Vertragsabschluss - Falsche Daten und Beweise

Grugggl

Gala
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Hallo,

habe vor einiger Zeit einen Complete S GenII bei meinem Freund, dem Timo Beil, abgeschlossen. Der dortige Verkäufer erzählte mir, dass es auf jeden Fall möglich sei, mit dem 3.0 Update fürs 3G zu Tethern, er macht es ja auch mit seinem Iphone und es ist für mich völlig kostenlos.

Im Nachhinein stellte sich ja jetzt heraus, dass mein Freund, der Timo Beil, in Zukunft evtl 20€ dafür haben will.

Jedoch habe ich das Verkaufsgespräch mit einem Diktiergerät aufgenommen.

Kann ich damit was anfagen?
 

haRun

Antonowka
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Komische Menschen gibt es auf dieser Welt....
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Jedoch habe ich das Verkaufsgespräch mit einem Diktiergerät aufgenommen.
Im Ernst? :D

Damit kannst du beweisen, dass du beim Kauf des Gerätes falsch beraten wurdest. Allerdings kommt es da auf den Wortlaut des Verkäufers an und was er tatsächlich gesagt hat.

Du kannst versuchen zu reklamieren. Wie deine Chancen sind, weiss ich nicht. Vielleicht erreichst du eine Preisminderung bei der Thetering-Option; vielleicht auch nichts.

Ausprobieren.
 

guy_incognito

Oberdiecks Taubenapfel
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@darkCarpet

Du weißt schon, dass das nicht wirklich ein Beweis ist. o_O

@haRun

Dem schließe ich mich an.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Ich würde mir das ganze nochmals überlegen, der Schuß kann ganz schnell nach hinten los gehen:

§ 203 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder

2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) ...

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Hier noch einen Link:

https://www.2b-advice.com/no_cache/...e-heimliche-aufzeichnung-von-gespraechen.html
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Jedoch habe ich das Verkaufsgespräch mit einem Diktiergerät aufgenommen.

Kann ich damit was anfagen?
Klar, z.B. auf CD brennen und dann die CD mit "vollkommen idiotische Idee von mir" beschriften.

Der Vertrag beinhaltet die vertraglich vereinbarten Leistungen. Und das schließt wohl kaum noch unbekannte, nicht offiziell angekündigte Konditionen für zukünftige Optionen nicht ein (Wie sollten sie auch?)
 

Rastafari

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Ich würde mir das ganze nochmals überlegen...
...wozu in dem besagten Gesetzestext immer wieder das entscheidende Wörtchen "unbefugt" auftaucht. Jeder kann seine selbst geführten Gespräche nach Herzenslust aufzeichnen und veröffentlichen, daran ist nichts strafbares.
Ebenso selbstverständlich: Ein selbst durchgeführter Gesprächsmitschnitt reicht bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen meist als Beweismittel für durchaus bindende vertragliche Nebenvereinbarungen aus.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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...zu dumm nur, dass der mündliche Nebenvereinbahrungen grundsätzlich bei den betreffenden Veträgen ausgeschlossen sind (jedenfalls habe ich das so im Kopf, dass es bei T-Mobile eine entsprechende Klausel gibt, die handschriftliche und mündliche Ergänzungen eindeutig ausschließen)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Bezüglich §201 StGB:

OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 410
BVerfG, NJW 2003, 2375; 1992, 815

BGH NJW 1988, 1016:
Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts beim Mithören eines Telefonats (Recht am gesprochenen Wort) Beweisverwertungsverbot im Zivilprozeß
BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02 - OLG Koblenz - LG Koblenz

Fundstelle:

NJW 2003, 1727
s. auch BGH v. 12.1.2005 - XII ZR 227/03 (Beweisverwertungsverbot bei DNA-Tests) sowie BGH v. 1.3.2006 - XII ZR 210/04 (Fernwirkung).

Amtl. Leitsätze:

[...]
c) Allein das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, reicht nicht aus, um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der anderen Prozeßpartei zu rechtfertigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

bloodpanic

Pferdeapfel
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Wenn der Staat auf Abhörmethoden setzt, um Terroristen das Handwerk zu legen, geraten alle in Panik, und auf der andren Seite sind die Leute paranoid genug dass sie das Beratungsgespräch beim Handyhändler illegal auf Tonband aufnehmen...

Ich hätt nie gedacht dass tatsächlich jemand auf die Idee kommen könnte sowas zu machen, da weiß man echt nicht ob man lachen oder weinen soll :-c:-D
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Wenn der Staat auf Abhörmethoden setzt, um Terroristen das Handwerk zu legen, geraten alle in Panik, und auf der andren Seite sind die Leute paranoid genug dass sie das Beratungsgespräch beim Handyhändler illegal auf Tonband aufnehmen...

Ich hätt nie gedacht dass tatsächlich jemand auf die Idee kommen könnte sowas zu machen, da weiß man echt nicht ob man lachen oder weinen soll :-c:-D

Ähnliches ging mir auch durch den Kopf, als ich hier gelesen habe.

Bizarr.
 

Rastafari

deaktivierter Benutzer
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das Beratungsgespräch beim Handyhändler illegal auf Tonband aufnehmen...
Das ist nicht im geringsten illegal.
Gespräche, die mit mir selbst oder wissentlich in meinem Beisein geführt werden, sind nicht als vertraulich geschützt. Das Gesetz bezieht sich auf das unbefugte Mithören fremder Gespräche.

Es mag ja manchen erstaunen, aber hier greift auch der besondere Schutz durch das Fernmeldegeheimnis nicht. Zu dessen teilweiser oder vollständigen Aufhebung reicht nämlich die Zustimmung von nur einem der beteiligten Gesprächspartner voll und ganz aus.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Der Fall ist einfach zu knacken:

1. Beweisverwertungsverbot, es sei denn, Deinem Gegenüber hast Du vorher den Mittschnitt offenbart. Wohl kaum :)

2. Wenn Timo Beil den Vertrag anders annimmt, als "besprochen", liegt darin möglicherweise das neue Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu anderen Bedingungen. Mit Deiner Nutzung hast Du es wenigstens konkludent angenommen.

Ende. Ende?

Naja, ich erlebe auch beruflich, dass Timo Beil durchaus kulanter geworden ist.

Trage das Ganze einmal an der Hotline vor und frage, an wen Du genau schreiben sollst.

Gut möglich, dass Du eine Gutschrift erhalten wirst. Den Part mit dem Diktiergerät würde ich schon taktisch nicht erwähnen :-D
 

deloco

Weißer Winterkalvill
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Ich hätt nie gedacht dass tatsächlich jemand auf die Idee kommen könnte sowas zu machen, da weiß man echt nicht ob man lachen oder weinen soll

Also, wenn ich mal ehrlich bin, ist mir so etwas auch schon öfter durch den Kopf gegangen, besonders aber bei Saturn oder ähnlichen Läden, in denen ich immer wieder erlebe, dass die Verkäufer völligen Stuss erzählen und ahnungslose Kunden einfach glauben müssen was ihnen erzählt wird, weil sie halt keine Ahnung haben…

Ich habe schon so oft Müll in größeren Elektronikläden erzählt bekommen, dass ich mir auch schon öfter dachte es wär' allein zu Unterhaltungszwecken lsutig solche Gespräche aufzunehmen…

By the way, ich habe beim Abschluss meines Vertrages ebenfalls gefragt, ob es denn möglich ist, mit einem Rechner die iPhone-Verbindung zu nutzen, mir waren eben die Funktionen vom iPhone beim Kauf noch nicht alle bekannt. Mir hat die Verkäuferin auch gesagt: "Ja, das ist möglich,(gefasdel, gefasel, bla, bla, blub…)".
Ich habe dann festgestellt, dass das iPhone so etwas einfach nicht kann und schluss.

Jetzt wollen die Geld zur Freischaltung dieser Funktion… Pfff… Was soll's, dann nutze ich das eben nicht.
Ich wär' einfach nicht auf die Idee gekommen da irgendwie zu versuchen die Funktion "einzuklagen"… Das finde ich irgendwie komischer als die Aufnahme eines solchen Gespräches.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Die Funktion wäre auch nicht "einzuklagen." Das würde ja einen ganz klaren vertraglichen Anspruch voraussetzen. Das ist nicht der Fall (s.o.).

Die Frage wäre richtig, ob ein Schadensersatzanspruch (wegen Falschberatung) besteht. Könnte man grundsätzlich schon auf die Idee kommen. Die Höhe des Schadens ist in solchen Fällen eine kleine Wissenschaft für sich (nicht zwingend mit der Höhe der kosten identisch) und sollte unser Apfelforum nicht überbelasten.

Einfach bei Timo Beil anrufen, schildern und hier vielleicht mal posten, ob es irgendeine kulante Lösung gibt. Cheers :p
 

Grugggl

Gala
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So, nachdem ich viele mit meinem Beitrag zur Weißglut, an den Rand des Verderbens und sonstiges getrieben habe, hier das Feedback von Magenta-Weißnix.

Ich hab angerufen und direkt mein Anliegen geschildert und nach ein paar hin und hers sagte mir die durchaus inkompetente Tante an der Leitung, dass es !!nicht möglich sei, dass ein Mitarbeiter sowas sagt!! Ich fragte sie dann, ob sie wohl dabei war, unterm Tresen oder so....naja, nach einem etwas witzigen Gesprächsdialog (sie glaubte mir noch immer nicht) sagte ich dann, ob ich ihr das Verkaufsgespräch schicken solle?! Ich hörte ein Schlucken, Rattern und danach ein w..wie...wo...wie das denn?

Ich erklärte ihr auch diesen Sachverhalt....Schlussendlich soll ich das Verkaufsgespräch nun hinmailen xD

Sie sagte, wenn es wirklich so ist, dann werde man mir wohl entgegen kommen!

Fazit: So dumm, dreißt usw. war das garnet. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!!
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Und falls der Rosa Riese Dir wegen dem unerlaubten Gesprächs-Mitschnitt ans Bein pinkeln möchte, behauptest Du einfach, der Verkäufer wäre vorher darauf hingewiesen worden und hätte sein Einverständnis gegeben?

Man darf gespannt sein.
 

countrydarkness

Prinzenapfel
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ganz genereller gedanke:
hotline-mitarbeiter tun mir leid. jede noch so kleine leuchte spielt sich ihnen gegenüber nur allzu gerne als großes licht auf..

der audio-mitschnitt kümmert mich gar nicht weiter - das kommt häufiger vor. wenn die welt allein deswegen schon bizarr sein sollte...

ich fragte mich nur, ob hier im thread schon eine rechtsberatung stattfand....
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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… der audio-mitschnitt kümmert mich gar nicht weiter - das kommt häufiger vor. wenn die welt allein deswegen schon bizarr sein sollte...

Da hast Du gehörig etwas missverstanden: Nicht der Mitschnitt des Gespräches ist bizarr, sondern die Tatsache, dass in einer Zeit, in der immer wieder auf Grund von Bundestrojanern & Co. ein Aufschrei durch die Bevölkerung geht, eben diese Bevölkerung sich selbst das Recht verleiht, zum Beispiel unerlaubt Gespräche mitzuschneiden.

Fakt ist nunmal, dass derartige Dinge nicht erlaubt sind, ob uns das gefällt oder nicht.

… ich fragte mich nur, ob hier im thread schon eine rechtsberatung stattfand....

Ich denke nicht, oder sind Anwälte anwesend?