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5 Tage altes MB/ zurückschicken?

duplo

Tokyo Rose
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mh .. und wie ist das wenn man trotzdem drauf herumgefingert hat und zudem noch software drauf geschmissen hat .. ? muss man die zwangsweise selber deinstallieren oder ist das beim zurückschicken egal?

greetz
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Hier eine Detaillierte Darstellung der Problematik ;) (Da ich das gerade in einem anderen Thread auch diskutiert habe, füge ich es einfach mal hier ein)

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Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags

Der Umtausch beim Händler

Missfallen dem Käufer im Nachhinein beispielsweise Farbe, Größe oder andere Eigenschaften einer Ware, hat er kein automatisches Recht auf Umtausch. Der Verkäufer kann die Umtauschmöglichkeit vor dem Kauf freiwillig einräumen oder nachträglich zugestehen. Dabei kann der Händler bereits benutzte oder nicht mehr originalverpackte Waren vom Umtausch ausnehmen. Dieser Ausschluss gilt oftmals bei Sonderangeboten.

Von Branche zu Branche ist das Kulanzverhalten unterschiedlich ausgeprägt. Die Chancen auf Umtausch stehen gut bei Büchern, Tonträgern, Kleidungstücken und Elektrogeräten.

Tipp: Wer beim Kauf unsicher ist, ob die CD oder der Mantel beispielsweise als Geburtstagsgeschenk Gefallen finden werden, sollte bereits im Geschäft ein Umtauschrecht vereinbaren: Möglichst gegen Rückzahlung des Kaufbetrags.

Die schlechtere Alternative: Manche Händler bieten dem Kunden einen Gutschein
an, der nur für Waren aus dem Sortiment des Händlers gilt.

Verbraucherschutzzentrale Rheinland Pflaz



Der Umtausch vor Ort beim Händler scheint tatsächlich etwas anders zu laufen und ist nur durch die Kulanz des Händlers ( ich kenne Kulante Händler, deshalb hab ichs auf die Allgemeinheit bezogen ) möglich.

Kauf einfach über den Apple Store online ein und alles ist in Butter mit dem 2 wöchigen Rückgaberecht.

Wer nochmal alle Rückgabeformen im Überblick haben möchte (Geschäft, Katalog, Internet, Haustür):
http://www.hr-online.de/website/rubr...918264&seite=3

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Jetzt müsste das ja eigentlich geklärt sein mit dem Rückgaberecht. ;)
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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hi
für alle die sagen es gäbe nie wertminderung innerhalb der frist:

http://www.apfeltalk.de/forum/13-10-2008-a-t177333-2.html

das hat puere da geschrieben:

Ich würde das Paket erst gar nicht öffnen bzw. gar nicht annehmen.

Ich habe mir im Frühjahr das (noch) aktuelle MacBook Pro bestellt, ausgepackt, bisschen rumgespielt aber wieder innerhalb der Frist zurückgeschickt. Letztendlich war das Ding dann laut Onlineshop rund 300 Euro weniger wert, weil sie es nicht mehr als "neu" verkaufen können und OS X neu installiert werden musste (pro Arbeitsstunde 80 Euro). Dazu kam noch die Wertminderung wegen drei Ladezyklen. Ich habe es also ausgiebiger getestet, als ich es in einem Geschäft hätte tun können - sagten sie. Denen hab ich dann aber ordentlich was gehustet.


in diesem sinne
lg christoph



*sfz*
http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html Absatz 2 Nr. 2
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Lesen Verstehen anwenden....
Wenn du dich dann streiten willst, dass ein Aufladen eines Notebooks, ein Rumtragen (Kratzer) und installieren von Software keine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ist reden wir weiter.
und wie er schon schreibt da sollte man ordentlich husten.....

die Software sollte man schon wieder deinstallieren sollte aber eigentlich nicht zwangsläufig notwendig sein, arbeit macht es aber keine und besser sieht es aus.

@Hitlof
vll sieht man auch daran das ein Herr Ader keine Ahnung von Apple hat, wo Erneuerungen nur alle halbe Jahre kommen und wenn man die Möglichkeit hat, dann sollte man sich dann auch das neuste holen, weil Computer werden regelmäßig erneuert wie du schon sagst also sollte man sich, wenn was neues kommt, auch was neues holen.
 

borny88

Gast
Was hat dieser thread eigentlich in der Gerüchteküche verloren?
 

Firemac

Querina
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also im endeffekt:

man kann dass macbook zurückschicken, wenn man es wirklich nur getestet hat: sprich ein bis zwei ladezyklen und bisschen rumgespielt.

wenn man jedoch ( wie ich ) etwas länger dran rumgespielt hat ( um die 5 tage/5 - ... ladezyklen kann man es vergessen???!!
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Wie weit soll ich meine Aussagen noch untermauern?
Wenn du in 5 Tagen 5 Ladezyklen schaffst, glaubst du das ist eine Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eines Laptops oder ist das eher eine Nutzung die außerhalb des Normalen liegt?
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Wenn du es zurückschickst würde ich es auf alle fälle nun NICHT mehr weiter testen.

Die Gefahr das ein Kratzer ins Gehäuse kommt ist doch groß und ist eine Wertminderung des Artikels den der Händler NICHT tragen muss.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Wenn du es zurückschickst würde ich es auf alle fälle nun NICHT mehr weiter testen.

Die Gefahr das ein Kratzer ins Gehäuse kommt ist doch groß und ist eine Wertminderung des Artikels den der Händler NICHT tragen muss.

Da würde ich mich aber mit dem Händler drüber streiten, wir reden von einem portablen Gerät, irgendwelche Kratzer im Gehäuse sind da wohl vorprogrammiert.
 

lenny87

Morgenduft
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hi
@kralle,
ich finds super, dass sich hier noch jemand die Mühe macht ins Gesetzbuch zu schauen, doch du hast leider nur ins BGB geschaut. Ich studiere zwar nur in Österreich aber ich glaube in diesem punkt sind sich BGB und ABGB sehr gleich. Zusätzlich hab ich jetzt noch mal im Konsumenten-Schutz-Gesetz (KSchG) nachgesehen, was die Pflichten des Käufers im Fernabsatz, bei Rücktritt vom Kauf sind:
KschG §5g Abs 1,2
"der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer (in diesem Fall Apple) ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen; die Übernahme der Leistung in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen"

Was da in Deutschland womöglich anders ist kann ich natürlich nicht genau sagen, doch ich kann mir nicht vorstellen dass es so viel anders ist.


mfg christoph
 

shokei

Macoun
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ach leute, ich denke apple wird da kulanz walten lassen. einpacken und zurück damit. wenn sie dir dennoch was abziehen wolle, lass es dir wieder zurückschicken, aber ich bin fest davon überzeugt das es keinen stress gibt. den firmen ist der ruf meistens wichtiger als juristische haarspalterei und das ganz besonders vor ner veröffentlichung neuer produkte.
denk ihr apple will da stunk unter den fans?
 

makf

Tydemans Early Worcester
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398
ach leute, ich denke apple wird da kulanz walten lassen. einpacken und zurück damit. wenn sie dir dennoch was abziehen wolle, lass es dir wieder zurückschicken, aber ich bin fest davon überzeugt das es keinen stress gibt. den firmen ist der ruf meistens wichtiger als juristische haarspalterei und das ganz besonders vor ner veröffentlichung neuer produkte.
denk ihr apple will da stunk unter den fans?

ganz genau.
schick es zurück und wenn apple dich vergraulen will mit wertminderung, dann würd ich auf den preis des neuen gucken, die leistung vergleichen und dann sagen, ob sie's zurückschicken sollen oder nicht. und wenn sie eine wertminderung angeben, dann erstmal stänkern und nicht unterkriegen lassen.

als ob so große firmen immer moral an den tag legen würden!?!
und bei immerhin 1000Euro sollte man sich gerade als schüler und somit zukünftiger kunde das herausnehmen dürfen, egal ob auf ein event spekuliert wurde oder nicht.

ich hab mich auch geärgert als 2 tage nach meinem macbookkauf das kleine update im november letzten jahres kam, aber da ich bei nem händler gakauft hatte, der mich mehrmals super beraten hat und mir glaubhaft versichert hat, dass auch sie nicht mit dem update gerechnet haben war mir das egal! war ja zufrieden.

doch jetzt ist das kein minihüpfer mehr, das ist schon ein deutlicher sprung bei dem es erlaubt sein soll, das beste aus seinem geld zu machen.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Ok das KschG ist in Deutschland das Kündigungsschutzgesetz^^ und ein vernünftiges Konsumentenschutzgesetz find ich grad nicht.
Ich vermute aber, zumindest wurde uns das so in der Vorlesung erklärt, das sich das was du da beschrieben hast auf einen normales Rücktritt ohne Widerrufsrecht bezieht. In besagtem Fall hat derjenige ja aber ein 14 Tägiges widerrufsrecht, der widerruf wird aber nach dem Rücktritt genauer geregelt.
Also um das klar herauszustellen:
Wenn es ein normaler Rücktritt, ohne 14 Tage Widerrufsrecht, wäre, dann müsstets du Wertersatz leisten, aber nur in dem Maße, wie eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausgeschlossen ist. Sprich er müsste die 5 Tage die ihm das Notebook zur Verfügung stand als Dienstleistung abbezhalen.

Bei einem Wiederrufsrecht hat der Gesetzgeber, um dem Verkäufer nicht ins "blaue" kaufen zu lassen, ein 14 Tägiges Rückgaberecht eingeräumt.
Schäden die in diesen 14 tagen durch unsachgemäßen gebrauch entstehen muss der Käufer selbst tragen, aber Sachen wie verschleiß nicht.
Bei den Kratzern kann man sich streiten verschleiß ja/nein, würde sagen ja weil Notebook= Portables Gerät=Kratzer (man muss ja dabei bedenken der Gesetzgeber geht davon aus, dass man es kauft um es zu behalten nicht um es zurück zu schicken)
Beim Akku seh ich ganz klar verschleiß, 5 Ladezyklen bei 5 Tagen, das heißt er war damit in den ersten 5 Tagen besitz 5 Tage unterwegs, was bei einem Notebook wohl sein darf, was auch die Kratzer weiter als Verschleiß begründet.
Wie gesagt bei Betrachtung dieses Widerrufs muss man bedenken, dass es sich um ein gGsetz handelt, in dem der Gesetzgeber den Verbraucher vor "blindem kauf" schützen will, also eigentlich erstmal davon ausgeht das man das Gekaufte auch behält und es deshalb am anfang auch so verwendet.

Hab ich was vergessen?
 

lenny87

Morgenduft
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hi
deine Vermutung, dass es sich bei den bestimmungen von §5g um "normale" Over-The-Counter Käufe oder ähnliches handelt ist leider falsch, die §§ 5a bis 5j richten sich ganz klar an Vertragsabschlüsse im Fernabsatz, bei denen ja besagtes Rückgaberecht besteht.
lg
 

fabischm

Zabergäurenette
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Ich will nicht wissen wie viel MacBooks, Apple zurückgeschickt bekommt, nach dem 14. die alle vor dem 14. gekauft wurden. Ist wahrscheinlich jedesmal das gleiche:D
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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ah interessant hmmm ich würde das ding gern mal vollständig lesen, aber da muss ich mich wohl mal in die Bibo bewegen weil im I-net hab ich nix gefunden.
Also so wie ich es jetzt erzählt habe, hat man es mir damals in der Vorlesung erklärt, das ich eine ausnahme vergessen, nicht erwähnt wurde kann ich natürlich nicht ausschließen.
Ist denn dieses KschG ein spezielles Gesetz aus Österreich?
 

lenny87

Morgenduft
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ah interessant hmmm ich würde das ding gern mal vollständig lesen, aber da muss ich mich wohl mal in die Bibo bewegen weil im I-net hab ich nix gefunden.
Also so wie ich es jetzt erzählt habe, hat man es mir damals in der Vorlesung erklärt, das ich eine ausnahme vergessen, nicht erwähnt wurde kann ich natürlich nicht ausschließen.
Ist denn dieses KschG ein spezielles Gesetz aus Österreich?

das Konsumentenschutzgesetz muss es in irgendeiner form auch in deutschland geben, womöglich unter einem etwas anderen namen und mit etwas anderen bestimmungen. zum beispiel sind es nach meinen büchern und vorlesungen auch keine 14 tage rückgabefrist sondern 7, wobei samstag und sonntag nicht mitgezählt werden. es kann also durchaus sein, dass es in deutschland anders geregelt ist.
mfg
 

JayDee

Transparent von Croncels
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Also nach der ganzen Theorie-Reiterei kommt jetzt mal eine persönliche Erfahrung:

Ich habe im Juli ein Macbook in Schwarz gekauft (Refurbished, aber war neu, Akku 0 Zyklen und keine Gebrauchsspuren). Ich habe es benutzt, mich dann aber nach 1 1/2 Wochen entschieden, es doch zurück zu schicken und auf die neuen zu warten (außerdem war die Tastatur relativ schepprig, was mich persönlich sehr gestört hat). Zu diesem Zeitpunkt hatte ich 7 Ladezyklen (Ja, das geht) und ne Menge Fingerdatscher auf dem Case (Schwarz sei Dank), die ich so gut es ging wieder weggeputzt habe. Ich habe das Geld natürlich zurück bekommen, und zwar vollständig. Ich schicke relativ oft Sachen wieder zurück, und ich musste noch nie irgendwo Wertersatz leisten.

Bevor hier jetzt jemand Schmarotzer o.Ä. schreit: kein Shop hat von mir jemals verkratztes Zeug oder sowas zurück bekommen. Ich habe die Sachen ausgepackt, angeschlossen, ausprobiert und bei Nichtgefallen oder Inkompatibilität sorgfältig wieder eingepackt und zurück geschickt. Natürlich ist das mehr, als bei einer Prüfung im Laden möglich gewesen wäre, aber wenn mir die Möglichkeit gegeben wird, dann nutze ich sie auch. Ich sehe da nichts verwerfliches darin.