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Vertragsabschluss - Falsche Daten und Beweise

abi

Zabergäurenette
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29.06.07
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Da hast Du gehörig etwas missverstanden: Nicht der Mitschnitt des Gespräches ist bizarr, sondern die Tatsache, dass in einer Zeit, in der immer wieder auf Grund von Bundestrojanern & Co. ein Aufschrei durch die Bevölkerung geht, eben diese Bevölkerung sich selbst das Recht verleiht, zum Beispiel unerlaubt Gespräche mitzuschneiden.

Fakt ist nunmal, dass derartige Dinge nicht erlaubt sind, ob uns das gefällt oder nicht.



Ich denke nicht, oder sind Anwälte anwesend?

ich dachte, gemäss rastafari wäre das mitschneiden eines gesprächs mit meiner person legal?
 

abi

Zabergäurenette
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Das ist nicht im geringsten illegal.
Gespräche, die mit mir selbst oder wissentlich in meinem Beisein geführt werden, sind nicht als vertraulich geschützt. Das Gesetz bezieht sich auf das unbefugte Mithören fremder Gespräche.

Es mag ja manchen erstaunen, aber hier greift auch der besondere Schutz durch das Fernmeldegeheimnis nicht. Zu dessen teilweiser oder vollständigen Aufhebung reicht nämlich die Zustimmung von nur einem der beteiligten Gesprächspartner voll und ganz aus.

dann würde das hier nicht klappen?
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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...zu dumm nur, dass der mündliche Nebenvereinbahrungen grundsätzlich bei den betreffenden Veträgen ausgeschlossen sind (jedenfalls habe ich das so im Kopf, dass es bei T-Mobile eine entsprechende Klausel gibt, die handschriftliche und mündliche Ergänzungen eindeutig ausschließen)

Das hat nichts damit zu tun, dass der Kunde offensichtlich vor dem Kauf des Produktes durch falsche Informationen/Beratung getäuscht/desinformiert wurde.

Das erinnert mich an Geldanlagen ...

Und ich meine gehört zu haben, dass in solchen Fällen durchaus eine Minderung des Preises stattfinden kann.

Das jetzt mal dazu; abgesehen von der Rechtmäßigkeit, über die sich streiten lässt.
Ich würde jedoch nicht von vorne herein sagen, dass das Mitscheiden von solchen Verkaufsgesprächen illegal ist.
Auf diesem Gebiet dürften die meisten von uns Laien sein. Es bedarf also einer vernünftigen Rechtsauskunft beim Anwalt.
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Es mag ja manchen erstaunen, aber hier greift auch der besondere Schutz durch das Fernmeldegeheimnis nicht. Zu dessen teilweiser oder vollständigen Aufhebung reicht nämlich die Zustimmung von nur einem der beteiligten Gesprächspartner voll und ganz aus.


Wieso braucht dann die Polizei eine richterliche Erlaubnis? Die könnten sich ja dann auch selbst
Zustimmen.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Wieso braucht dann die Polizei eine richterliche Erlaubnis? Die könnten sich ja dann auch selbst
Zustimmen.

Die Polizei ist ungleich Verbraucher.

Da ist die Rechtslage noch einmal anders.

Ich denke, dass es hier tatsächlich darauf ankommt, was man mit den Aufnahmen vor hat.

  • Sollen sie den Beweis für eine offensichtliche Fehlberatung darstellen? (vor Gericht)
  • Möchte man den Mitschnitt veröffentlichen? (youtube)
  • Möchte man den Mitschnitt verkaufen? (TV Total)
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Verbraucherschutz geht über alle Grundrechte? *wow*

Das weiss hier leider niemand - daher müßig darüber zu spekulieren.

Außerdem sehe ich ein Verkaufsgespräch nicht als ein Gespräch mit einer Zivilperson, dass einfach so in den heimischen 4 Wänden stattgefunden hat.

Der Verkäufer verkauft im Namen der Firma - nach bestimmten Richtlinien, nach denen ein Verkaufsgespräch zu führen ist. Somit weiss ich nicht, welches Grundrecht du meinst.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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8.088
Es gibt einen Film, in dem der Hauptdarsteller sein ganzes Leben auf Video aufnimmt, aus Angst davor, irgend etwas zu vergessen.

In eine ganz ähnliche Richtung scheint sich dieser Thread langsam zu bewegen.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Wie ich schon sagte: Nach meinem Kenntnisstand ist ein Mitschneiden eines Gespräches – völlig unabhängig davon, um welche Art Gespräch es sich handelt – nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Gesprächspartners erlaubt.

Bisher konnte leider niemand plausibel erklären, ob ich damit falsch liege oder eben nicht.

Wir werden sehen.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Haut Euch doch nicht so die Köpfe ein :-D

Lest einfach mein Posting weiter oben und dann sollte jeder verstehen, dass das Mitschneiden für die Lösung irrelevant ist. Mit Nutzung ist der Vertrag so wie von Timo Beil angeboten zustandegekommen.

Und unabhängig davon wird dem Threadersteller ja eine Kulanzlösung geradezu in Aussicht gestellt. Mehr kann man hier nicht wollen.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Haut Euch doch nicht so die Köpfe ein :-D

Keine Angst. Da sind wir noch weit von entfernt. ;)

Es wird wohl vielleicht eine Kulanzlösung geben, je nachdem wie der Threadstarter vorgeht. :p
Das Ergebnis würde mich interessieren - also bitte updaten.
 

iTelebim

Aargauer Weinapfel
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Wie ich schon sagte: Nach meinem Kenntnisstand ist ein Mitschneiden eines Gespräches – völlig unabhängig davon, um welche Art Gespräch es sich handelt – nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Gesprächspartners erlaubt.

Bisher konnte leider niemand plausibel erklären, ob ich damit falsch liege oder eben nicht.
Plausiebel kann ich dir das auch nicht erklären. Aber nach meinem Wissen hast du vollkommen recht.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Ist es denn so wichtig? Also gut:

1. Strafbar macht sich, wer das sogen. nichtöffentlich gesprochene Wort auf Tonträger aufnimmt.

Nichtöffentlich ist es, wenn das gesprochene Wort nicht an die Allgemeinheit gerichtet ist. MaW, wenn es nur einem abgegrenzten Personenkreis (Vertraulichkeit zu erwarten?) zugänglich gemacht werden soll.

Und da liegt der Hund begraben. Mitarbeiter sagt, klar. Unser Threadersteller sagt, wieso, hundert Leute im Laden können eh mithören. Im Zweifel wird das also NICHT verfolgt.

Anders, wenn ich mich mit einem anderen privat unterhalte - da ist vom absoluten Schutz auszugehen. Also strafbar, wenn ich aufzeichne. Alles klar?

Nein. Dieses Delikt wird nur auf Strafantrag verfolgt. Also, meist nie. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für so einen Quatsch nicht.

2. Hier ist ja eher die Vertragsfrage (kein Strafrecht) relevant, ob er das als Beweis verwerten kann. Kann er nicht.

Und nun ab in die anderen Threads mit Euch :-D
 

iMuskelbiber

Starking
Registriert
11.01.08
Beiträge
214
Dazu möchte ich gerne einen Aufsatz von Prof. Werner mit dem Titel "Verwertung rechtswidrig erlangter Beweismittel" zitieren:

"Im geschäftlichen und privaten Verkehr ist damit nach nunmehr überwiegender Rechtsprechung jedes Gespräch (das Vieraugengespräch, das Telefongespräch), das im Bewußtsein der Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes und damit in Unkenntnis der Konservierung gesprochen wurde, als schutzbedürftig anzusehen." (und darf damit nicht aufgezeichnet werden)
(NJW 1988, 993)

Ist zwar schon ein paar Tage älter, klingt aber - wie ich finde - überzeugend.