• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

rechtliche Frage (Off-Topic)

franz-ro

Hildesheimer Goldrenette
Registriert
03.03.08
Beiträge
676
Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine rechtliche Frage. Zugegebenermaßen passt sie von der Thematik her überhaupt nicht in dieses Forum, aber vielleicht findet sich ja doch jemand, der sich damit auskennt.

Aber nun zur Frage:

In Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen ja nur an volljährige Personen abgegeben werden. Gleichermaßen dürfen diese ja auch nur durch volljährige und entsprechend sachkundige Personen abgegeben werden. ABER: Wie ist das jetzt in diesem Fall: In einem Garten-Center kommt eine Minderjährige Auszubildende in die Pflanzenschutzabteilung, die auch Dünger usw. verkauft. Darf die Azubine jetzt in der Abteilung nur Dünger und Nebenartikel verkaufen (keine PSM) oder gibt es für den Fall der Berufsausbildung eine Ausnahmeregelung die besagt, dass auch ein minderjähriger Azubi PSM verkaufen darf? Sonst wäre ja der Auszubildende in der Abteilung fehl am Platze, oder?

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus; Google konnte mir da nicht recht weiterhelfen.

Danke schon mal.

Hinweis am Rande: PSM = Pflanzenschutzmittel
 

macminiTomy

Kleiner Weinapfel
Registriert
02.10.08
Beiträge
1.132
Hinweis: Du kannst statt (Off-Topic) auf dieses Zeichen vor den Thread setzten!
off-topic.gif
;)
 

macaneon

deaktivierter Benutzer
Registriert
19.06.07
Beiträge
1.753
Sie müsste im Rahmen ihrer Ausbildung beschränkt geschäftsfähig sein. An einem Beispiel verdeutlicht: Bei Warenkaufhäusern dürfen Minderjährige auch hochprozentige Alkoholika (an Erwachsene) verkaufen. Oder hat bei dir an der Kasse schon mal die Azubine/der Azubi den Scanvorgang wegen einer Flasche Schnaps abgebrochen und nach dem Chef gerufen?!
 

Ian Liam

Ribston Pepping
Registriert
22.04.06
Beiträge
296
Wie kommt man denn auf so eine Frage?
Studierst du zufällig Jura oder musst du für irgendetwas anderes diese Fragestellung beantworten?

Geh doch mal in den nächsten Gartenfachhandel, dort in die Pflanzenschutzabteilung und frag einmal nach, wie das dort gehandhabt wird. Die werden dir das bestimmt auch begründen können.
 

MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.501
Geh doch mal in den nächsten Gartenfachhandel, dort in die Pflanzenschutzabteilung und frag einmal nach, wie das dort gehandhabt wird. Die werden dir das bestimmt auch begründen können.
Ich tippe mal, daß in den meisten Geschäften die Begründung lauten wird: "Das haben wir schon immer so gemacht."
 

MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.501
Sie müsste im Rahmen ihrer Ausbildung beschränkt geschäftsfähig sein. An einem Beispiel verdeutlicht: Bei Warenkaufhäusern dürfen Minderjährige auch hochprozentige Alkoholika (an Erwachsene) verkaufen. Oder hat bei dir an der Kasse schon mal die Azubine/der Azubi den Scanvorgang wegen einer Flasche Schnaps abgebrochen und nach dem Chef gerufen?!
Ich schätze mal, daß du recht hast, das Beispiel ist aber eher unpassend.
Beim Verkauf von Giften geht es sicher auch um die Beratung, also qualifizierte Kenntnisse des Verkäufers (hoffe ich jedenfalls), während beim Schnapsverkauf nur kassiert wird.
 

Ian Liam

Ribston Pepping
Registriert
22.04.06
Beiträge
296
Es ist wahrscheinlich so gelöst, dass der Azubi nur beraten darf, dass ausgeben aber dann der "Meister" übernimmt, der sich dann auch noch einmal vergewissern kann, ob dir Kunden richtig beraten wurden.
 

macaneon

deaktivierter Benutzer
Registriert
19.06.07
Beiträge
1.753
Ich schätze mal, daß du recht hast, das Beispiel ist aber eher unpassend.
Beim Verkauf von Giften geht es sicher auch um die Beratung, also qualifizierte Kenntnisse des Verkäufers (hoffe ich jedenfalls), während beim Schnapsverkauf nur kassiert wird.

Jetzt wo du es sagst, fällt mir ein, dass ich einmal in einem Raiffeisen-Markt war, der die Gifte in einem Schlüsselschrank deponiert, zu dem nur ein kompetenter Mitarbeiter Zugang hatte.
Also vergessen wir mein Beispiel lieber wieder...
 

franz-ro

Hildesheimer Goldrenette
Registriert
03.03.08
Beiträge
676
Wie kommt man denn auf so eine Frage?
Studierst du zufällig Jura oder musst du für irgendetwas anderes diese Fragestellung beantworten?

Geh doch mal in den nächsten Gartenfachhandel, dort in die Pflanzenschutzabteilung und frag einmal nach, wie das dort gehandhabt wird. Die werden dir das bestimmt auch begründen können.

Ich arbeite in einem Garten-Center in der betreffenden Abteilung und da haben wir aktuell den genannten Fall. Der Abteilungsleiter behauptet: Nein, die Azubine darf keine PSM verkaufen, die Angestellten hingegen aber ja.

Jetzt wo du es sagst, fällt mir ein, dass ich einmal in einem Raiffeisen-Markt war, der die Gifte in einem Schlüsselschrank deponiert, zu dem nur ein kompetenter Mitarbeiter Zugang hatte.

Diesen "Giftschrank" gibt es bei uns seit ein paar Jahren nicht mehr; die betroffenen Produkte führen wir nicht mehr, weil sonst ein jeder Mitarbeiter der Abteilung den "großen Giftschein" benötigen würde (der normale Sachkundenachweis wäre hierfür nicht ausreichend.)

Es ist wahrscheinlich so gelöst, dass der Azubi nur beraten darf, dass ausgeben aber dann der "Meister" übernimmt, der sich dann auch noch einmal vergewissern kann, ob dir Kunden richtig beraten wurden.

Das wäre in der Tat schon eine Lösung auf meine Frage. In meinem Fall ist es aber so, dass die Azubine die Kenntnisse vom AL gar nicht richtig vermittelt werden, weil sie die Sachen ja eh noch nicht verkaufen darf. Und das halten die restlichen Mitarbeiter der Abteilung für einen absoluten Schwachsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ian Liam

Ribston Pepping
Registriert
22.04.06
Beiträge
296
Der Unterschied liegt im Geschmack...

Naja, ich hab auch schon mal ein paar räudige Dinger getrunken, wo ich dachte ich werd vergiftet ;)

Das wäre in der Tat schon eine Lösung auf meine Frage. In meinem Fall ist es aber so, dass die Azubine die Kenntnisse vom AL gar nicht richtig vermittelt werden, weil sie die Sachen ja eh noch nicht verkaufen darf. Und das halten die restlichen Mitarbeiter der Abteilung für einen absoluten Schwachsinn.

In dem Fall geht es aber doch eher nicht um die Frage, ob so was rein rechtlich erlaubt ist, sondern eher um die Sache, dass der AL seine Azubis m.E. absichtlich "klein" zu halten versucht, ihnen damit eine vollständige Ausbildung verwehrt und ihr so richtig Steine in den Weg legt, in dem Sinne, dass Sie irgendwann wenn sie in der Situation ist über solche Dinge Auskunft geben zu müssen es nicht kann.
 

icruiser

Himbeerapfel von Holowaus
Registriert
10.07.08
Beiträge
1.267
Bleiben wir doch bitte beim Thema solange dieses nicht geklärt ist.

Also grundsätzlich dürfen die Azubis da sie im Namen ihres Arbeitgebers handeln für diesen Rechtsgeschäfte eingehen.

Das gilt somit auch in deinem Fall...
Soweit es keine Sonderbedingungen für den Dünger gibt!
Soll heißen wenn extra Schulungen für den Verkauf nötig sind, oder nur einzelne Mitarbeiter den Verkauf oder Beratung vornehmen dürfen!
 

RedCloud

deaktivierter Benutzer
Registriert
02.06.08
Beiträge
6.036
Eine minderjährige Auszubildende darf nicht einmal Zugriff auf den "Giftschrank" haben.

Beispiel Apotheke:
PKA: Darf nicht verkaufen.
PTA: Darf verkaufen.
 

franz-ro

Hildesheimer Goldrenette
Registriert
03.03.08
Beiträge
676
Also grundsätzlich dürfen die Azubis da sie im Namen ihres Arbeitgebers handeln für diesen Rechtsgeschäfte eingehen.

Das gilt somit auch in deinem Fall...
Soweit es keine Sonderbedingungen für den Dünger gibt!
Soll heißen wenn extra Schulungen für den Verkauf nötig sind, oder nur einzelne Mitarbeiter den Verkauf oder Beratung vornehmen dürfen!

Normalerweise dürfen eben die PSM nicht von und nicht an Minderjährige gehandelt werden. Mir geht es eben nur um den Fall, ob es für den Fall der Berufsausbildung einer Ausnahmeregelung gibt, da dem Azubi ja die entsprechenden Fachkenntnisse vermittelt werden müssen im Zuge der Ausbildung.

Eine minderjährige Auszubildende darf nicht einmal Zugriff auf den "Giftschrank" haben.

Diesen sogenannten "Giftschrank" gibt es bei uns wie schon gesagt sein einigen Jahren nicht mehr. In diesen Giftschrank müssen nur die Mittel, von denen unmittelbar eine hohe Gefahr ausgeht; d.h. das Mittel ist in der vorliegenden Form hochgiftig/tötlich/erbgutschädigend usw. (z.B. das Vergasungsmittel gegen Wühlmäuse Polytanol) und es benötigt einer besonderen Fachkenntnis, diese verkaufen zu dürfen. Diese betroffenen Artikel werden von uns nicht mehr geführt.

In meinem Fall geht es ja darum, ob die Azubine die Standardartikel wie z.B. Schneckenkorn, ein Blattlausspray oder ein Mittel gegen Mehltau an Rosen abgeben darf, nachdem sie vom AL/einem Mitarbeiter über die Mittel entsprechend unterrichtet wurde; d.h. dass sie weiß, wie die Mittel anzuwenden sind, wie sie wirken, worauf man bei der Anwendung achten muss.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
Beiträge
8.088
… In meinem Fall geht es ja darum, ob die Azubine die Standardartikel wie z.B. Schneckenkorn, ein Blattlausspray oder ein Mittel gegen Mehltau an Rosen abgeben darf, nachdem sie vom AL/einem Mitarbeiter über die Mittel entsprechend unterrichtet wurde; d.h. dass sie weiß, wie die Mittel anzuwenden sind, wie sie wirken, worauf man bei der Anwendung achten muss.

Ich würde behaupten, ohne abgeschlossene Berufsausbildung darf niemand solche Gifte verkaufen, es sei denn jemand mit Fachkenntnis ist dabei anwesend.

Hinzu kommt, dass die Auszubildende bei eventuellen Unfällen nicht haftbar gemacht werden kann, da sie noch unter 18 und eben noch in der Ausbildung ist.

Mein Kenntnisstand, aber die Berufsgenossenschaft kann Dir zu diesem Thema ganz sicher sehr viel mehr sagen.
 

franz-ro

Hildesheimer Goldrenette
Registriert
03.03.08
Beiträge
676
Ich würde behaupten, ohne abgeschlossene Berufsausbildung darf niemand solche Gifte verkaufen, es sei denn jemand mit Fachkenntnis ist dabei anwesend.

Ja, aber genau da liegt doch der Hund begraben. Sie befindet sich doch gerade in einer Berufsausbildung, in der sie diese Kenntnisse erwerben soll. Selbstverständlich wird die Azubine nicht einfach so auf die Kunden losgelassen. Die ersten Wochen/Monate ist i.d.R. immer jemand mit entsprechender Fachkenntnis mit anwesend, der auf sie achtet und das jeweilige Schadbild und zugehörige Mittel erläutert.
Es geht ja vor allem um den Fall, wenn ein Kunde kommt und z.B. sagt "Ich brauche bitte eine 1kg-Packung Schneckenkorn von Neudorff". Der Streitpunkt ist, ob sie dem Kunden die Packung aushändigen darf oder nicht.
Wenn ein Kunde mit z.B. Pflanzenteilen kommt, die mit Läusen oder einem Pilz befallen sind, da kennt sie sich eh noch nicht aus und benötigt Hilfe durch eine Fachkraft. In diesem Fall kann sie selbst (mangels entsprechender Fachkenntnis) noch gar kein Mittel abgeben.

Hinzu kommt, dass die Auszubildende bei eventuellen Unfällen nicht haftbar gemacht werden kann, da sie noch unter 18 und eben noch in der Ausbildung ist.
Das würde natürlich einleuchten, auch wenn ein eventuell "verursachter" Schaden sicherlich durch die Haftpflichtversicherung der Azubine abgedeckt sein würde.

Mein Kenntnisstand, aber die Berufsgenossenschaft kann Dir zu diesem Thema ganz sicher sehr viel mehr sagen.
Ob da die Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner ist?
 

Tartaros

Grahams Jubiläumsapfel
Registriert
15.12.08
Beiträge
102
Durch die Haftpflichtversicherung der Azubine ist da mit Sicherheit überhaupt nichts abgedeckt. Die gilt nur im privaten Bereich...

Fallen denn Schneckenkorn und Co. überhaupt unter die Gefahrstoffverordnung? Wenn nicht, dann hat sich das doch ohnehin erledigt.
Wenn doch würd ich auch davon ausgehen, dass "Sachkunde" notwendig ist, die man eben erst mit der abgelegten Prüfung oder halt der abgeschlossenen Ausbildung erlangt.
Ob die Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung erworben werden müssen ist doch völlig wurscht. Es ist halt einfach nicht nachgewiesen, dass sie die Kenntnisse auch besitzt.