ich den Fall mit Microsoft vergleichen. Wenn ich das abstreite natürlich nicht.