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An die Moechtegernanwaelte unter uns

DasSCHWITZENDEÖltier

Zabergäurenette
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Naja, in jedem Falle hat der Fredsteller mit dem angeschlagenen Ton eine gewisse Portion Feindseeligkeit eingebracht, so zumindest mein Eindruck.
Wenn mathilda wirklich qualifizierte Antworten erwartet, warum geht die Frage dann an "Möchtegernanwälte"?
Oder war das nur dumpfe Provokation?

Wer kann dat schon wissen...o_O
 

leif_ben

Himbeerapfel von Holowaus
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DasSCHWITZENDEÖltier schrieb:
Wenn mathilda wirklich qualifizierte Antworten erwartet, warum geht die Frage dann an "Möchtegernanwälte"?
Oder war das nur dumpfe Provokation?

Wer kann dat schon wissen...o_O

klang für mich nicht provokativ.
eher bisschen flapsig halt ...
auch der "pauschale" verweis auf den smb-thread (sorry, smb :-D ) war wohl eher flapsig gemeint.

aber du hast natürlich recht, wer kann dat schon wissen ...

viele grüße
ben
 

Nogger

Damasonrenette
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494
zause schrieb:
Man kann das aus §§ 446, 447, 269 in Verbindung mit 474 Absatz 2 BGB schließen. (Gesetzestext gibts bei dejure.org)

Gestützt wird es auch durch Az 18 O 117/03 LG Berlin. Ein gegenteiliges Urteil ist mir nicht bekannt, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
 

prophezeiung

Gast
liebe weltenwanderer,

die formulierung der betreffzeile dieser diskussion ist meiner bescheidenen meinung nach mehr als unglücklich geählt. missdeutungen durch die apfeltalk-jünger sind hier einfach schon vorprogrammiert, was an den deutungschwangeren worten von herrn daveinitiv ohne weiteres abzulesen ist.

eine konstruktive auseinandersetzung mit der thematik ist somit sondergleichen schwieriger. wenn herr mathilda eine treffendere, und weniger interpretationfähige schlagzeile gewählt hätte, wäre es diesem diskurs zutragender gewesen.

>>> prophezeiung
 

Phunky

Celler Dickstiel
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Soll es jetzt hier Sitte werden, jeden Beitrag auf jede mögliche Missverständlichkeit hin zu überprüfen, bzw. auseinander zu nehmen?

Irgendwie wundere ich mich hier in letzter Zeit immer häufiger.
 

yjnthaar

Schwabenkönig
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Moin,

Ach Leude von Heude. Lassed uns glücklisch und zufrieden über EU Gesetzlichkeiten und Erfüllungsorte diskutieren, wa? ;)

Hab zwar keine Ahnung von son Zeuch, aber die Wortklauberei in letzter Zeit is doch ned so nett. Wobei ich dad schon auch nachvollziehen kann bei dem Titel

However, ich hab mal wat jehört von, dass die EU Passage, die viele Leute bei Ebay reinkloppen, eh für den Popo ist, da so ne Bestimmung nicht greift für Privatleute? Ich weis es nicht. Und ihr? :)

Salve,
Simon
 

mathilda

Leipziger Reinette
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Ach herrje. Ihr deutet da echt zu viel rein. Ich brauch keinen Anwalt, ich hab auch kein Verfahren am laufen, und nein, ich werde keinen an den Karren pinkeln, weil er mir hier eine evtl. Falschauskunft gegeben hat.

Und genau aus diesem Grund habe ich sehr bewusst die Bezeichnung Moechtegernanwaelte gewaehlt (und ja, meine Entschuldigung bei den Anwaelten war tatsaechlich so gemeint). Aber ich will hier keinen Streit vom Zaun winken. Ich moechte wirklich nur Eure bescheidene Meinung wissen, was Ihr fuer Erfahrungen gemacht habt, etc. Darueber kann man dann ja in angemessenen Rahmen diskutieren.

Vllt ist manche Formulierung von mir flapsig gewaehlt. Aber das geht fuer mich in Ordnung. Ich will hier keinem etwas Boeses. Wenn sich also jemand aus dem smb-Thread angegriffen fuehlt, weil ich ihn hier als Moechtegernanwalt bezeichnet habe (wie mich selber auch, ich komm damit aber klar), dann hier meine ernst, sehr ernst gemeinte Entschuldigung:

Es tut mir leid. Ich wollte damit nicht Deine Kompetenzen im Bereich Recht und Gesetz in Frage stellen. Darueber kann ich mir kein Urteil erlauben, da ich selber viel zu wenig davon verstehe. Ich wollte damit auch nicht Deine Persoenlichkeit angreifen. Erst Recht wollte ich nicht Deine Motivation, hier bei AT aktiv zu sein, schmaelern. Wenn Du eine weitergehende Erklaerung wuenscht, so kannst Du mich gern per PN anschreiben. Ich werde mich all Deinen Fragen diesbezueglich stellen.

Zum Thema: Wenn ich als Privatverkaeufer bei eBay verkaufe, was fuer Klauseln sollte ich denn dann in das Angebot reinschreiben? Und ab wann bin ich kein Privatverkaeufer mehr?

Das Frage ich nur interessehalber. Wenn es hier kompetente Anwaelte gibt, so lese ich Eure Antwort genauso gern (bezahle Euch aber nicht ;) ), wie die Meinung eines KFZ-Mechanikers, der mal von einem Freund eine Meinung dazu gehoert hat. Damit will ich aber nicht die Rechtskompetenz eines Mechanikers in Frage stellen. Auch will ich nicht sagen, dass Anwaelte keine Freunde haben. Was ich sonst noch alles nicht sagen will, findest Du nicht in diesem Beitrag.
 

Harald909

Prinzenapfel
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Klausel:

"Die Veräußerung erfolgt nicht gewerblich, die Mangelgewährleistung wird bei Vertragsabschluss ausgeschlossen."

Punkt.

H.
 

Harald909

Prinzenapfel
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P.S.: Bei Ebay wird nicht verkauft, sondern nomalerweise versteigert. Anderes gilt für sog. Powerseller usw., die sind an das Fernabsatzgesetz (das für Versteigerungen eigentlich nicht gilt) und Mangelgewährleistung gebunden.
 

mathilda

Leipziger Reinette
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Danke Harald, von nun an werde ich diese Klausel bei all meinen eBay-Auktionen verwenden. Wenn ein Kaeufer aber doch mal eine Gewaehrleistung von mir fordert, und sich Deine Klausel als nicht hilfreich erweist, so werde ich Dich verklagen und die Gewaehrleistungsansprueche an Dich abtreten.
 

angelone

Dülmener Rosenapfel
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bei der formulierung "möchtegernanwälte" wurd mir sofort klar worums geht :)
das wort ist mehrfach im angesprochenen thread gefallen.
habe das daher nicht so negativ aufgefasst wie manch andere, die den "anderen thread" nicht kennen.

sind wir jetzt eigentlich zu ner übereinstimmenden meinung hier gekommen?

/edit
ich sehe harald hat nen schicken satz gepostet.
klingt gut, mal benutzen und kaputtes zeugs verkaufen.
der ultimative test um zu sehen obs stimmt :)
 

Harald909

Prinzenapfel
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mathilda schrieb:
Danke Harald, von nun an werde ich diese Klausel bei all meinen eBay-Auktionen verwenden. Wenn ein Kaeufer aber doch mal eine Gewaehrleistung von mir fordert, und sich Deine Klausel als nicht hilfreich erweist, so werde ich Dich verklagen und die Gewaehrleistungsansprueche an Dich abtreten.

Angewandte Rechtsfindung nenne ich das, sehr schön, ich würde meine Klauseln ja nie verwenden...:p

H.
 

Lars2

Tokyo Rose
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Harald909 schrieb:
P.S.: Bei Ebay wird nicht verkauft, sondern nomalerweise versteigert. Anderes gilt für sog. Powerseller usw., die sind an das Fernabsatzgesetz (das für Versteigerungen eigentlich nicht gilt) und Mangelgewährleistung gebunden.

Falsch, bei ebay wird verkauft und nicht versteigert da der Preis nach dem zeitlich festgesetzen Zeitpunkt nicht weiter nach oben steigen kann, selbst wenn es noch Interessenten gibt. Versteigerungen lassen sich ja auch durch ein offenes Ende der Zeitspanne definieren, das gibt es bei ebay ja nicht.
 

mathilda

Leipziger Reinette
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Also ich stimme soweit mit meiner Meinung ueberein, und das ist die:

Der Satz von Harald ergibt Sinn. Bei eBay-Auktionen sollte man den drunter schreiben, also wenn es um Privatverkauf geht.

Ferner ist ein Anwalt fuer eine Rechtsauskunft da und ein Forum dient einer Community.

Und nein, ich bin kein Anwalt. Und ebenfalls nein, ich will keinen den Ball an die Latte stossen. Und ja, manchmal mache ich Dinge absichtlich und versuche diese unabsichtlich erscheinen zu lassen.

PS: Der Thread entspricht uebrigens genau meinen Absichten. Ich suchte nie eine Rechtsauskunft, sondern wollte darueber diskutieren und Eure, ja genau, Deine Meinung wissen, der Du da grad diesen Zeile liest. Und nochmal nein, das war nicht feindseelig gemeint. Missdeutungen gibt es ueberall. Besonders im Cafe, welches ich gern Kneipe nennen wuerde.

edit: Dass bei eBay nicht versteigert, sondern verkauft wird, meine ich auch schon mal wo gehoert zu haben.
 

Harald909

Prinzenapfel
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550
angelone schrieb:
/edit
ich sehe harald hat nen schicken satz gepostet.
klingt gut, mal benutzen und kaputtes zeugs verkaufen.
der ultimative test um zu sehen obs stimmt :)

Na, na, Vorsicht! ;) Erstens kann das Betrug sein, zweitens hast Du eine Aufklärungspflicht (also: Zeugs kaputt) und drittens kannst Du nicht die Gewährleistung für eine fehlende zugesicherte Eigenschaft (hier: Zugs nicht kaputt) wirksam ausschließen. Siehe hierzu §§ 433 Abs. 1, 434 Abs. 1 und 444 BGB, bei Versteigerungen wird das nicht anders sein. :-c

H.
 

Lars2

Tokyo Rose
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Beiträge
67
Nogger schrieb:
Gestützt wird es auch durch Az 18 O 117/03 LG Berlin. Ein gegenteiliges Urteil ist mir nicht bekannt, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Naja, alles unter OLG ist ja eher Pipifax :)

Aber 446 und 447 ist OK, danke nochmal dafür. Ich lass den Erfüllungsort weg, hatte im Hinterkopf nur was mit Bring- und Schickschuld. Aber das BGB lässt ja mal wieder keine Fragen offen :-D
 

mathilda

Leipziger Reinette
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Lars² schrieb:
Naja, alles unter OLG ist ja eher Pipifax :)

Das ist jetzt aber sehr feindseelig, flapsig, ungluecklich, dumpfe Provokation und missverstaendlich. Aber ich seh's genauso :innocent:
 

zause

Martini
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655
angelone schrieb:
ach zause studiert in trier jura?
ne freundin von mir auch :)

Ja, das tut sie (ich) :)
Bin im 7. Semester... Examen naht mit unbarmherzigen Schritten :eek: :( :-[

zause

EDIT: Ich bin schlimmeres gewohnt als "Möchtegernanwalt" (z.B. immer dieses "Oh" nachdem man gesagt hat, was man studiert) , hab mich davon eigentlich nicht angegriffen gefühlt. Hab aber auch ne dicke Haut...
 
Zuletzt bearbeitet:

Lars2

Tokyo Rose
Registriert
29.12.05
Beiträge
67
mathilda schrieb:
Das ist jetzt aber sehr feindseelig, flapsig, ungluecklich, dumpfe Provokation und missverstaendlich. Aber ich seh's genauso :innocent:

Natürlich nur auf die Übertragbarkeit und den Symbolcharakter der Urteile auf ähnliche Fälle bezogen ;)