MacBook defekt - Heiniger stellt sich quer

lazy.fish

Empire
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Moin,

Hab grad gewaltig schlechte Erfahrungen mit der Heiniger AG machen müssen.
Hatte mein Book schonmal in Reperatur, wegen diverser Defekte.
Ich kaufte das Teil im September '06 bei ihnen direkt im Laden. Also nix von wegen AGBs akzeptiert oder so.
Schon bei der ersten Reperatur verlangte ich ein neues Gerät oder zumindest ein gleichwertiges Ersatzgerät. Nach OR steht mir ja ein neues zu.
Mit der Begründung, dass sie das bei diesem Verkaufspreis nicht machen könnten und, dass sowieso kein Privater deswegen vor Gericht gehen würde weigerten sie sich. Damals gab ich dann klein bei und liess das Ding einschicken.
Nach 2 Wochen hatte ich es erst wieder zurück...

Nun habe ich wieder einen Defekt (random shutdown) und kann (und will) eine Reperatur nicht akzeptieren, da ich an meiner Abschlussarbeit bin, Ende Juni Abschlussprüfungen habe und unmöglich wieder 2 Wochen auf mein Book verzichten kann.

Hat irgendjemand einen Rat was ich nun tun soll? Bin echt verzweifelt...
 

Kira

Uelzener Rambour
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Meld dich doch morgen gleich beim Offiziellen Apple Store (www.apple.de)
Ruf einfach (Ich glaube um 9) an, und beschreibe ihnen die Situation
 

lazy.fish

Empire
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öh, kann ich denen auch ein mail schicken? find im (schweizer) store nirgends eine mail-addy. Auch unter support nicht?!

Danke schonmal, werde morgen anrufen, wenn keiner weiss wohin mailen.
 

Mbblack

Reinette de Champagne
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Ich will dich ja nicht enttäuschen, aber soweit ich weiß, muss Apple dir erst ein neues Gerät geben, wenn dein altes dreimal eingeschickt wurde. Du kannst in diesem Fall auch dein Geld zurück verlangen. Ich könnte mich auch irren.
 

codeseven

Fießers Erstling
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Auf welchen OR Artikel stützt du die Aussage, dass die Heinger AG dir ein Ersatzgerät schuldet?
 

lazy.fish

Empire
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Ja, das wäre ja der Fall wenn ich irgendwelche AGBs akzeptiert hätte oder irgendeinen Vertrag unterschrieben hätte.
Ich habe das Teil aber einfach im Geschäft gekauft. Daher gilt das Schweizer Obligationenrecht und das sagt, dass ich Anrecht habe auf Ersatz, Rücktritt vom Kauf oder wenn ich es recht im Kopf habe Minderung.
Das hat Heiniger ja eigentlich auf zugegeben, nur, dass sie sich mit der Bemerkung "Es klagt sowieso kein Privatkunde deswegen" eiskalt weigern mit dieses Recht zuzustehen...

EDIT: Artikel grad kA, werd rasch nachschlagen wenn ich denn ein Exemplar find. Das Thema wurde ja auch im Kassensturz (Kosumsendung) des öfteren durchgekaut.

EDIT2: Das müssten die folgenden Artikel sein:
nach OR 197 Haftet der Verkäufer (ist ja klar)
nach OR 201 Abs. 3 muss ich sofort Mängelrüge erstatten (werd ich morgen)
nach OR 206 Abs. 1 kann der Käufer entweder eine Wandelungs- oder Minderungsklage erwägen oder Ersatz (Neues, gleichwertiges Gerät) fordern
nach OR 206 Abs. 2 kann sich der Käufer durch Ersatz (Neues, gleichwertiges Gerät) und allfälligem Schadensersatz von sämtlichen weiteren Forderungen des Käufers befreien.
 
Zuletzt bearbeitet:

civi

Gast
Ihr Schweizer habt aber mieses Recht für Verkaufsunternehmen. Ziemlich unfair, dafür aber konsumentenfreundlich.
Also in der Schweiz will ich nicht Händler sein.
 

lazy.fish

Empire
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Wenn du die Schweizer Nummer brauchst, einfach auf http://www.apple.com/chde/ gehen ;)

öh, ja, scho klar, aber wenn ich da in den shop anrufe und denen ein problem schildere bin ich ja wohl kaum willkommen, nicht? ;)

Ich lass es mit Apple im moment noch, hab jetzt mal einen eingeschriebenen Brief verschickt an Heiniger mit meinem Problem, mal sehen was die meinen.

@zivi: unfair nicht, Händler können die Produkte selber wieder an den Hersteller zurückgeben. Zudem ist die Garantie meist über spezielle AGBs geregelt, das wäre bei Heiniger auch der Fall, wenn ich es nicht direkt im Geschäft ohne irgendeinen Vertrag gekauft hätte.

Jedenfalls danke ich euch schonmal für eure Tipps!
 

Vanilla-Gorilla

Kleiner Weinapfel
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Handelt es sich um eine Firma in Deutschland oder Österreich?

Vanilla-Gorilla
 

csharp

Gast
Ja, das wäre ja der Fall wenn ich irgendwelche AGBs akzeptiert hätte oder irgendeinen Vertrag unterschrieben hätte.
Ich habe das Teil aber einfach im Geschäft gekauft. Daher gilt das Schweizer Obligationenrecht und das sagt, dass ich Anrecht habe auf Ersatz, Rücktritt vom Kauf oder wenn ich es recht im Kopf habe Minderung.
Das hat Heiniger ja eigentlich auf zugegeben, nur, dass sie sich mit der Bemerkung "Es klagt sowieso kein Privatkunde deswegen" eiskalt weigern mit dieses Recht zuzustehen...

EDIT: Artikel grad kA, werd rasch nachschlagen wenn ich denn ein Exemplar find. Das Thema wurde ja auch im Kassensturz (Kosumsendung) des öfteren durchgekaut.

EDIT2: Das müssten die folgenden Artikel sein:
nach OR 197 Haftet der Verkäufer (ist ja klar)
nach OR 201 Abs. 3 muss ich sofort Mängelrüge erstatten (werd ich morgen)
nach OR 206 Abs. 1 kann der Käufer entweder eine Wandelungs- oder Minderungsklage erwägen oder Ersatz (Neues, gleichwertiges Gerät) fordern
nach OR 206 Abs. 2 kann sich der Käufer durch Ersatz (Neues, gleichwertiges Gerät) und allfälligem Schadensersatz von sämtlichen weiteren Forderungen des Käufers befreien.

Schau dir die AGB im online shop der heinigerag an, da steht:

Die Garantie erstreckt sich auf nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehler und richtet sich nach den Bestimmungen des Herstellers. Im Garantiefall wird die Ware nach eigenem Ermessen vom Hersteller bzw. von Heiniger Unternehmensberatung AG kostenlos repariert oder ersetzt.

Die Garantie erstreckt sich auf nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehler und richtet sich nach den Bestimmungen des Herstellers. Im Garantiefall wird die Ware nach eigenem Ermessen vom Hersteller bzw. von Heiniger Unternehmensberatung AG kostenlos repariert oder ersetzt.

Diese AGB akzeptierst du s.w. auch wenn du im Geschäft kaufst.
 

Powersurge

Carola
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Ich kann den Ärger verstehen. Ein Apple Mac der nicht funktioniert. Sowas ist doof.

Die Firma HeinigerAG kann ich allerdings nur gute Noten geben.
Seit bald 10 Jahren Kunde und immer sehr zu frieden.
 

LadeSchale

Gast
Ok, leider ist es den meisten Händlern eben nicht gegönnt einfach so die Hardware an den Hersteller zurück zu geben. Nicht umsonst wird der Händler ja sich so auf die Hinterbeine stellen, denn er ist der Dumme der auf dem Gerät sitzen bleibt.
Auch wenn es bei Apple meist innerhalb einer bestimmten Zeit die Möglichkeit eines DOA für bestimmte Fehler gibt, das Kapital welches der Händler da gebunden im Gerät hat wird er erst nach sehr langer Zeit von Apple wiedersehen.
Solche Gesetze gehen nach hinten los und schädigen in der Regel die große Basis an kleineren und mittleren Unternehmen.
So jemand wie die MetroGroup mit ihren Saturnen und Mediablödis sind wohl eher die wenigen Händler die gegenüber von Herstellern Einfluss erheben können, im Falle Apple jedoch erreicht so jemand auch nicht das der Hersteller von 1 auf 2Jahre Garantie erhöht (Deutschland). In der Regel deckt ein riesen Unternehmen sowas mit einer Versicherung für sich ab. Kleiner Unternehmen können sich das beim besten Willen nicht leisten ohne es spürbar auf die Preise umzulegen.
 

lazy.fish

Empire
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Diese AGB akzeptierst du s.w. auch wenn du im Geschäft kaufst.

Nein. Das ist definitiv nicht so! Wenn nichts spezielles beim Kauf vereinbart wird gilt das sehr konsumentenfreundliche OR!

Ansonsten müsste der Käufer beim Kauf einen Vertrag unterschreiben, in dem eben diese AGBs festgehalten sind, oder zumindest vom Verkäufer darauf aufmerksam gemacht werden (was nicht geschah und für Heiniger auch nicht zu beweisen wäre).
 

csharp

Gast
Stimmt so nicht, habe eine Heiniger Rechnung hier vorliegen, da steht ganz klar:

Für alle obenrwähnten Waren gilt der Eigentumsvorbehalt gemäss OR. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche wir Ihnen auf Verlangen gerne zustellen. Dies war auch ein Kauf im geschäft.
 

lazy.fish

Empire
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Ja, das ist allerdings nichtig solange du beim KAUF nicht darauf hingewiesen wirst oder einen Vertrag unterschreibst. Der Kaufvertrag kommt zustande wenn beide Parteien mit dem Kauf einverstanden sind. Die Rechnung bekommst du allerdings erst danach und hat somit keinen Einfluss!
 

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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Ich würde es als Privatmann auf eine andere Art probieren und einfach penetrant nachfragen oder eben gleich zu nem anderen Apple Service Point. Is klar, dass die Leute direkt abwinken, wenn man mit Gesetzen, Rechten und Pflichten kommt. ;)
Ich würde mir den Stress nicht antun.
 

hackbard

Meraner
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den online shop kann man ja nicht vergleichen normalerweise, also man hat ja verschiedene Rechte die unterscheiden zwischen online einkauf und kauf im laden.
Ich kenn jetzt nur deutsches Recht als vergleich da gibt es ja für online einkäufe das Fernabsatz gesetzt welches im Laden nicht gilt.
Hast keine Rechtsschutzversicherung nehm ich an oder ? Sonst ab zum nächsten Anwalt
 

amarok

Galloway Pepping
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kannst vll auch ein ersatzgerät für die reperaturdauer beantragen. (nur so als hinweis, platte tauschen müsste im laden theoretisch möglich sein).
 

RoG5

Oberösterreichischer Brünerling
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Das erinnert mich stark an mein erstes MBP CD aus dem Neptun-Angebot (nicht vom Heiniger!).
Mein erster Rat:
Heiniger muss sich an die Apple-Weisungen halten. Apple sagt, wo es langgeht, und zwar sehr deutlich, das weiss ich aus obiger Erfahrung. Wende dich sofort an AppleCare und ich sage dir, es geht 'was.

Du brauchst das Gerät, mache das klar, sowohl bei Apple als auch beim Heiniger! Lass dich nicht abwimmeln und verlange allenfalls jemandem vom Verkauf oder AppleCare in den höheren Etagen bei Apple. Als Kunde bist du König! Berichte ehrlich und bestimmt, damit sie merken, du weisst, was du willst und darfst.

Mein zweiter Rat - baue auf Kulanz (sofern das nach dem Einschreiben noch geht...):
Beim Heiniger wird's wohl irgendeine Mühle herumstehen haben, die sie dir kulanterweise als Ersatz für die Reparaturzeit ausnahmsweise überlassen können. Auf die Reparatur musst du eingehen, das hat einer oben schon richtig festgehalten, das sind auch die AGB's bei Apples Garantie. Du hättest lediglich während der 14d nach dem Kauf das Recht gehabt, das Gerät ohne Angabe von Gründen zurückzugeben - die Zeit ist vorbei. Mit dem OR wirst du die Maschine auch nicht schneller repariert bekommen, aber sollte es Apple auch nach einer weiteren Reparatur nicht gebacken bekommen, müssten sie dir ein faires Angebot machen - entweder Gerätetausch oder Geld zurück. Ich habe damals das Geld zurück erhalten. Nochmal: hart bleiben!

Viel Glück RoG5