Vorauseilender Gehorsam?

twinastir

Ribston Pepping
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In folgendem Thread fragt jemand, ob es legal sei, OS X auf einer anderen HW als einer von Apple zu installieren:

http://www.apfeltalk.de/forum/os-x-10-a-t191695.html

Daraufhin schliesst die Moderatorin den Thread mit folgender Bemerkung:

Die Installation von OSX auf andern Rechner als auf Apple-Rechnern widerspricht den Lizenzbedingungen von Apple und wird hier im Forum nicht diskutiert, daher wird die Diskussion (wie bei den meisten Threads dieser Art auch) auch an dieser Stelle geschlossen.

Nun bin ich etwas irritiert, da weiter unten im Forum seitenweise darüber diskutiert wird und auch entsprechende Anleitungen stehen, wie man iPhones entsperrt.

Wie seht Ihr das?
 
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Reaktionen: Skeeve

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
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Tja, da steig ich leider auch nicht durch, wobei es mir egal ist, habe keinen Jailbreak, und nur Macs.
Dennoch ist es in Deutschland beides nicht illegal, aber ich akzeptiere in der Hinsicht einfach die Regeln.
 

vcr80

Gestreifter Böhmischer Borsdorfer
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ich habe mal gelesen, dass der lizenzvertrag von apple in deutschland gar nicht gültig ist
 

dewey

Gewürzluiken
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vl sollten sich die moderatoren mal auf eine variante einigen. manchmal darf man es diskutieren, manchmal nicht obwohl es eindeutig klar ist das es in deutschland NICHT illegal ist ähnlich dem fall mit den windows oem cds. aber anscheinend ist nathea bei diesem thema noch heiliger als der papst...
 

harden

Roter Eiserapfel
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Ja und dort steht nicht, das pauschal alle EULAs nicht rechtsgültig sind. Dort steht, dass
In der Praxis [...] zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend,
sind, aber nicht das eine EULA grundsätzlich keine Verbindlichkeit hat.

Und genau dies wurde oben in den Raum gestellt und von mir hinterfragt.
 

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
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Ja und dort steht nicht, das pauschal alle EULAs nicht rechtsgültig sind. Dort steht, dass sind, aber nicht das eine EULA grundsätzlich keine Verbindlichkeit hat.

Und genau dies wurde oben in den Raum gestellt und von mir hinterfragt.

Solltest shon richtig lesen, dein zitierter Absatz bezieht sich auf AGBs!
AGBs sind nicht das gleiche wie EULAs!

die ist der richtige Absatz:

In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[1]. Sie gelten allerdings gegen denjenigen, der sie anbietet (Verkäufer oder Hersteller) durchaus, z.B. wenn sie ein Rückgaberecht der Software verbindlich anbieten.
 

iPhreaky

Wilstedter Apfel
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Ich bin dafür, dass auf AT sowohl über den Jailbreak als auch über sog. "Hackintoshs" diskutiert werden darf.
 

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
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Ja, ich finde Diskussionen über Hackintoshs sollte erlaubt werden, die Anleitung dafür sollte aber meiner Meinung nach nicht gegeben werden, denn jeder weniger verkaufte Mac schadet der Entwicklung des von uns geliebten Systems. Das könnte ich mir auch als Grund vorstellen das über Jailbreaks gelabert werden darf, denn für einen Jailbreak brauch man ja dennoch Apple Hardware.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[1]. Sie gelten allerdings gegen denjenigen, der sie anbietet (Verkäufer oder Hersteller) durchaus, z.B. wenn sie ein Rückgaberecht der Software verbindlich anbieten.
Und dieses Problem lässt sich ganz einfach z.B. durch außen angebrachte Lizenzbedingungen (z.B. in Form eines bedruckten Klappdeckels) beheben.
Sofern es also für Apple kritisch wird, werden sie auf solche Rechtstricks zurückgreifen.
 

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
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Sicherlich könnten sie das, würde mich auch nicht stören, aber es ist ja momentan nicht der Fall. Mich betrifft das Thema sowieso nicht, würde mir (nach momentaner Meinung) sowieso nie wieder ein PC kaufen, finde es nur übertrieben jede normale Diskussion im Keim zu ersticken, auch wenn nichtmal ansatzweise eine Anleitung zum "hacken" gegeben wird.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Na ja, solange es abmahnfreudige Anwälte gibt, muss man sich richtig in Acht nehmen!
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Unabhängig davon, ob die EULA in D gültig ist oder nicht, gilt bei AT das Hausrecht. Das bedeutet: Wenn AT nicht möchte, dass hier über Taschentücher oder Erbensuppe geredet wird, können sie das natürlich unterbinden. Ob das allerdings Sinn macht... ;)
 

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
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Na klar, die ordentliche Kontrolle sollcher Freds sollte schon gegeben sein. Aber die reine Diskussion rund um das Thema ist absolut nicht ungesetztlich. Dabei handelt es sich ja nur um freie Meinungen und Feststellungen der momentanen Situation rund um Hackintoshs. Sobald der Ansatz einer Anleitung ins Spiel kommt respektiere ich die Schießung von sollchen Freds, aber auch in den zuvor vermerkten Fred der gestern geschlossen wurde, wurde nur sachlich diskutiert.
 

iMack

Rheinischer Krummstiel
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hm die regelung muss irgendwie neu sein. ich hatte vor nem monat glaub ich, jemandem ne ausführliche anleitung für einen hackintosh gepostet und das war ok (zumindest wurde nichts gelöscht soweit ich weiß) ich seh auch nicht wo das problem sein soll...