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Bahn - 40 € Strafe

Laut den Landesgerichten in Hamburg und Jena müssen Jugendliche unter 18 Jahren keine Strafe zahlen.
Ich kann dir die Urteilssprechungen gerne raussuchen.
 
Soweit ich weiß interessiert dieses Gesetz dann nur das jeweilige Land. Bezahlt die 45Euro und gut ist, wo ist denn das Problem? Sonst wendet euch an den Verbraucherschutz.
 
@Bananenbieger: ja, auf jedenfall.

@Patrick Rollbis: das wäre ja mal der hammer?
 
Finde das wirklich eine unverschämtheit, der arme Bub geht auch noch zum Schaffner, der hätte nachlösen dürfen, wenn bei uns der Automat nicht geht, darf ich auch im Zug nachlösen, also wirklich.
 
Das denke ich nicht.

Nachdem ich dem Inkasso-Unternehmen der BVG diese Urteilssprechungen zugeschickt habe, habe sie nichts weiter verlangt.
Jedes andere Gericht würde sicherlich ähnlich urteilen.
 
also
1. kann man seit einiger Zeit in Regionalzügen keine Tickets mehr kaufen
2. kann man bei der Bahn nach Erhalt der Rechnung Einspruch einlegen. Dazu brauch man keinen Anwalt
3. Wenn er eh kein Ausweis hatte und man der Bahn den Sachverhalt schildert, dann denke ich, dass man in so einem Fall keine Strafe zahlen muss
 
Bezahlt die 45Euro und gut ist, wo ist denn das Problem?
Darf ich Dir dann auch meine Strafzettel weiterleiten. Bezahl die und gut ist ;-)


Ansonsten stimme ich s0f4surf3r zu. Ein belagerter Fahrkartenautomat ist für mich mit einem defekten Automaten gleichzusetzen und demnach kann der Schaffner meiner Meinung nach auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen.
 
sicher, dass dein bruder gleich zum schaffner ging und nicht gewartet hat, bis der zu ihm kam?
 
Eigentlich kann man sich das ja denken.:( Der VRR erhöht hier jeden August die Preise :angry:
Und dafür, dass man mehr bezahlt, werden munter Linien gestrichen :-/

Richtig! Das kann ich am VRR nicht ab… Ehrlich. Aber auch allgemein die Preise, wenn man mal nach Köln fahren will von hier aus. Wenn nur 2 Personen fahren ist mal locker 30€ los. Totaler Mist!
 
Naja, wir waren jetzt ja nicht dabei, also fehlen noch eine ganze Menge Informationen.

Nehmen wir mal an, es hätten wirklich ein paar "Halbstarke" den Fahrkartenautomaten blockiert. Stellt sich jetzt die Frage, gibt es bei Eurem Bahnhof nur einen Fahrkartenautomaten?

Mal angenommen, es gäbe nur EINEN Fahrkartenautomaten, stellt sich die Frage, wann denn der Zug abgefahren ist. Wenn es noch 5 bis 10 Minuten bis zur Abfahrt gewesen wären, dann hätte der Lütte doch auch VOR der Abfahrt zum Schaffner gehen können.

Mal angenommen, er ist quasi gerade noch so in den Zug gesprungen, bevor dieser abgefahren ist. Hat er sich gleich auf die Socken zum Schaffner gemacht und diesen aktiv angesprochen? Oder hat er sich hingesetzt und bis zur Fahrkartenkontrolle gewartet?

Mal angenommen, er hat sich auf die Suche nach dem Schaffner gemacht und diesen darauf hingewiesen. Genau dann ist der Schaffner ein Schwachkopf und gehört abgemahnt. So etwas geht nicht.

Mal angenommen, wir kamen gar nicht bis zum vorstehenden Absatz, dann wäre die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes absolut gerechtfertigt. Der Lütte (diese ehrliche kleine Racker) lässt sich durch nichts von den schwarzfahrenden Bengels gleichen Alters unterscheiden. Wie soll der Schaffner reagieren? Eine Lösung wäre, alle Kinder unter 16 immer kostenlos mitzunehmen; genau jetzt bitte mit dem Lachen aufhören. Das ist natürlich lobenswert, aber weltfremd.

Die Eltern bekommen also eine Mahnung.

Mal angenommen, Sie würden sich über den Sachverhalt gleich danach massiv ärgern (was verständlich wäre, wenn sich der Sachverhalt wie geschildert abgespielt hätte), dann wäre es sicherlich überhaupt nicht zu einer Mahnung gekommen, weil entweder a) das erhöhte Beförderungsentgelt durch die Bahn nach Schilderung des Sachverhaltes storniert worden wäre oder b) es nicht storniert worden wäre und dann ggf. bezahlt geworden wäre.

Mal angenommen, die Eltern haben sich nicht mit der Bahn in Verbindung gesetzt. Warum zahlen sie die Rechnung nicht in der (etliche Tage währenden) Zeit bis zur Fälligkeit. Mahnung nach Nichtzahlung ist doch normal.

Fragen über Fragen.
 
So hat er es mir jedenfalls erzählt, soweit vertrau ich ihm, dass er mich nicht anlügt ;)

Es geht nicht um die 45€ an sich, auch 200€ tuen nicht weh, so ist es nicht, aber es geht ums Prinzip, ich / wir bezahlen nicht jeden Schiss, der nicht gerechtfertigt ist..

Wir haben bis jetzt keine Rechnung bekommen, nur direkt das Mahnschreiben, das ist ja der Witz. Also die 45€ zahlen wir schon mal ganz sicher nicht, maximal die 40. Ich setz mal ein Schreiben an die zuständige Abteilung der Bahn auf und schildere den Fall, vielleicht hat man ja Verständnis -.-

Ich wohne auf'm Land, hier gibt's nur einen Fahrkartenautomat ;)

Und nochmal, es ist ein 12 Jähriger! Er ist direkt zum Schaffner gegangen.
 
So, Hamburg war es zwar nicht, aber egal:

AG Jena - Az.: 22 C 21/01
AG Bergheim - Az.: 23 C 166/98

Bericht dazu:
Wer unter 18 Jahre alt ist, kann demnach finanziell verpflichtende Verträge in der Regel nur mit dem Einverständnis der Eltern schließen. Auch wenn diese eingewilligt hätten, dass ihr Kind einen Beförderungsvertrag schließe, erstrecke sich die Erlaubnis im Zweifel nicht auf das Schwarzfahren, entschied das Amtsgericht Jena
Da es somit keinen wirksamen Beförderungsvertrag gibt, habe ein Verkehrsbetrieb gegen ein beim Schwarzfahren ertapptes Kind keinen Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt, entschied auch das Amtsgericht Bergheim.
Allerdings sei das Schwarzfahren auch für Minderjährige nicht ohne Risiko, so der Anwalt-Suchservice: Im Alter ab 14 Jahren seien Kinder strafmündig und müssten bei wiederholtem Schwarzfahren mit einer Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung rechnen.