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Darf Saturn das?

AtzenPeter

Boskop
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Hallo
da ich meinen Vater nicht davon überzeugen konnte sich ein macbook Pro zu kaufen, hat er sich nach einer Dose umgesehen...
soweit so gut.
Dann kam gestern die Saturn Werbung mit dem Angebot: ein Notebook mit 2GB Ram und Webcam mit Gesichtserkennung (meinem vater sehr wichtig) und sonstigem kram.
Er also voller Freude nach Saturn um das Notebook zu kaufen und stellt fest, dass es in wirklichkeit nur 1 GB Ram hat und keine Webcam.
aber Trotzdem 555€ kostet wie auch das besssere im Prospekt.
was soll das?
Dürfen die das?

LG
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Irgendwo auf der Werbebeilage des Elektronik-Discounters ist ganz bestimmt der Passus „Keine Haftung bei Druckfehlern” zu lesen und schon „dürfen” die das.
 

Mark.3k

Angelner Borsdorfer
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nee dürfen se nicht soweit ich weiß, weil sie dich ja damit locken..
da gibts doch diesen lockangebote § glaube ich.
Wobei es natürlich drauf ankommt wie sehr das abweicht, wenn das nur marginal ist, dann nehmen se sich das mit den druckfehlern raus...
aber ich würde sagen die dürfen sowas nich...
 

Gartenzwerg

Leipziger Reinette
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Irgendwo auf der Werbebeilage des Elektronik-Discounters ist ganz bestimmt der Passus „Keine Haftung bei Druckfehlern” zu lesen und schon „dürfen” die das.

Denke nicht. Denn sowas wird man vor Gericht bestimmt nicht als Druckfehler, sondern als Betrug sehen.
 

Doms

Stina Lohmann
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Denke nicht. Denn sowas wird man vor Gericht bestimmt nicht als Druckfehler, sondern als Betrug sehen.

Ja sehe ich auch so. Wenn aus den 1GB nur 2 geworden wäre, könnte man es noch als Druckfehler sehen. Aber Webcam und Gesichtserkennung, Druckfehler?
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Am Ende wird irgend ein Verkäufer, Abteilungs- oder allenfalls Marktleiter sein Bedauern darüber ausdrücken, dass bei der Übermittlung der Daten an die Agentur wohl etwas schief gelaufen ist oder missverstanden wurde und deshalb bei dem genannten Produkt Eigenschaften abgedruckt wurden, die es nicht erfüllt.

Im gleichen Augenblick wird er aber ein „tolles“ Angebot machen und dem Kunde bei einem vergleichbaren Gerät mit dem Preis entgegen kommen, bzw. ein „Super Software-Paket” dazu packen.

Wollen wir wetten? Ein Schelm, wer böses dabei denkt … ;)

Denke nicht. Denn sowas wird man vor Gericht bestimmt nicht als Druckfehler, sondern als Betrug sehen.

Das ist Deine Meinung. Wie sollte der Kläger den Betrug beweisen? Nach deutschem Recht ist der Beklagte nunmal so lange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen wurde.
 

Phalanx1984

Oberösterreichischer Brünerling
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außerdem gibt es ja keinen geschädigten... wenn sie es als das beworbene verkaufen und dann aber nicht das drin ist, was draufsteht, würde ich mich der Betrugssache anschließen. so aber würde ich es eher als eine art von unlauterem Wettbewerb verbuchen. (Ich bin kein Anwalt o.Ä., persönliche Meinung ohne Sachverstsand.)
 

GoDoT

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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wer bei Saturn kauft ist eh selbst Schuld... das ist doch ein total unzuverlässiger Laden mit unqualifiziertem Personal und zusätzlich auch noch richtig teuer!

verklagen kann man den Laden nur als Mitbewerber... als Kunde kann man sich nur bei der Verbraucherzentrale beschweren...
 

rc4370

Wöbers Rambur
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tja, ob sie düfen oder nicht, sie tun es! und konsequenzen hat es nicht, es sei denn, es schliessen sich genug verärgerte kunden zusammen und.............................phantasie!

mfg
ralf
 

AtzenPeter

Boskop
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da müsste echt mal was geschehen... was man so alles über diesen laden hört...
 

dewey

Gewürzluiken
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tja, ob sie düfen oder nicht, sie tun es! und konsequenzen hat es nicht, es sei denn, es schliessen sich genug verärgerte kunden zusammen und.............................phantasie!

mfg
ralf
sammelklagen gibt es hierzulande zum glück nicht.
 

jarod

Spartan
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Letztes Jahr hat sich meine Nachbarin bei Saturn ein Notebook gekauft.
Mit der Auszeichnung, dass es auch Bluetooth habe.
Dann musste sie feststellen, dass das Ding doch kein Bluetooth hat und Saturn irgendwo in der Anzeige den Satz "Abbildung ähnlich" stehen hatte. Ganz winzig klein gedruckt.
Ergo - Notebook ja, Bluetooth nein, Saturn auf der Sichereren Seite.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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da müsste echt mal was geschehen... was man so alles über diesen laden hört...

Du denkst, andere legen ein wohlwollenderes Geschäftsgebaren an den Tag?

Dinge, wie die von Dir beschriebenen, passieren täglich zig-tausendfach. Am Ende kommen lapidare Erklärungen wie z.B. „Da wurde beim Übermitteln an die Agentur was übersehen und bei der Druckfreigabe hat es auch niemand bemerkt”.

Gleich drauf wird das bereits beschriebene tolle Angebot gemacht, meist mit den Worten, „einen guten Kunde auf Grund eines Druckfehlers schließlich nicht verlieren zu wollen” und schon sitzt die Maus in der Falle …

So funktioniert das.

Aber vielleicht haben wir ja Glück und in Zeiten schwerer Wirtschaftskrisen gewinnen einstige, groß auf die Fahnen geschriebene Prämissen wie z.B. „der Kunde ist König” wieder an Bedeutung!?

Momentan jedenfalls sieht es noch nicht danach aus, aber vielleicht brauchen „die Großen” ja ein wenig länger dafür, denn bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen hat man es längst begriffen.
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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*klugscheissermodus an*
invitatio ad offerendum - Aufforderung zur Abgabe eines Kaufantrages (Was anderes Ist das Prospekt nicht)

Laut §146 ist alles i.O. jedoch koennte man den Fall auf Unlauteren Wettbewerb pruefen lassen.
Das passende Notebook wirst du aber zu dem Preis nicht bekommen

*Klugscheissermodus aus*

:-D sry der musste jetzt sein.
 
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Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Um eins mal festzuhalten: Irreführende Werbung ist lt. UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) immer verboten.

Hier ein Auszug:
20090407-jr9w51h2s6hxiufttsqbbncb6m.jpg


Das Problem liegt aber nicht darin, dass es verboten ist, sondern explizit darin, dem Verkäufer zu beweisen, dass er mit voller Absicht gehandelt hat und wusste, was er tut.

Und spätestens an dieser Stelle wird’s schwierig für jeden Kläger, wenn nicht sogar unmöglich, aber das hatte ich ja bereits geschrieben.

Wenn der Verkäufer plausibel erklärt, dass beim Übermitteln der Produktbeschreibung und des Produktfotos an die Agentur Fehler gemacht wurden, passiert definitiv überhaupt nichts!

Und er wird es plausibel erklären – verlasst Euch drauf!
 
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Stefan Müller

Châtaigne du Léman
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Am Ende wird irgend ein Verkäufer, Abteilungs- oder allenfalls Marktleiter sein Bedauern darüber ausdrücken, dass bei der Übermittlung der Daten an die Agentur wohl etwas schief gelaufen ist oder missverstanden wurde und deshalb bei dem genannten Produkt Eigenschaften abgedruckt wurden, die es nicht erfüllt.

Im gleichen Augenblick wird er aber ein „tolles“ Angebot machen und dem Kunde bei einem vergleichbaren Gerät mit dem Preis entgegen kommen, bzw. ein „Super Software-Paket” dazu packen.

Diese so genannte Low-Ball Technik ist allerdings wirklich verboten
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Diese so genannte Low-Ball Technik ist allerdings wirklich verboten

Natürlich! Es ist auch verboten, innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h zu fahren – trotzdem wird es immer wieder getan.

Außerdem ist es verboten, auf der Autobahn mit dem Fahrrad zu fahren – trotzdem wird es immer wieder getan.

Was ich damit sagen will ist, dass die Tatsache, dass etwas verboten ist, nicht zwangsläufig bedeutet, dass es nicht gemacht wird, wie Threads wie dieser sehr deutlich zeigen!