mathilda schrieb:Genau so hab ich das auch verstanden. Das steht doch quasi in fett zwischen den Zeilen.
AmishBit schrieb:... Ich sichere zu, ...
Quelle: Internetrecht-RostockWir raten daher dazu, mit der Formulierung von Gewährleistungsausschlüssen besonders sorgfältig umzugehen und sinngemäß folgende Formulierung bei Angebot von Gebrauchtwaren zu verwenden:
„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft.“
Quelle: 321blog.deStatt der Garantie ist von den meisten Verkäufern bei ebay etwas anderes gemeint: der Ausschluss der Mängelhaftung.... Die Mängelhaftung ist im Gegensatz zur Garantie nicht freiwillig sondern gesetzlich vorgeschrieben. Früher nannte man es “Gewährleistung“, seit der Schuldrechtsreform heißt es “Sachmängelhaftung“. Was sich aber unbestreitbar geändert hat, ist der Zeitraum, in dem man haften muss. Ehemals waren es sechs Monate, seit 2002 sind es zwei Jahre. .. Wie schon früher, so ist es auch heute möglich, diese Haftung zu begrenzen oder auszuschließen. Sie können das mit einem schlichten Satz wie “ich übernehme keine Haftung für Sachmängel“ tun. Allerdings: Dieser Ausschluss nutzt nichts, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt und diesen arglistig verschweigt, also ihn nicht in der Beschreibung angibt.
Quelle: Verbraucherzentrale NRWGewährleistung bedeutet: Verkäufer stehen dafür ein, dass ihr Produkt fehlerfrei ist. Für Mängel an der verkauften Ware können sie zwei Jahre lang in die Pflicht genommen werden. Private Händler können allerdings - im Unterschied zu gewerblichen - die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Dafür reichen vier Worte: „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
EBAY UND CO
Das Märchen vom "neuen EU-Recht"
Von Marc Störing
Ein seltsamer Exot macht in Online-Auktionen schon länger die Runde: Das "neue EU-Recht". Juristen zucken ratlos mit den Schultern, aber bei Ebay reißen die Schilderungen über seine Existenz nicht ab. Vom EU-Recht und anderen Märchen.
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