DonJanek
Gast
Hallo zusammen,
diejenigen die diesen Thread lesen, sollten über das genannte Thema informiert sein. Für alle anderen hier eine kurz Fassung:
Seid einigen Monaten eingie User das Probleme eine Aiport Verbindung zu dritt Anbieter Accesspoints oder Routern aufzubauen (Es geht um die Airport-Karte im Mac, die keine Verbindung zu WLAN-Routern von Drittanbietern aufbauen kann). Es geht einfach nicht, egal was man probiert. Hardware ist NICHT defekt. Problem ist bei Apple bekannt und es gibt keine Lösung.
Ich habe mich zurückgehalten und mir meinen Kommentar gespart, doch jetzt reicht es mir!
Seid Monaten warte ich und mit mir auch eine Menge anderer Leute auf Lösung. Anrufe beim Apple Support ergaben nichts. Alle Anstrengungen (bis jetzt über 20 Std. probieren, testen, neustarten, ersetzen, Foren lesen etc) ergaben nichts.
Ich habe vor genau zwei Wochen eine Beschwerde an Apple geschickt und Ihnen eine Frist gesetzt. Sie haben die Wahl, entweder das Problem lösen oder den Fehler vertreten müssen (juristische Ausdrucksweise ). Zweiteres bedeutet: Minderung des Kaufpreises oder Ersatz durch Tausch und ggf. Schadensersatzforderungen. Mit dem aktuellsten Update 2007-003 hatte Apple drittmalig die Möglichkeit auf das Beheben des Fehlers.
Da ich hier keine Rechtsauskunft geben kann, möchte ich nur kurz einige Passagen aus dem Bürgelichen Gesetzbuch (BGB) erklären, die mir bei meiner Entscheidung zum weiteren Vorgehen geholfen haben.
1. Annahme: Es handelt sich um einen Fehler, der durch falsch programmierte Software hervorgerufen wird. Ein Beweis: Die Vebindung hat funktioniert und mit dem Airport Update 2007-001 wurde die Funktionsstörung hervorgerufen. Sachmangel laut §434ff BGB (vereinbarte Beschaffenheit fehlt, Sache ist für die Verwendung nicht geeignet)
2. §437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
Gruss
Janek
diejenigen die diesen Thread lesen, sollten über das genannte Thema informiert sein. Für alle anderen hier eine kurz Fassung:
Seid einigen Monaten eingie User das Probleme eine Aiport Verbindung zu dritt Anbieter Accesspoints oder Routern aufzubauen (Es geht um die Airport-Karte im Mac, die keine Verbindung zu WLAN-Routern von Drittanbietern aufbauen kann). Es geht einfach nicht, egal was man probiert. Hardware ist NICHT defekt. Problem ist bei Apple bekannt und es gibt keine Lösung.
Ich habe mich zurückgehalten und mir meinen Kommentar gespart, doch jetzt reicht es mir!
Seid Monaten warte ich und mit mir auch eine Menge anderer Leute auf Lösung. Anrufe beim Apple Support ergaben nichts. Alle Anstrengungen (bis jetzt über 20 Std. probieren, testen, neustarten, ersetzen, Foren lesen etc) ergaben nichts.
Ich habe vor genau zwei Wochen eine Beschwerde an Apple geschickt und Ihnen eine Frist gesetzt. Sie haben die Wahl, entweder das Problem lösen oder den Fehler vertreten müssen (juristische Ausdrucksweise ). Zweiteres bedeutet: Minderung des Kaufpreises oder Ersatz durch Tausch und ggf. Schadensersatzforderungen. Mit dem aktuellsten Update 2007-003 hatte Apple drittmalig die Möglichkeit auf das Beheben des Fehlers.
Da ich hier keine Rechtsauskunft geben kann, möchte ich nur kurz einige Passagen aus dem Bürgelichen Gesetzbuch (BGB) erklären, die mir bei meiner Entscheidung zum weiteren Vorgehen geholfen haben.
1. Annahme: Es handelt sich um einen Fehler, der durch falsch programmierte Software hervorgerufen wird. Ein Beweis: Die Vebindung hat funktioniert und mit dem Airport Update 2007-001 wurde die Funktionsstörung hervorgerufen. Sachmangel laut §434ff BGB (vereinbarte Beschaffenheit fehlt, Sache ist für die Verwendung nicht geeignet)
2. §437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
2.1 man kann Nacherfüllung verlangen (§439 BGB)
Das bedeutet, man kann nach seiner Wahl auf die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen.
Das bedeutet, man kann nach seiner Wahl auf die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen.
2.2 man kann vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern (§440, §441 BGB)
Nachdem man dem Schuldner (Apple) eine Frist gesetzt hat, um die Nacherfüllung zu verlangen, diese dann verstrichen ist, kann man vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern und/oder zusätzlich einen Schadensersatz verlangen.
Was ich nun gemacht habe:Nachdem man dem Schuldner (Apple) eine Frist gesetzt hat, um die Nacherfüllung zu verlangen, diese dann verstrichen ist, kann man vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern und/oder zusätzlich einen Schadensersatz verlangen.
1. Ich ging von der Schuld auf der Seiten von Apple aus (§434ff BGB)
2. Ich habe Apple den Mangel gemeldet und Nacherfüllung verlangt, dabei eine Frist gesetzt!
3. Die Frist ist jetzt abgelaufen. Ich schreibe eine letzte Mahnung! (Tipp: Die Mahnung selber schreiben, denn mit ihr ist der Weg vors Gericht frei. Sonst muss es der Anwalt machen, dies kostet aber.)
4. Nach Ablauf einer Frist für die Mahnung, geht alles zu meinem Anwalt.
Mein Ziel:2. Ich habe Apple den Mangel gemeldet und Nacherfüllung verlangt, dabei eine Frist gesetzt!
3. Die Frist ist jetzt abgelaufen. Ich schreibe eine letzte Mahnung! (Tipp: Die Mahnung selber schreiben, denn mit ihr ist der Weg vors Gericht frei. Sonst muss es der Anwalt machen, dies kostet aber.)
4. Nach Ablauf einer Frist für die Mahnung, geht alles zu meinem Anwalt.
Ich habe alles lange überlegt und durchdacht. Ich kann die volle Funktionalität verlangen! Ich möchte eine Lösung haben. Ich habe auf das Beheben des Problems gewartet. Jetzt verlange ich die Nacherfüllung. Das einzige was der Nacherfüllung nahe kommt und dieses Problem sofort löst, ist der Tausch des Routers gegen eine Airport Station. Mit dieser sollte es ja keine Probleme geben.
Dies entspricht auch in etwa dem Wert der Preisminderung exclusive Schadensersatz (meine verlorenen Arbeitsstunden, die ich mit dem Beheben dieses Problems verbracht habe) und den Anwalts- und Gerichtskosten.
Ich gehe diesen Weg ungern, doch Apple ist nicht kulant und entgegenkommend. Ihre Ignoranz lässt mir keine andere Wahl.
Ich hoffe ich konnte Euch "inspirieren" ! Wehrt Euch gegen eine kundenfeindliche Bussinesspolitik, man hat das Recht dazu.Dies entspricht auch in etwa dem Wert der Preisminderung exclusive Schadensersatz (meine verlorenen Arbeitsstunden, die ich mit dem Beheben dieses Problems verbracht habe) und den Anwalts- und Gerichtskosten.
Ich gehe diesen Weg ungern, doch Apple ist nicht kulant und entgegenkommend. Ihre Ignoranz lässt mir keine andere Wahl.
Gruss
Janek
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