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15" MBP Retina Late 2013 - Garantiverlust bei Öffnen des Bodendeckels?

hkd66

Boskoop
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16.01.09
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Moin

Mein 15" MBP Retina Late 2013 hat eine kleine Delle an der Unterseite, die ich gerne ausbeulen würde.

Kann ich den Unterboden abnehmen ohne die Garantie zu verlieren?

Falls das zum Garantieverlust führt: Wie wird das festgestellt? Irgendwelche Siegel?!
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
Registriert
03.05.10
Beiträge
21.524
ich erinnere mich nicht daran, in den Garantiebedingungen von einem Verbot des Öffnens gelesen zu haben. Es gibt zwar nichts, was man in einem Retina-MBP machen könnte, was von den Garantiebedingungen gedeckt wäre, aber so pauschal ist das meiner Meinung nach nicht verboten. Eher schon ist problematisch, wenn die Beule von einem Sturzschaden herrührt - der ist verboten, aber Stoßschäden gehen. Alles IANAL und aus der grauen Erinnerung.
 

MACaerer

Charlamowsky
Registriert
23.05.11
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Also erst einmal bist du bei einem MacBook Late 2013 noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und nicht der Garantie. Die Garantie kann der Hersteller durch bestimmte Bedingungen eingrenzen, die Gewährleistung nicht. Bei einem auftretenden Defekt müsste er dir nachweisen, dass derselbe durch das Öffnen des Geräts entstanden ist.

MACaerer
 

nomos

Borowinka
Registriert
22.12.03
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die Gewährleistung nicht. Bei einem auftretenden Defekt müsste er dir nachweisen, dass derselbe durch das Öffnen des Geräts entstanden ist.

Jein: nach 6 Monaten tritt eine sogenannte Beweislastumkehr ein, sprich, ich muß dem Hersteller beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorlag.
 

MACaerer

Charlamowsky
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23.05.11
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Stimmt natürlich. Aber da ein MacBook Retina Late 2013 maximal 3Monate alt sein kann ist das in dem Fall eher von theoretischer Bedeutung.

MACaerer