Bananenbieger
Golden Noble
- Registriert
- 14.08.05
- Beiträge
- 25.515
Danke, Bananenbieger, für deine Info und den link, wahrscheinlich hast du bzw. der Autor des Postings Recht, da es wirklich oft Probleme zu geben scheint. Meinst du mit "Software Unlock" einen Vertrag bei T-Mobile? Denn mit der Software 2.2.1 (bzw. dem dazugehörigen Baseband) ist doch leider meines Wissens ein Unlock nicht mehr möglich. Oder habe ich hier im Forum etwas übersehen? Was meinst du damit, dass die "IMEI Deines iPhones auf eine Schwarze List kommt"; bei Eplus wird doch eine solche Liste nicht geführt?Einfachste Lösung: TurbsoSIM in die Tonne kloppen.
Warum die TurboSIM nicht funktionieren kann steht hier. Werfe im eigenen Interesse nicht noch mehr Geld für solche Krüppellösungen aus dem Fenster. Die funktionieren alle nicht vernünftig, ganz gleich was die Verkäufer anpreisen. Dass solche Hack-SIMs nicht wirklich funktionieren, liegt im Prinzip.
Bitte entferne Deine TurboSIM schnellstmöglich aus dem iPhone. Du riskierst, dass die IMEI Deines iPhones auf eine Schwarze List kommt und somit komplett aus dem Netz ausgesperrt wird.
Einzig ein Software-Unlock schafft verlässliche Abhilfe gegen den Simlock.
so problem gelöst
einfach mal die netzwerkeinstellungen zurückgesetzt
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.