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3g gegeben 3gs bekommen

Iffi

Jonathan
Registriert
21.04.08
Beiträge
82
Den sind alle ausgegangen ;) Deswegen bekommt er nun ein 3GS.

Ich würde es behalten und mir keinen Kopf drüber machen.

Bist du sicher, dass die 3G in 16gb alle sind?
Dann würde ich nämlich mein aktuelles 16er 3G auf Garantie austauschen lassen und auf ein neues hoffen :)
 

Diey

Süsser Pfaffenapfel
Registriert
18.11.06
Beiträge
675
Sicher nicht, sollte nur ironisch sein. :) Deswegen ja auch der zwinker ^^

Weil ich glaube nicht das Apple da einen Fehler gemacht hat und ihm das Falsche zugesand hat, sowas kennt man ja sonst nicht.
 

retrogamer

Bismarckapfel
Registriert
09.03.09
Beiträge
142
wir können ja noch 40 seiten lang philosophieren was sich apple dabei gedacht hat (N)
 

Killer7

Bismarckapfel
Registriert
04.08.08
Beiträge
146
Bist du sicher, dass die 3G in 16gb alle sind?
Dann würde ich nämlich mein aktuelles 16er 3G auf Garantie austauschen lassen und auf ein neues hoffen :)

also nun ist es ja etwas länger her und ja es war gewollt.....immerhin hab ich 6 mal umgetauscht und das soll so als entschuldigung gewesen sein.

also ein kumpel von mir hat sich das auch gedacht, aber die haben zwar wirklich keine NEUE 3G 16GB.....aber sehr, sehr viele reparierte (general überholte geräte) den rest könnt ihr euch vorstellen:-D
 

nelson_g

Gala
Registriert
24.04.07
Beiträge
52
Um es mal rechtlich auf den Punkt zu bringen ohne eine Rechtsberatung zu geben (bin kein Anwalt, hab es nur im Zuge meines Studiums mal zufällig mitbekommen und jetzt nach dem entsprechenden Auszug gesucht:

§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.

Auf deutsch (Stand wohl mal so auf den Seiten der Uni Köln):

"Schickt ein Unternehmer Waren an einen Verbraucher, obgleich dieser sie nicht bestellt hat, kann er vom so belästigten Kunden auch keinen Schadensersatz oder ein Entgelt für den gezogenen Nutzen verlangen. Wollte der Unternehmer bislang seine Waren zurück erhalten, musste er sie abholen. Jetzt kann er nicht einmal mehr dies durchsetzen. Dies gilt freilich dann nicht, wenn ein bestelltes Paket lediglich irrtümlich bei einem falschen Adressaten landet. Dieser muss es weiterhin der Post zurückgeben, damit es richtig zugestellt wird."

Grüße Nelson