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14 Tage Rückgaberecht verlängert sich durch Austauschgerät?!

Dimbo

Golden Delicious
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Hallo Leute,
habe gestern meinen iMac i7 zugesandt bekommen, welcher aufgrund von Problemen ausgetauscht wird. Den Rechner habe ich im Apple Online Store bestellt. Nun soll das Austauschgerät erst sehr spät, also außerhalb meines 14-tägigen Rückgaberechts bei mir ankommen. Habe eben noch mit Apple telefoniert, warum es so lange dauert, da mir zugesichert wurde, dass das Austauschgerät schneller als mein Erster ankommen sollte (dauerte 1 Woche von Bestellung bis Lieferung). Der Mitarbeiter wunderte sich selber warum das Austauschgerät so lange bräuchte und wollte diesbezüglich noch einmal nachhacken und es beschleunigen. Als ich ihn auf das Rückgaberecht ansprach, meinte er, dass es sich mit dem Austauschgerät nocheinmal um 14 Tage verlängert.

Leider mag ich mich auf die Aussage nicht so gern verlassen, weil aus meiner Erfahrung sind mündliche Zusagen bei Apple nicht immer die verlässlichste Quelle und so würd ich mich freuen, wenn hier Leute aus Erfahrung sprechen und dazu etwas beitragen könnten.

Ach und noch was:
Ich habe den iMac am 07.09.2010 bestellt, also genau am letzten Tag der Back-to-School Aktion. Auf meiner Rechnung steht als "Order Status" jedoch der 09.09.2010 als Datum. Ich habe das befürchten, dass Apple sich da querstellt und behauptet, dass der Kauf erst mit Bezahlungseingang geltend wurde und somit außerhalb des Aktionszeitraum eingekauft wurde. Der Mann vom Support aber meinte, dass es kein Problem sei und es im System einzusehen ist, dass das Bestelldatum der 07.09.2010 sei. Notfalls sollte ich ne Notiz an die Rechnung machen.
Hm, ob das problemlos funktioniert...

Besten Dank schonmal für eure Hilfe!
 

iMuskelbiber

Starking
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§ 312d Abs. 2 BGB
(1)...
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.
(3)...
 
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Dimbo

Golden Delicious
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Nach dem Auszug aber heißt es doch bloß, dass die Frist nicht vor Lieferung der Ware beginnt. Geliefert wurde mir ja der Rechner gestern, doch hat er einige Produktionsmängel. Also gilt die Frist erst ab Erhalt der Austauschware?
Letztendlich will ich doch bloß wissen, falls das Austauschgerät auch Mängel aufweist und ausserhalb meines 14-tägigen Rückgaberechts das Gerät bei mir ankommt, ob ich den iMac noch zurückgeben kann.
 

Sunwalker

Eifeler Rambour
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Letztendlich will ich doch bloß wissen, falls das Austauschgerät auch Mängel aufweist und ausserhalb meines 14-tägigen Rückgaberechts das Gerät bei mir ankommt, ob ich den iMac noch zurückgeben kann.
Das kannst du sowieso, siehe:

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Die Widerrufsfrist beginnt meines Wissens nach aber nicht neu, wenn ein Austauschgerät geliefert wird, da der Kunde durch die Bitte um Austausch bereits bekräftigt, dass er generell gewillt ist, die Ware zu behalten. Sollte das Austauschgerät also mangelfrei sein, hast du keinen Anspruch mehr auf Widerruf.

Anders verhält es sich wahrscheinlich, wenn die Mängel derart gravierend sind, dass ein sinnvolles Testen der Ware nicht möglich ist. Ob man in diesem Fall aber trotzdem widerrufen muss, statt um Zusendung einer mangelfreien Ware zu bitten, um auch bei der dann hoffentlich mangelfreien Ware ein Widerrufsrecht zu haben, kann ich dir nicht sagen.
 

iMuskelbiber

Starking
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Das Widerrufsrecht wird eingreifen - die Ware (der funktionierende Rechner) wurde ja noch nicht geliefert. Sinn und Zweck der Norm ist es ja, dass dir ein Rückgaberecht gewährt wird, weil du dir die bestelle Sache nicht vorher anschauen kannst.
edit: Da habe ich Unrecht. Frist beginnt wohl tatsächlich ab Lieferung des defekten Rechners zu laufen

Anders als Sunwalker schreibt kannst du außerhalb der 14-Tägigen Rückgabefrist bei einem Mangel nicht ohne weiteres Zurücktreten. Vielmehr kannst du in der Regel "nur" eine Nacherfüllung (zB Neulieferung) verlangen.
 
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Sunwalker

Eifeler Rambour
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Anders als Sunwalker schreibt kannst du außerhalb der 14-Tägigen Rückgabefrist bei einem Mangel nicht ohne weiteres Zurücktreten. Vielmehr kannst du in der Regel "nur" eine Nacherfüllung (zB Neulieferung) verlangen.
Richtig. Der Verkäufer hat das Recht, zweimal nachzubessern. Erst wenn dies erfolglos ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Genau für diese Details habe ich den entsprechenden Paragraphen im BGB ja bereits gepostet; man muss sich diesen nur durchlesen. ;)