• Das kreative Thema des Monats Oktober wird vor allem diejenigen unter Euch besonders ansprechen, denen Do-it-yourself quasi im Blut liegt. Zeigt uns Eure Improvisationskünste oder fotografiert, was andere Leute sich so im Alltag zusammengestrickt haben. --> Zum Mitmachen bitte hier klicken

Darf Saturn das?

oder sie hatten mindestens ein gerät in der ausstattung mal im laden.....
 
zur not n 1gb-riegel dazu kaufen ...die sind spotbillig
 
Wieso macht ihr so ein riesen Tadau draus? Dein Vater soll das Notebook wieder zurückbringen wenn es ihm nicht passt. Wenn er es behält, dann soll er nicht meckern.
 
Wieso macht ihr so ein riesen Tadau draus? Dein Vater soll das Notebook wieder zurückbringen wenn es ihm nicht passt. Wenn er es behält, dann soll er nicht meckern.

Und sich ein MacBook kaufen, da ist drin, was drauf steht :-)
 
Steht denn auch auf dem Karton auch das Falsche?
Wenn nein, vermute ich mal, dass eine Klage nichtig wäre.
 
Es wurde ja bereits gesagt: geschädigt wurde keiner und damit kann der Kunde auch nicht klagen. Klagen könnten die Mitbewerber möglicherweise wegen der Lockangebote oder unlauterer Werbung. Na und? Saturn zahlt eventuell eine Strafe, hatte aber eine ganz dicke Werbung. Media Markt und andere machen das regelmäßig.

Ein falsch ausgestellter Prospekt berechtigt nicht dazu, die Ware in der abgedruckten Form auch zu bekommen, das heißt, man hat keinen Rechtsanspruch. Als Kunde gehe ich in das Geschäft und äussere den Wunsch, die Ware zu dem im Prospekt angegebenen Bedingungen zu kaufen. Der Verkäufer muss bereit sein, mir die Ware zu diesen Bedingungen zu verkaufen, erst dann habe ich einenn Kaufvertrag. Der Flyer in der Sonntagszeitung ist kein verbindliches Verkaufsangebot.

Also, Mitbewerber dürfen klagen, bringt aber, je nach Lage, nicht viel. Papa kann gar nichts machen ausser die Faust in der Tasche.
 
Das mit der Aufforderung ein Angebot zu unterbreiten hatten wir ja schon. Außerdem steht auf einem Prospekt üblicherweise: "Irrtümer und Änderungen vorbehalten" (oder so ähnlich). Den Beweis antreten zu wollen, dass es sich nicht um einen Irrtum handelt, dürfte schon nicht möglich sein. Gewichtiger ist aber, dass ein Prospekt kein Angebot von Seiten des Verkäufers darstellt, sondern lediglich eine Aufforderung ein Angebot zu unterbreiten.
 
Gewichtiger ist aber, dass ein Prospekt kein Angebot von Seiten des Verkäufers darstellt, sondern lediglich eine Aufforderung ein Angebot zu unterbreiten.
Das wollte ich, neben meiner blumigen Umschreibung, damit eigentlich sagen.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Mitbewerber klagt. Ich glaube, bei C & A war das vor kurzem der Fall. Die Strafe ist aber meist so gering, dass sich ein Verstoß rechnet. Und der Kunde bekommt selten etwas mit davon.