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Problem nach eBay Verkauf

Kwoth

Kalterer Böhmer
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Hallo,


ich hoffe, dass mir ein erfahrener eBay-Nutzer vielleicht helfen bzw. mir einen Ratschlag geben kann.


Es geht um folgendes:

Ich habe ein altes Nokia 6230 verkauft und habe nun ein wenig Ärger mit dem Käufer, der bis jetzt null Bewertungen hat.

Zunächst wurde behauptet, dass das Gerät nicht angekommen sei. Da ich versichert über Hermes versandt habe konnte ich das Paket problemlos tracken und die Aussage widerlegen, da der Status auf "Empfänger erreicht" stand.

Nun bekam ich eine erneute Mail, in der behauptet wird, dass das Handy erst viel später kam - zufällig aber am gleichen Tag spät Abends.

Naja, soweit habe ich mir noch nichts weiter dabei gedacht. Nun wird allerdings behauptet, dass der Lautsprecher des Handys defekt sei.

Ich hatte das Gerät lange Zeit nicht genutzt es aber vor dem Erstellen der Auktion und auch noch einmal kurz vor dem Versand getestet und konnte es als voll funktionsfähig nach bestem Wissen und Gewissen verschicken.

Dies habe ich auch dem Käufer so mitgeteilt. Zusätzlich habe ich darauf hingewiesen, dass ich in der Auktion extra nochmal aufgeführt habe, dass ich kein Rückgaberecht und auch keine Gewährleistung geben kann - der Standardsatz dort eben.

Wie soll ich nun weiterverfahren? Ich habe keine Lust auf eine negative Bewertung! Habe bereits eine negative unter 66 positiven, da vor Jahren jemand behauptete, dass ich ein PC-Spiel verschickt hätte statt eines Buches. Das PC-Spiel besaß ich allerdings nie und dies war auch viel mehr wert als das Buch... aber das nur am Rande.

Langsam vergeht mir zumindest die Lust eBay zu Nutzen.


Gruß
Kwoth
 
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arris

Celler Dickstiel
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Ich habe das gleiche Problem gehabt. Ein Käufer hatte sich das Gerät (einen Fernseher) noch bei mir angesehen und getestet. Ca. 1 Woche päter rief er an und wollte für den defekten Videorekorder eine Peisminderung. (Den Rekorder hatte er bei mir nicht getestet, obwohl die Gelegenheit bestand. War aber zuvor von mir getestet worden und einwandfrei.)

Ich habe in meiner Auktion auch darauf hingewiesen, dass ich keine Garantie gebe und Umtausch ausschließe.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Leider Pech für den Käufer.

In Deinem Fall würde ich auch nicht anders verfahren, wenn Du weißt, dss das Gerät i.O. war.

Gruß
/arris
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
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In Deinem Fall würde ich auch nicht anders verfahren, wenn Du weißt, dss das Gerät i.O. war.

Danke für die Antwort. Entspricht ja im groben meiner Situation. Habe auch absolut nicht vor nachzugeben. Warum? Nur ist dann ja mit einer negativen Bewertung zu rechnen. o_O
 
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Das Recht ist auf deiner Seite, außerdem wiegt eine schlechte Benotung bei deinem Käufer schwere da er dann direkt mit einer schlechten Benotung startet. und damit mehr Probleme bekommt als Du. Es kann aber auch sein das dein Käufer versucht zu zocken, und von vornerein meckern wollte. Also standhaft bleiben.
Gruß
Jim
 
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ysh

Antonowka
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Wen kümmert eine negative Bewertung? Antworte einfach sachlich auf seinen Kommentar und gut ist's.

Kannst ja auch versuchen ihn dazu zu bringen, beleidigende Sachen in seinen Kommentar zu schreiben, dann löscht das eBay ziemlich zuverlässig auf Anfrage von dir. Oder er bezichtigt dich des Betrugs, dann ist der Kommentar sehr schnell Geschichte, ohne dass er noch einen neuen Kommentar abgeben kann. Ist ne fiese Methode, aber bei solchen Dödeln ein guter Ausweg. :)

@UltimateJim: Na ja, der macht sich nen neuen Account und gut ists. Den kümmert eine negative Bewertung überhaupt nicht.
 
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Kwoth

Kalterer Böhmer
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Das Recht ist auf deiner Seite, außerdem wiegt eine schlechte Benotung bei deinem Käufer schwere da er dann direkt mit einer schlechten Benotung startet.

Hier hatte ich damals auch den Fehler begangen, dass ich zu früh bewertet hatte. Dacht eigentlich, dass es bei einem Buch für 5€ nichts zu beanstanden gibt. So kann man sich täuschen und lernt draus.

Es kann aber auch sein das dein Käufer versucht zu zocken, und von vornerein meckern wollte. Also standhaft bleiben.

Ja, davon gehe ich ja auch aus. Hier und da nörgeln und vllt einen gewissen Betrag zurückfordern wollen. Aber ich werde sicherlich nicht nachgeben, da sowas einfach sehr dreist ist!

Kannst ja auch versuchen ihn dazu zu bringen, beleidigende Sachen in seinen Kommentar zu schreiben, dann löscht das eBay ziemlich zuverlässig auf Anfrage von dir. Oder er bezichtigt dich des Betrugs, dann ist der Kommentar sehr schnell Geschichte, ohne dass er noch einen neuen Kommentar abgeben kann. Ist ne fiese Methode, aber bei solchen Dödeln ein guter Ausweg. :)

Erstmal der sachliche und freundliche Weg. Zurückpöbeln werde ich erst später! ;) :)
 

JGmerek

Boskop
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Hallo,

eine speziefische Antwort darf ich hier zwar nicht geben, aber allgemein geht es schon. Hat der private E-Bay-Verkäufer das Geführl, auf seitens des Käufers stimme etwas nicht, dann empfehle ich folgendes:

- dem Käufer erläutern, das das Gerat nachweislich vom Postdienstleister bei ihm abgegeben wurde.
- darauf hinweisen, dass die Funktiontüchtigkeit und eventuelle besondere Eigenschaften getestet wurden und diese auch vorhanden bzw. funktionstüchtig waren.
- unbedingt eine Zahlungsfrist setzen. Diese Frist sollte im angemessenen Rahmen bleiben und kann je nach Höhe des Geldbetrages schwanken. Bei kleineren Beträgen so um die 100 € bis 300 € erscheint eine 14-tägige Frist als angemessen.
- bei ausbleibender Zahlung mit weiteren Konsequenzen drohen.

Je nach Umgangsformen, kann man diese Dinge etwas netter oder direkter formulieren. Empfehlenswert erscheint mir aber fast immer, wenn bereits solche "Spielchen" gespielt werden, ein höflicher, trockener Brief.

Der höfliche Umgang mit solchen "Geschäftspartnern" ist auch dann später wichtig, wenn man dann doch eine negative Bewertung gefangen hat und sich eventuell um deren Löschung bemühen möchte.

Ich hoffe, dies konnte etwas helfen.
Viele Grüße
Jens
 
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Kwoth

Kalterer Böhmer
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(...)

- darauf hinweisen, dass die Funktiontüchtigkeit und eventuelle besondere Eigenschaften getestet wurden und diese auch vorhanden bzw. funktionstüchtig waren.

(...)

Hierbei habe ich aber auch leider das Gefühl, dass ich mich mit jemanden auseinander setzen muss, der Probleme mit der deutschen Sprache und den gängigen Umgangsformen, die auch im elektronischen Briefverkehr gelten, hat.
Die Bezahlung fand sehr zügig statt. Habe ich absolut nichts zu bemängeln.

Aber wie du auch sagst: Ich habe es getestet und kann ruhigen Gewissens weiterhin zu meiner Aussage in der Auktion stehen und habe auch absolut keine Gewissensbisse hier irgendwen "betrogen" zu haben.
 

Nordapfel

Osnabrücker Reinette
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- unbedingt eine Zahlungsfrist setzen. Diese Frist sollte im angemessenen Rahmen bleiben und kann je nach Höhe des Geldbetrages schwanken. Bei kleineren Beträgen so um die 100 € bis 300 € erscheint eine 14-tägige Frist als angemessen.
- bei ausbleibender Zahlung mit weiteren Konsequenzen drohen.
Ich gehe mal davon aus - besser: ich hoffe - Kwoth hat das Handy erst nach Eingang des Geldes verschickt. Das ist ja zumindest die auf ebay übliche Weise. Dann fällt der von mir zitierte Teil ja schon mal raus.

Was zu der Fristsetzung noch zu sagen wäre: Auf jeden Fall schriftlich, nie am Telefon. Sonst kann sich der Käufer später plötzlich nicht mehr an das Gespräch erinnern ;)

Edit: Und den ganzen Schriftverkehr am besten über das ebay eigene Nachrichtensystem vollziehen, das könnte gegenüber ebay besser wirken. E-Mails lassen sich schnell mal fälschen ;)
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
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Ich gehe mal davon aus - besser: ich hoffe - Kwoth hat das Handy erst nach Eingang des Geldes verschickt.

Bezahlung außen vor: Geld kam an, Handy wurde geprüft, sicher eingepackt und Hermes zur Auslieferung ausgehändigt und hat den Käufer auch in einer völlig akzeptablen Zeit erreicht.
 

ma.buso

Châtaigne du Léman
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Sag ihm doch einfach er soll es zurück schicken und bekommt sein Geld zurück!
 

arris

Celler Dickstiel
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Bezahlung außen vor: Geld kam an, Handy wurde geprüft, sicher eingepackt und Hermes zur Auslieferung ausgehändigt und hat den Käufer auch in einer völlig akzeptablen Zeit erreicht.

Ach fertig und abhaken. Was ist denn, wenn er das Handy kaputt gemacht hat (hingefallen oder so) und Du dann viel Ärger, kein Geld und ein defektes Telefon hast.

Gruß
/arris
 
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Nordapfel

Osnabrücker Reinette
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Sag ihm doch einfach er soll es zurück schicken und bekommt sein Geld zurück!
Das würde ich nicht machen. Einen guten Grund hat arris gerade genannt.

Rein rechtlich ist Kwoth ja - laut seinen Schilderungen - auf der sicheren Seite. Da würde ich das Risiko nicht eingehen, und ein eventuell defektes Handy zurücknehmen.
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
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Sag ihm doch einfach er soll es zurück schicken und bekommt sein Geld zurück!

Öhm, wieso das denn? Wieso sollte ich nachgeben und ein Handy zurücknehmen dessen Zustand sich gewandelt haben mag, wenn er es fallengelassen hat ö.ä., die eBay Kosten einfach so übernehmen und den "Streß" einer neuen Auktion auf mich nehmen?

Ich sehe mich eigentlich absolut nicht im zugzwang und werde solche Versuche sicherlich nicht unterstützen...

Edit:

Genau so!
Das würde ich nicht machen. Einen guten Grund hat arris gerade genannt.

Rein rechtlich ist Kwoth ja - laut seinen Schilderungen - auf der sicheren Seite. Da würde ich das Risiko nicht eingehen, und ein eventuell defektes Handy zurücknehmen.
 

Nordapfel

Osnabrücker Reinette
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Dann musst du wohl oder über die mögliche negative Bewertung in Kauf nehmen.

Ist zwar ärgerlich, aber:
Ich zumindest, wenn ich bei ebay etwas kaufen möchte, schaue ich mir das Bewertungsprofil des Verkäufers an. Sind dort negative Bewertungen vorhanden, LESE ICH MIR DIESE DURCH! Wenn ich dann eine negative Bewertung sehe, die von jemandem gegeben wurde, der nur eine oder zwei oder keine Bewertungen hat, hat die negative Bewertung des Verkäufers für mich persönlich keine Wertung.
Intelligente ebay-Käufer werden hoffentlich genauso handeln. :)

Edit: Wo wir gerade bei Bewertungen sind: Ich bin für "positives Karma für alle!" ;)
 
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ma.buso

Châtaigne du Léman
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Ich verfahre da genauso wie Nordapfel. Außerdem kaufe ich nur bei Usern, die schon länger dabei sind bzw. schon viele Bewertungen haben.
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
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So, heute war es soweit. Es kam keine weitere Nachricht von dem Käufer nachdem ich ihm mitteilte, dass ich das Handy einwandfrei versendet hatte. Somit war eine Klärung über die Versandvericherung o.ä. nicht möglich. Bitter!

Seine negative Bewertung: "die ware ist defekt, schaden war nicht angegeben"

Mein Kommentar: "Fehlerfrei versendet. Inanspruchnahme der Versandversicherung abgelehnt! Dreist!"

Lustig ist die Tatsache, dass ich den Kaufer noch nicht bewertet habe. Ich habe nun erneut den Käufer kontaktiert und ihn gebeten die negative Bewertung zu entfernen (bzw. entfernen zu lassen). Werde ihn sonst auch negativ bewerten - aber muss sowas sein?! :(

Ich weiß, dass es sinnlos ist eBay zu kontaktieren. Leider. Denke ich bin nun seiner Bewertung ausgeliefert und kann nur mit einer "Rachebewertung" reagieren.

Achja, der Käufer hat bei seinen drei weiteren Kaufen zwei Handys und ein Handydisplay gekauft. Irgendwie kommt mir das alles komisch vor.
 

le_petz

Doppelter Melonenapfel
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deswegen bei technischen geräten immer die gerätenummer bzw. die imei bei handys mit in der artikelbeschreibung angeben, da man dann nicht ein anderes, defektes gerät zurückgeschickt bekommen kann. gruß
 

lemac

Gala
Registriert
29.03.07
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51
deswegen bei technischen geräten immer die gerätenummer bzw. die imei bei handys mit in der artikelbeschreibung angeben, da man dann nicht ein anderes, defektes gerät zurückgeschickt bekommen kann. gruß

Mache ich nun auch so! Habe mal einen CD-Player funktionsfähig verkauft. Dann kam die Antwort, dass er defekt sei. Ich habe den Player zurückgenommen und mir kam er komisch vor. Mein Player hatte hinten einen Minikratzer, das defekte Gerät nicht - also war es nicht meins: aber beweise das mal! Der Knilch hat sein defektes Gerät kostenlos gegen mein gutes ausgetauscht. Ein Artikel über diese Betrugsart bei ebay stand kurz darauf in einer Zeitung. Also gebe ich in der Beschreibung auch immer die Gerätenr. an, so kann das nicht mehr passieren.