Bananenbieger
Golden Noble
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Ist doch so. In der freien Wirtschaft hätten die doch erst gar keinen Job im Servicebereich bekommen.och, das ist aber gar nicht nett![]()

Aber es gibt ja immer solche und solche.
Ist doch so. In der freien Wirtschaft hätten die doch erst gar keinen Job im Servicebereich bekommen.och, das ist aber gar nicht nett![]()
Laut den Landesgerichten in Hamburg und Jena müssen Jugendliche unter 18 Jahren keine Strafe zahlen.
Ich kann dir die Urteilssprechungen gerne raussuchen.
Darf ich Dir dann auch meine Strafzettel weiterleiten. Bezahl die und gut istBezahlt die 45Euro und gut ist, wo ist denn das Problem?
sicher, dass dein bruder gleich zum schaffner ging und nicht gewartet hat, bis der zu ihm kam?
Eigentlich kann man sich das ja denken.Der VRR erhöht hier jeden August die Preise
Und dafür, dass man mehr bezahlt, werden munter Linien gestrichen![]()
Also in Westfalen schon.Schaffner kontrollieren nicht.
Also in Westfalen schon.
Schaffner kontrollieren nicht.
Kaltenkirchen ist ja auch HVV. Wobei man die AKN kaum als richtige Bahn bezeichnen kann.ehrlich? krass XD bei uns kommen immer so typen rein![]()
Wer unter 18 Jahre alt ist, kann demnach finanziell verpflichtende Verträge in der Regel nur mit dem Einverständnis der Eltern schließen. Auch wenn diese eingewilligt hätten, dass ihr Kind einen Beförderungsvertrag schließe, erstrecke sich die Erlaubnis im Zweifel nicht auf das Schwarzfahren, entschied das Amtsgericht Jena
Da es somit keinen wirksamen Beförderungsvertrag gibt, habe ein Verkehrsbetrieb gegen ein beim Schwarzfahren ertapptes Kind keinen Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt, entschied auch das Amtsgericht Bergheim.
Allerdings sei das Schwarzfahren auch für Minderjährige nicht ohne Risiko, so der Anwalt-Suchservice: Im Alter ab 14 Jahren seien Kinder strafmündig und müssten bei wiederholtem Schwarzfahren mit einer Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung rechnen.
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