• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

GEZ Gebühren --> Wichtige Frage(n) !

Benutzername

Fießers Erstling
Registriert
24.12.04
Beiträge
129
Salut...

Folgender Fall sollte zu Beginn geschildert werden:

Meine Freundin ist Studentin, wohnt zuhause bei Ihren Eltern und hat an der Uni einen Nebenjob, der momentan ca. 250 Euro abwirft. Im Januar soll der Vertrag wieder ausgedehnt werden, da Ihr Praktikum endet und Sie wieder voll in den Uni-Betrieb eingespannt wird. Dementsprechend wird Ihr Einkommen um ca. 320 Euro liegen.
Am Samstag erhielt Sie von der GEZ ein Schreiben, dass Sie ein eigenes Einkommen besitzt und die monatlichen Gebühren entrichten soll, obwohl sie bei Ihren Eltern lebt.

Meine Frage: Ist das rechtens ? Kann es sein, dass von einer Person, die vom Status her definitiv noch nicht zahlungsfähig sein kann (das "Einkommen" ist 1. sehr gering und 2. geht es beinahe komplett für Literatur drauf), diese Gebühren einverlangt werden ? Kann man dagegen vorgehen ? Welchen Rat würdet Ihr mir geben ? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Wir sind über jeden Tipp und Hinweis dankbar, da die augenscheinlich "nur" 17,03 Euro/Monat durchaus eine Belastung darstellen.

Vielen Dank für Eure Mühe

Bestes,

Ben.
 

Mighty-M@ck

Jonagold
Registriert
02.03.06
Beiträge
20
guten morgaehn ...

schau mal auf gez.de vorbei. dort gibt es faqs wo solche fragen beantwortet werden. unter anderem ist dort dies zu finden:

13. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?


Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

vielleicht hilft dir das weiter.

greetz
 

schlingel

Melrose
Registriert
06.06.04
Beiträge
2.479
Wenn Die Gebühren eine Belastung sind kannst du beim Sozialamt eine freistellung beantragen. Das ist allerdings recht viel Act.
Wenn sie einen eigenen Fernseher hat, der ihr gehört und sie ein eigenes Einkommen hat muss sie die Gebühren zahlen.
 

Bienchen

Riesenboiken
Registriert
31.05.06
Beiträge
289
Hallo, sie kann sich mit einer Einkommensbescheinigung von der Gebühr befreien lassen. Das machte eine stud. Freundin von mir jedes Jahr und ihr Einkommen lag bei ca. 500 € im Monat. Am besten mal bei der GEZ informieren, welche NAchweise außer der Studienbescheinigung noch braucht. Bienchen
 

Benutzername

Fießers Erstling
Registriert
24.12.04
Beiträge
129
Hallo, sie kann sich mit einer Einkommensbescheinigung von der Gebühr befreien lassen. Das machte eine stud. Freundin von mir jedes Jahr und ihr Einkommen lag bei ca. 500 € im Monat. Am besten mal bei der GEZ informieren, welche NAchweise außer der Studienbescheinigung noch braucht. Bienchen

Das klingt fein... wenn es denn dann auch wirklich geht.
 

cws

Pomme d'or
Registriert
04.01.04
Beiträge
3.103
Und ab 1. Januar gilt diese Gebührenpflicht auch für internetfähige Computer, wohl auch solche, die sich in einem Handy verstecken, aber angeblich betrifft das ja kaum jemanden.

Ich bin gespannt.
 

.holger

Borowitzky
Registriert
13.09.04
Beiträge
8.970
Und ab 1. Januar gilt diese Gebührenpflicht auch für internetfähige Computer, wohl auch solche, die sich in einem Handy verstecken, aber angeblich betrifft das ja kaum jemanden.

Ich bin gespannt.

Computer, Handy, Palm, PDA, Navigationsgerät, Nähmaschine,... alles das sind "neuartige Empfangsgeräte"
 

Crackintosh

Macoun
Registriert
18.09.06
Beiträge
120
ich würde mal direkt nachfragen, wie die GEZ an die gehaltsinformationen gekommen ist. denn wer nun wo arbeitet, und wieviel er verdient, sollte die gez-datenkrake ja nicht wissen. ich gehe davon aus, dass das schreiben nur pro forma verschickt wurde, weil man bei der GEZ wie bei grossen spam-versendern gerne mal eine ganze latte solcher schreiben ins blaue raushaut, irgendwo wird man schon einen treffer landen.
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Hallo,

Die GEZ verschickt regelmäßig SPAM per Post, ohne irgend einen Anhaltspunkt zu haben. Sie erhalten ihre Daten legalerweise von den Meldebehörden, ist so im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.

Grundsätzlich sind alle Jugendlichen mit einem eigenen Einkommen, egal in welcher Höhe, GEZ-pflichtig, wenn sie einen eigenen Fernseher oder ein eigenes Radio besitzen.

Legale Möglichkeiten die Gebühr zu vermeiden, gibt es aber. So kann man bei zu geringem Einkommen einen Befreiungsantrag stellen. Wesentlich einfacher und unbürokratischer ist es allerdings, wenn man sich erst gar keinen eigenen Fernseher oder Radio anschafft. Die Eltern dürfen so viele Geräte haben, wie sie wollen. Wenn man als Jugendlicher noch zu Hause wohnt, hält man es auch meistens noch mit dem Zweit- oder Drittfernseher der Familie aus.

Ab 1. Januar 2007 wird das wird es aber etwas komplizierter, wegen der Computer.

Viele Grüße

Jens
 

cws

Pomme d'or
Registriert
04.01.04
Beiträge
3.103
... Die Eltern dürfen so viele Geräte haben, wie sie wollen. Wenn man als Jugendlicher noch zu Hause wohnt, hält man es auch meistens noch mit dem Zweit- oder Drittfernseher der Familie aus.
Ich fürchte, das wird nicht funktionieren, weil es wohl nicht auf die Eigentumsverhältnisse ankommt, sondern darauf ob man ein Gerät zum Empfang bereithält. Wer seinen eigenen Raum hat, und dort ein Gerät für seinen Bedarf nutzt, der hält es bereit. Sonst würde ich sofort eines mieten ;)
 

guy_incognito

Oberdiecks Taubenapfel
Registriert
20.09.06
Beiträge
2.752
*hmm*

Woher will die GEZ wissen, WO das Empfangsgerät steht?!
 

cws

Pomme d'or
Registriert
04.01.04
Beiträge
3.103
*hmm*

Woher will die GEZ wissen, WO das Empfangsgerät steht?!
Wer sagt, dass sie das wissen?
Sie werden es einfach unterstellen, einen Bescheid verschicken, sich nicht um Einwendungen scheren, die Forderung durch die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes betreiben, und entspannt auf deine Klage warten.

It's so easy.
 

gloob

Wilstedter Apfel
Registriert
31.01.05
Beiträge
1.917
also bei mir wandern seit 2 jahren alle briefe von der gez ungeöffnet im müll und ich hab keen problem damit und auch noch keenen netten herren in grün oder so vor meiner tür gehabt.
 

Crackintosh

Macoun
Registriert
18.09.06
Beiträge
120
einfachste möglichkeit: garnicht auf die schreiben der gez antworten, sondern gleich in den müll. hat ganz gut geklappt, als ich noch bei den eltern wohnte...

merkt man mir mein radikale einstellung zur gez an? :D
 

Dante101

Ralls Genet
Registriert
11.10.05
Beiträge
5.048
Wird die Rundfunkgebühr nicht pro Haushalt eingehoben? Bei uns (in Österreich - hier heisst das GIS) ist das so. Deine Freundin wohnt ja bei den Eltern - Wenn die also schon den Beitrag entrichten hat si doch nicht nochmal dafür zu bezahlen. o_O
 

guy_incognito

Oberdiecks Taubenapfel
Registriert
20.09.06
Beiträge
2.752
@cws

Wenn die GEZ das machen würde, wären die Gebühren schon bei über 20 Euro (wegen der ganzen Prozesskosten ;)). Anscheinend bleibt durch das Gießkannen-(=Spam-) Prinzip (also das Verschicken von irgendwelchen verdachtsunabhängigen Briefen) genug hängen.
 

guy_incognito

Oberdiecks Taubenapfel
Registriert
20.09.06
Beiträge
2.752
@Dante

In D gibt es eine Gebühr auf das Empfangsgerät, egal ob es empfängt oder nicht. :)
Eine Haushaltsgebühr ist seit Jahren im Gespräch; aber wie im deutschen Föderalismus üblcih, können sich die Bundesländer nicht einigen. ;)
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Ich fürchte, das wird nicht funktionieren, weil es wohl nicht auf die Eigentumsverhältnisse ankommt, sondern darauf ob man ein Gerät zum Empfang bereithält. Wer seinen eigenen Raum hat, und dort ein Gerät für seinen Bedarf nutzt, der hält es bereit. Sonst würde ich sofort eines mieten ;)

Das ist richtig, das Gerät darf nicht im eigenen Zimmer stehen. Sonst hält wird man auch gebührenpflichtig, wenn man nicht Eigentümer ist.

*hmm*

Woher will die GEZ wissen, WO das Empfangsgerät steht?!

Die GEZ kann dies nur sehr schwer heraus bekommen. Der "Fahnder" von der GEZ hat kein Recht eine Wohnung oder einen Raum ohne Erlaubnis zu betreten. Hier ist die GEZ auf die guten alten Spitzelqualitäten der Nachbarn angewiesen. Diese urdeutsche Tradition haben sich schon Nazideutschland und die Stasi der DDR zu Nutze gemacht.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, man ist verpflichtet, seinen Fernseher anzumelden, wenn man Ihn zum Empfang bereit hält. Auch wenn die GEZ fast keine Möglichkeiten hat, die Tatsachen, die man angibt zu überprüfen, so wird hier der Betrug bei den Gebühren deshalb nicht legal.

Jetzt vielleicht noch kurz zu den Möglichkeiten der GEZ in der Wohnung nach Fernsehern zu suchen.

1. Natürlich, wenn sie reingelassen werden. Hier ist jeder für seine Wohnung selbst verantwortlich. Allerdings darf sich der GEZ-Mitarbeiter den Zutritt zur Wohnung nicht unter einem falschen Vorwand verschaffen. Dies wäre strafbar, für ihn.

2. Der offizielle Weg: falsche Angaben zu machen, um der Gebührepflicht zu entgehen, erfüllt regelmäßig die Strafbarkeit des Betruges. Hiernach könnte die GEZ die Staatsanwaltschaft einschalten und der Staatsanwalt könnte versuchen, einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. Dieses Szenario ist aber sehr unwahrscheinlich, da der Staatsanwalt kein Ermittlungsverfahren eröffnen oder gar der Ermittlungsrichter keinen Durchsuchungsbeschluss erlassen wird, wenn nicht stichhaltige Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Beim Durchsuchungsbeschluss liegen die Hürden, was die Anforderungen betrifft, insbesondere auch wegen der Schwere der vorgeworfenen Tat relativ hoch. Wie aber soll man an Anhaltpunkte kommen, wenn man nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten hat, die Angaben zu überprüfen?

Auch hier möchte ich aber noch mal betonen. Auch wenn die Methoden der GEZ häufig als höchst fragwürdig erscheinen und uns manchmal an dem deutschen Rechtsstaat zweifeln lassen, mit falschen Angaben die Gebürenpflicht zu umgehen ist nicht der richtige Weg. Daher rate ich dringenst davon ab.

Deswegen nicht den Fernseher ins eigene Zimmer stellen und dann die GEZ belügen. Schaut einfach im Gästezimmer Eurer Eltern fern.

Viele Grüße

Jens
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Wer sagt, dass sie das wissen?
Sie werden es einfach unterstellen, einen Bescheid verschicken, sich nicht um Einwendungen scheren, die Forderung durch die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes betreiben, und entspannt auf deine Klage warten.

It's so easy.


Die GEZ kann keinen Bescheid erlassen, denn dazu ist sie nicht befugt. Der Bescheid wird von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erlassen.

Grüße
Jens
 

JGmerek

Boskop
Registriert
22.02.05
Beiträge
211
Wird die Rundfunkgebühr nicht pro Haushalt eingehoben? Bei uns (in Österreich - hier heisst das GIS) ist das so. Deine Freundin wohnt ja bei den Eltern - Wenn die also schon den Beitrag entrichten hat si doch nicht nochmal dafür zu bezahlen. o_O

Das ist richtig, allerding sobald der Jugendliche über ein eigenes Einkommen verfügt, zählt er nicht mehr zum Haushalt der Eltern. Wie die Änderungen der Harz IV Reform, Stichwort Bedarfsgemeinschaft, diese Rechtsansicht verändern, bleibt abzuwarten.

Viele Grüße
Jens