• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

An die Moechtegernanwaelte unter uns

mathilda

Leipziger Reinette
Registriert
17.02.05
Beiträge
1.787
Genau so hab ich das auch verstanden. Das steht doch quasi in fett zwischen den Zeilen. ;)
 

mathilda

Leipziger Reinette
Registriert
17.02.05
Beiträge
1.787
Das stimmt. Das ist auch gut so....

Zum Thema: Ab wann geht man denn bei eBay nicht mehr als Privatverkaeufer durch? Ist das gemessen am Umsatz, der Professionalitaet, der Artikel, dem Prozentsatz am Einkommen?
Muss man dann Gewaehrleistung/Garantie (was auch immer) anbieten? Wenn ja, welcher Art?
 

fremges

Cripps Pink
Registriert
03.03.05
Beiträge
150
servus,
da ich eh grad ne ebay-auktion starten muss würd mich mal interessieren wie der zusatz bei Privatauktionen so absolut korrekt lauten muss? hab nämlich gehört dass so sätze wie "Keine Garantie da Privatauktion" nicht alles auschließen...
 

AmishBit

Gast
Ich schreibe immer folgendes:
Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf. Ich sichere zu, dass der angebotene Gegenstand in Ausführung und Zustand der Beschreibung entspricht. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, sind mir keine Fehler und/oder Mängel bekannt. Als Privatperson kann ich keine weitere Garantien und Rücknahmeverpflichtungen übernehmen. Die Lieferung erfolgt deshalb unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (Sachmängelhaftung). Sollten Ansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht werden können (z. B. gültige Herstellergarantie oder ähnliches), so wird dies in der Beschreibung erwähnt.
Der Umtausch bzw. die Rückgabe ist ausgeschlossen. Bei Gebotsabgabe gelten die genannten Bedingungen als akzeptiert.
 

cws

Pomme d'or
Registriert
04.01.04
Beiträge
3.103
Ja, ja Juristen - reden reden und nachher ist alles wirrer als zuvor :p

Ich verwende dann am besten folgenden Zusatz?

"Hafte für nix, garantiere nix und wer doch was will wende sich bitte an das Sozialamt, da kommt mein Vermögen her."

... oder so in der Art?
 

cws

Pomme d'or
Registriert
04.01.04
Beiträge
3.103
AmishBit schrieb:
... Ich sichere zu, ...

also "zugesicherte Eigenschaften", das würde ich mir überlegen, da schüttelt es die Juristen hier sicher?
 

zause

Martini
Registriert
27.07.05
Beiträge
655
Ebay und Gewährleistungsausschluss

So, bin nach diesem Thread im Internet so oft über dieses Thema "gestolpert", dass ich euch an meinen Erkenntnissen teilhaben lassen will:

Lesenswert, auch über die Zitierungen hinaus:

Wir raten daher dazu, mit der Formulierung von Gewährleistungsausschlüssen besonders sorgfältig umzugehen und sinngemäß folgende Formulierung bei Angebot von Gebrauchtwaren zu verwenden:

„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft.“
Quelle: Internetrecht-Rostock


Statt der Garantie ist von den meisten Verkäufern bei ebay etwas anderes gemeint: der Ausschluss der Mängelhaftung.... Die Mängelhaftung ist im Gegensatz zur Garantie nicht freiwillig sondern gesetzlich vorgeschrieben. Früher nannte man es “Gewährleistung“, seit der Schuldrechtsreform heißt es “Sachmängelhaftung“. Was sich aber unbestreitbar geändert hat, ist der Zeitraum, in dem man haften muss. Ehemals waren es sechs Monate, seit 2002 sind es zwei Jahre. .. Wie schon früher, so ist es auch heute möglich, diese Haftung zu begrenzen oder auszuschließen. Sie können das mit einem schlichten Satz wie “ich übernehme keine Haftung für Sachmängel“ tun. Allerdings: Dieser Ausschluss nutzt nichts, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt und diesen arglistig verschweigt, also ihn nicht in der Beschreibung angibt.
Quelle: 321blog.de


Gewährleistung bedeutet: Verkäufer stehen dafür ein, dass ihr Produkt fehlerfrei ist. Für Mängel an der verkauften Ware können sie zwei Jahre lang in die Pflicht genommen werden. Private Händler können allerdings - im Unterschied zu gewerblichen - die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Dafür reichen vier Worte: „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
Quelle: Verbraucherzentrale NRW


Urteil des Landgerichts Saarbrücken

Urteil des Amtsgerichts Kamen

Ich hoffe jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt!

Gruß, zause
 
  • Like
Reaktionen: mathilda und Nathea

zause

Martini
Registriert
27.07.05
Beiträge
655
Noch ein Link: bei Spiegel Online zu dem Thema:

EBAY UND CO

Das Märchen vom "neuen EU-Recht"

Von Marc Störing

Ein seltsamer Exot macht in Online-Auktionen schon länger die Runde: Das "neue EU-Recht". Juristen zucken ratlos mit den Schultern, aber bei Ebay reißen die Schilderungen über seine Existenz nicht ab. Vom EU-Recht und anderen Märchen.

Gruß, zause