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Ab welcher Beitragsanzahl soll das Verkaufen am Marktplatz möglich sein?

Ab welcher Beitragsanzahl soll es Usern das verkaufen bzw. Tauschen möglich sein?

  • keine Mindestanzahl

    Stimmen: 22 40,0%
  • mindestens 10 Beiträge

    Stimmen: 2 3,6%
  • mindestens 50 Beiträge

    Stimmen: 19 34,5%
  • mindestens 100 Beiträge

    Stimmen: 9 16,4%
  • mehr...

    Stimmen: 3 5,5%

  • Umfrageteilnehmer
    55
  • Umfrage geschlossen .

Gubbie

Damasonrenette
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eine (gute) Möglichkeit zum Schutz bei Kauf und Verkauf:

per Nachnahme versenden.
 

arc

Leipziger Reinette
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Gubbie schrieb:
eine (gute) Möglichkeit zum Schutz bei Kauf und Verkauf: per Nachnahme versenden.

Stümmt! Mach ich, bei mir "wackelig" erscheinenden Versandkanditaten nahezu ausnahmslos - kost' aber eben ein paar Euro mehr.


Aron
 

chsz87

Weisser Rosenapfel
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Gubbie schrieb:
eine (gute) Möglichkeit zum Schutz bei Kauf und Verkauf:

per Nachnahme versenden.

100%ige Sicherheit bietet dir das trotzdem nicht. Denn der Verkäufer kann dir ja ein leeres Paket auch schicken. Du bekommst es in jedem Fall erst nachdem du das Geld dem netten Postmann gegeben hast. Erst dannach kannst du feststellen ob auch die tatsächlich gekaufte Ware im Paket ist oder etwas anderes bzw. Nichts. Nach Bezahlung hast du auch keine Chance mehr dein Geld wiederzubekommen.

Liebe Grüße,

Christoph
 

arc

Leipziger Reinette
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chsz87 schrieb:
Du bekommst es in jedem Fall erst nachdem du das Geld dem netten Postmann gegeben hast.

Hängt uU. ein wenig davon ab, wie nett _Du_ zu Deinem netten Postmann oder -frau bist :).

Ich hab' schon ein paar mal im Beisein ebenjener ausgepackt :), bevor ich unterschrieb und's Geld in deren Hände gab.
Wie sich das rechtlich verhält, bin ich allerdings nicht sicher. Bisher gab's auch nie etwas zu beanstanden, heißt: ich lies noch nichts zurückgegehn, respektive hab's auf grund von Mängeln nicht angenommen.

Aron
 

quarx

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edward schrieb:
quarx schrieb:
Vor Erstellen von Verkaufsangeboten im Marktplatz müssen die entsprechenden Benutzer ihre Identität nachprüfbar belegen. Eventuell auch nur dem Kaufinteressierten gegenüber.
Wie kann das geschehen?
Da kenne ich mich leider nicht so genau aus. Wie prüft man z.B. eine Kopie des Personalausweises auf Echtheit? So etwas wie Postident kommt ja nur für gewerbliche Kunden in Betracht. Wenn ein Verkäufer aber bereit ist, mir eine Kopie seines Ausweises zu schicken, wäre mir schon wesentlich wohler. Vielleicht noch irgend ein anderer Nachweis, dass die Adresse stimmt? Das kann man als Kunde sicher verlangen.

Eine zusätzliche Reglementierung des Marktplatzes wäre das nicht, also kein Aufwand für die Admins. Lediglich ein Tipp und Mahnung zur Vorsicht an die Käufer, eine solche Identifizierung des Verkäufers zu verlangen.

P.S.: Nachnahme ist auch nicht schlecht, in der Tat.
 

ezi0n

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Nathea schrieb:
Man könnte auch überlegen, den Marktplatz komplett zu schließen. Das würde jeglichem Mißbrauch ein für alle Male einen Riegel vorschieben. Oder?

Also die Idee, diesen Aufwand den Admins zumuten zu wollen, finde ich schon ein klein wenig frech, um es mal ganz, ganz vorsichtig auszudrücken.

Nathea

was heisst denn frech? das war nur eine beschreibung wie es zB woanders gehandhabt wird, ich habe aber auch gesagt, dass es natürlich administrativer aufwand ist, den man nicht unbedingt betreiben muss.

ich selbst nutze treuhänder sowie paypal für geschäfte mit fragwürdigen gestalten ...
 

chsz87

Weisser Rosenapfel
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arc schrieb:
Hängt uU. ein wenig davon ab, wie nett _Du_ zu Deinem netten Postmann oder -frau bist :).

Ich hab' schon ein paar mal im Beisein ebenjener ausgepackt :), bevor ich unterschrieb und's Geld in deren Hände gab.
Wie sich das rechtlich verhält, bin ich allerdings nicht sicher. Bisher gab's auch nie etwas zu beanstanden, heißt: ich lies noch nichts zurückgegehn, respektive hab's auf grund von Mängeln nicht angenommen.

Aron

Also gesetzlich ist es denke ich so, dass du zuerst bezahlen musst und nur nachher das Paket ausgehändigt bekommst.
Wie rechtfertigt denn der Postmann die Tatsache, dass er ein aufgerissenes Paket (falls Ware nicht OK oder keine Ware im Paket) zum Postamt zurückbringt und ohne geld kommt?
 

arc

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chsz87 schrieb:
Wie rechtfertigt denn der Postmann die Tatsache, dass er ein aufgerissenes Paket (falls Ware nicht OK oder keine Ware im Paket) zum Postamt zurückbringt und ohne geld kommt?

Keine Ahnung, ich frag das nächste mal! Aber wenn man das Ding beim Öffnen nun nicht gerade gänzlich zerpflückt, sondern mit etwas Behutsamkeit zu Werke geht, kann man's bei unerwartetem oder keinem Inhalt auch wieder sauber verschließen und dem Auslieferer so zurückübergeben. Da sehe ich eher kein Problem.


Aron
 

chsz87

Weisser Rosenapfel
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arc schrieb:
Keine Ahnung, ich frag das nächste mal! Aber wenn man das Ding beim Öffnen nun nicht gerade gänzlich zerpflückt, sondern mit etwas Behutsamkeit zu Werke geht, kann man's bei unerwartetem oder keinem Inhalt auch wieder sauber verschließen und dem Auslieferer so zurückübergeben. Da sehe ich eher kein Problem.


Aron

Da hast du natürlich Recht! Aber ich denke nicht, dass dir jede/r Postfrau/Postmann den Wunsch erfüllt den Paketinhalt vor Bezahlung zu begutachten.
 

edward

Jerseymac
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quarx schrieb:
Da kenne ich mich leider nicht so genau aus. Wie prüft man z.B. eine Kopie des Personalausweises auf Echtheit? So etwas wie Postident kommt ja nur für gewerbliche Kunden in Betracht. Wenn ein Verkäufer aber bereit ist, mir eine Kopie seines Ausweises zu schicken, wäre mir schon wesentlich wohler. Vielleicht noch irgend ein anderer Nachweis, dass die Adresse stimmt? Das kann man als Kunde sicher verlangen.

Ein Betrüger würde dann irgendeinen Ausweis kopieren und ein Konto auf diesen Namen einrichten. Dazu muss man sich anscheinend nicht immer ausweisen. Das aktuelle Problem im Marktplatz war ja gerade, dass der Kontoinhaber nicht wirklich identifiziert war. Du schickst das Geld auf das Konto und hörst nichts mehr. Den wirklichen Betrüger fasst Du damit nicht. Es wäre allerdings ein zusätzliches Hindernis.

Ich denke es gibt keinen wirklichen Schutz. Man muss das selbst entscheiden. Kaufe ich von einem oder nicht. Am Besten ist in diesem Zusammenhang vielleicht die Besichtigung vor Ort. Dazu kann evtl. auch der Kontakt hier im Forum helfen, das ein anderer ATler das Gerät besichtigt und abholt. Ist natürlich Aufwand und werden auch nur Wenige so machen, aber eine Möglichkeit.

Gruß, edward.
 

arc

Leipziger Reinette
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chsz87 schrieb:
Aber ich denke nicht, dass dir jede/r Postfrau/Postmann den Wunsch erfüllt den Paketinhalt vor Bezahlung zu begutachten.

Ich weiß es nicht genau. Aber bisher hat's immer geklappt, wenn ich's versucht habe. Allerdings auch mit ausgesuchter Freundlichkeit und ggf. dem Angebot einer Tasse Kaffee's. Glücklicherweise ist die Fluktuation an "Postlern" hier auch nicht so riesig. Die meisten die da kommen kenn' ich schon eine Weile, das vereinfacht das Ganze wahrscheinlich deutlich.

Aron
 

quarx

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edward schrieb:
Ein Betrüger würde dann irgendeinen Ausweis kopieren und ein Konto auf diesen Namen einrichten. Dazu muss man sich anscheinend nicht immer ausweisen.
Bei welcher Bank muss man das nicht? :oops: Das würde mit Sicherheit gegen das Geldwäschegesetz o.ä. verstoßen. Ich musste mich bisher immer persönlich oder mit Postident identifizieren.
edward schrieb:
Das aktuelle Problem im Marktplatz war ja gerade, dass der Kontoinhaber nicht wirklich identifiziert war.
Nein, das war glaube ich nicht das Problem. Der Haken war - wenn ich mich recht erinnere -, dass man Überweisungen halt nicht rückgängig machen kann.
edward schrieb:
Ich denke es gibt keinen wirklichen Schutz. Man muss das selbst entscheiden.
Das sehe ich genauso.
 

edward

Jerseymac
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Aber dann müsste doch über die Polizei der Betrüger recht einfach zu finden sein. Ein ANzeige machen, die fragen bei der Bank nach, wem das Konto gehört, besuchen diesen usw. Das scheint in diesem speziellen Fall aber auch keinen Erfolg gebracht zu haben, da dieser Betrüger unter gleichem Namen schon mehrer solcher Fälle produziert hat.
 

chsz87

Weisser Rosenapfel
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arc schrieb:
Ich weiß es nicht genau. Aber bisher hat's immer geklappt, wenn ich's versucht habe. Allerdings auch mit ausgesuchter Freundlichkeit und ggf. dem Angebot einer Tasse Kaffee's. Glücklicherweise ist die Fluktuation an "Postlern" hier auch nicht so riesig. Die meisten die da kommen kenn' ich schon eine Weile, das vereinfacht das Ganze wahrscheinlich deutlich.

Aron

Ich probiere es das nächste Mal auch mit Café:-D!

Was ich für eine hervorragende Lösung halte ist, was bereits angesprochen wurde, das Einrichten eines eigenen Apfeltalk Treuhandservices.

Ein User (ich würde mich zur Verfügung stellen) verwaltet ein Konto. Wenn es gewünscht wird und sowohl Käufer als auch Verkäufer zustimmen, kann das Geld auf dieses Konto eingezahlt werden. Ist das Geld angekommen bekommt der Verkäufer das OK und schickt die Ware weg. Ist die Ware angekommen meldet sich der Käufer und gibt somit das Geld zur Weiterleitung an den Verkäufer frei.

Dieses Service benötigt ledeglich einen User der die Verwaltung übernimmt, ein Konto (Verwaltung kann zu 100% über Telebanking abgewickelt werden) und eine Kontaktadresse (E-Mail) an welche Empfangs und Versandbestätigungen geschickt werden können.

Kosten, denke ich, verursacht dabei nur die Kontoführung.

Was hällt ihr von dieser Idee?

Liebe Grüße,

Christoph
 
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edward

Jerseymac
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Bei diesem Vorgehen ist der Käufer in einer besseren Position. Was passiert, wenn dieser einfach sagt, es ist nichts angekommen oder fehlerhaft oder irgendwas. Wird dann das Geld trotzdem an den Verkäufer überwiesen oder ein Teil? Wieviel ist ein Teil dann? Da kannst Du Dir auch ganz schön Probleme einhandeln. Sicher, die meisten Transaktionen werden gut über die Bühne gehen, tun sie ja auch heute schon. Aber ein best. Teil nicht.

Bin aber nicht grunsätzlich dagegen. Als mögliches Angebot an Käufer und Verkäufer sicher nicht schlecht. Die können dann immer noch überlegen, ob sie dieses Angebot nutzen wollen.

Gruß, edward.
 

arc

Leipziger Reinette
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chsz87 schrieb:
Dieses Service benötigt ledeglich einen User der die Verwaltung übernimmt...

Sehr nett von Dir, das Du Dich anbietest, woow. Aber was ist wenn Du zB. verreist/odergottbehüteschlimmeres bist?

Zudem müssten dann alle Dir vertrauen ;).

Und was ist für den dummen Fall, das mal etwas tatsächlich nicht glatt geht. Da ziehst Du dir uU. eine Heidenarbeit, aber auch einiges an Verantwortung auf den Tsich - ich bitte das zu bedenken!


Liebe Grüße,

Aron

PS: Nicht "Café" ;), denn das ist typischerweise der Ort an dem man Kaffee zu sich nimmt. So weit gehe ich nun doch nicht, die Herrschaften gleich in ein Lokal der Wahl zu bitten :).
 

chsz87

Weisser Rosenapfel
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edward schrieb:
Bei diesem Vorgehen ist der Käufer in einer besseren Position. Was passiert, wenn dieser einfach sagt, es ist nichts angekommen oder fehlerhaft oder irgendwas. Wird dann das Geld trotzdem an den Verkäufer überwiesen oder ein Teil? Wieviel ist ein Teil dann? Da kannst Du Dir auch ganz schön Probleme einhandeln. Sicher, die meisten Transaktionen werden gut über die Bühne gehen, tun sie ja auch heute schon. Aber ein best. Teil nicht.

Bin aber nicht grunsätzlich dagegen. Als mögliches Angebot an Käufer und Verkäufer sicher nicht schlecht. Die können dann immer noch überlegen, ob sie dieses Angebot nutzen wollen.

Gruß, edward.

Da hast du Recht, aber in solchen Fällen gibt es auch fast immer eine passende Lösung. Allerdings ist das dann Fallabhängig. Aufgabe des Betreuers des Treuhandservices ist es dann dieses Problem zu lösen.
 

edward

Jerseymac
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chsz87 schrieb:
Da hast du Recht, aber in solchen Fällen gibt es auch fast immer eine passende Lösung. Allerdings ist das dann Fallabhängig. Aufgabe des Betreuers des Treuhandservices ist es dann dieses Problem zu lösen.

Könnte heikel werden für den Betreuer, der ja eigentlich freiwillig helfen will.

Ansonsten sehr ehrenwert, dass Du dich bereiterklärst diese Aufgabe zu Übernehmen.
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Und nicht, dass die Bank dann auf die Idee kommt, du würdest Geld waschen... ;)
 

chsz87

Weisser Rosenapfel
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arc schrieb:
Sehr nett von Dir, das Du Dich anbietest, woow. Aber was ist wenn Du zB. verreist/odergottbehüteschlimmeres bist?

Zudem müssten dann alle Dir vertrauen ;).

Und was ist für den dummen Fall, das mal etwas tatsächlich nicht glatt geht. Da ziehst Du dir uU. eine Heidenarbeit, aber auch einiges an Verantwortung auf den Tsich - ich bitte das zu bedenken!

Also sollte ich verreisen, dann muss die Kaufabwicklung einn wenig aufgeschoben werden. Ich denke nicht, dass diese Sache nicht das Problem sein sollte. Oder es gibt einfach 2 Verwalter und es kommt denke ich nicht oft vor, dass beide gleichzeitig in den Urlaub fahren. Irgendeine Lösung gibt es dafür bestimmt.

Was die Verantwortung angeht:

Sicherlich gehört eine große Portion Verantwortung dazu. Aber im Prinzip ist man ja nur unabhängiger Vermittler der den Kaufvorgang überwacht und bei dem das Geld geparkt wird.
Treten Konflikte oder Unstimmigkeiten auf, müssen diese unparteiisch Gelöst werden. Dazu wäre eine Art AGB nötig, denke ich.
Sollte diese Idee mit dem Treuhandservice auf positive Resonanz stoßen, muss man sich eingehend mit dem Thema beschäftigen.

Aber machbar ist die Sache auf alle Fälle!

arc schrieb:
PS: Nicht "Café" ;), denn das ist typischerweise der Ort an dem man Kaffee zu sich nimmt. So weit gehe ich nun doch nicht, die Herrschaften gleich in ein Lokal der Wahl zu bitten :).

Man lernt nie aus;)...