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Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
http://is.gd/9w6PA
Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
http://is.gd/9w6PA
Das würde ich mal (nach Studium des mündlichen Urteils) als Falsch bezeichnen. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungswidrig. Die Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel sind verfassungswidrig, sprich das was die Bundesregierung aus den EU Vorgaben gemacht hat ist verfassungswidrig.Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
undDie Ausführungen des Gerichts lesen sich teilweise wie eine detaillierte Anleitung an den Gesetzgeber zur Regelung einer neuen Vorratsdatenspeicherung, die auch das Bundesverfassungsgericht mittragen würde.
Auch tief in die Grundrechte eingreifende Maßnahmen hält er für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr in einzelnen, konkreten Fällen für anwendbar, solange sie gut begründet und eng begrenzt sind.
Die "Streubreite" der verdachtsunabhängigen Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten sowie deren "weite Aussagekraft" macht laut Papier den Eingriff besonders schwer. Im Gegenzug müssten bei der Umsetzung glasklare Normen etwa hinsichtlich der Datensicherheit, der Transparenz oder des Rechtsschutzes aufgestellt werden
Weniger strenge Auflagen knüpfte Karlsruhe daher etwa an die Nutzung von IP-Adressen in Form von behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber Diensteanbietern. [...] Für solche Auskünfte sei kein Richtervorbehalt nötig,[...]
(Für Nichtjuristen: Eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT ist zum Beispiel ein "Rasen betreten verboten"-Schild zu missachten oder an einem See ohne Erlaubnis zu angeln oder bei Rot über die die Ampel zu gehen, also allesamt Bagatellen für die allerhöchstens eine Gedlstrafe vorgesehen ist!Das könnten auch "im Einzelfall besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten" sein, die der Gesetzgeber ausdrücklich benennen müsse.
… De facto wird es nur ein neu formuliertes Ermächtigungsgesetz geben: …
Ja - aber ich hatte einen sonnigen Moment und wollte glauben, dass es besser wird, als ich die Schlagzeile las.
… Sicher wird nicht alles gut, aber es wird sicher besser. …
Das wird sich noch zeigen. Ich glaube daran, wenn es so weit ist.
Alleine das die aktuell existierenden Daten explizit gelöscht werden müssen, ist ein "besser". …
(Genaugenommen, und das wissen wir ja alle, haben diese Ermächtigungsgesetze ohnehin 90% ihres Sinns in den Interessen der Schattenregierung Musikindustrie.)Soweit für Auskünfte durch die Provider bei der Verwendung dynamischer IP-Adressen Verbindungsdaten ausgewertet werden müssten, gebe es keine prinzipiellen Bedenken. Die Musikindustrie sieht sich damit darin bestätigt, dass es möglich sein müsse, "Rechtsverletzer im Netz ermitteln zu können".
Der CSU-Politiker freute sich über die endlich erreichte "notwendige Rechtssicherheit". Das Urteil lasse die grundsätzliche Speicherung der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbaren Daten zu. Auskünfte über Vorratsdaten seien "bei einer ganzen Reihe schwerwiegender Straftaten möglich".
Allerdings sei das Gericht nicht weit genug gegangen. In der entscheidenden Frage, ob eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig sei, habe sich Karlsruhe nicht zu einem klaren Nein durchringen können.
Es müsse daher "unverzüglich" ein den Auflagen voll entsprechendes Gesetz vorgelegt werden.
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