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Wer ist alles selbstständig?

stk

Grünapfel
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Moin,

Mit "Kinder" meintest Du aber hoffentlich nicht mich, oder? :p ;)

:innocent: nur getroffene Hunde bellen … Du wohnst im Hotel Mama … ? ;) :p

@groove-i.d: Danke für die Berichtigung. Immerhin in 50 % der Fälle hab ich's richtig geschrieben :-D.

Gruß Stefan
 

Gastone

Bismarckapfel
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Moin,

ich bin 35 Jahre alt, Geschäftsführer von zwei GmbHs mit ein paar Angestellten.

GmbH 1 Geschäftsgegenstand (seit 2000): Design, Informationsmanagement und Datenschutzdienstleistungen

GmbH 2 Geschäftsgegenstand (seit 2002): Rechtesicherung - Joint Venture mit einem Verlag - und Betrieb von Web-Seiten diverser Produkte.

Nebenher noch freiberuflicher Autor diverser Bücher und Aufsätze und Dozent für Datenschutz. Beruflich sind keine Macs im Einsatz, was sich allerdings für Multimedia-Produktionen ändern wird.
 

reimic

Stina Lohmann
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Bin 19 und selbständiger Investmentfondberater.
 

zweiundvierzig

Horneburger Pfannkuchenapfel
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ich will mich da mal an den Thread dran hängen (obwohl schon älter...), da ich in absehbarer Zeit wohl in die Selbständigkeit gehen werde.

Genauer gesagt heißt das, dass ich als Freiberufler tätig werden will. Ich habe von einer Firma ein Angebot, dass ich sozusagen ein bisschen "an der Hand genommen" werde und mir somit der Schritt ins Berufsleben erleichtert wird mit der Offerte später auch von ihnen "gebucht" zu werden.
Irgendwie muss man ja anfangen. Da sich jedoch in der Medienbranche, ins besondere Event/Messe (späteres Ziel: technische Projektleitung bei Multimedia Anwendungen [Installationen, Events, Messen,...]) die Festanstellungen für Starter in Grenzen halten, ist somit die freiberufliche Tätigkeit wohl das beste für mich (zudem kann ich einfacher nebenher noch andere Jobs in Film/Fernsehen/Ton annehmen)

Doch:
Ich hab da erstmal keine Ahnung von. Die "keine Ahnung" fängt bei den rechtlichen Dingen an, sprich: was muss ich (Schritt für Schritt) tun, beantragen etc pp um das zu bewerkstelligen?

Welche Hilfen, Möglichkeiten (vom Staat, bestimmte Netzwerke etc) sind gegeben und hilfreich/nötig?

Wie sieht es mit den Grundlegenden Buchführungssachen aus? Das haben wir im Studium nie wirklich behandelt...bräuchte hier also auch ne gehörige Menge Input, Tipps, Links, vllt auch SoftwareTipps,...

Ich denke gerade hier zählen oftmals Erfahrungswerte und ich wäre froh, wenn ich davon mir was abkucken könnte!
Bin um jede Hilfe dankbar und sehr Karmant =)
 

pepi

Cellini
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Paß auf, daß diese vermeintlich generöse Firma nicht Dein einziges Einkommen ist ohne zumindest einen finanziellen Polster von 6 Monaten zu haben. Sehr oft verlagern Firmen nämlich auf diesem Weg ihre Lohnnebenkosten auf den Arbeitnehmer. Das tolle Angebot könnte sich so schnell als Danaergeschenk herausstellen.

Zur rechtlichen und wirtschaftlichen Situation in Sektor ZZ9 Plural Z Alpha kann ich leider nichts sagen, da ich aus Wien bin.
Gruß Pepi
 

nggalai

Roter Stettiner
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huhu zweiundvierzig,

nun ja, ist es wirklich ein (rechtlich gesehener) FREIBERUF oder ein SELBSTÄNDIGER ERWERB? Bei Letzterem mußt Du gegebenenfalls ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbeamt gibt da gerne Auskunft; einfach die Job-Beschreibung am Telephon oder per E-Mail angeben und warten.

So oder so wirst Du wohl im ersten Jahr kaum umsatzsteuerpflichtig werden, respektive kannst bei der Anmeldung des Gewerbes oder der freiberuflichen Arbeit von der „Kleingewerbler-Regelung“ profitieren. Das erspart schon einmal viel Papierkram. Es sei denn, natürlich, Du verdienst gleich wirklich dicke im ersten Jahr.

In Sachen Abrechnung (mit dem Finanzamt) reicht bei Freiberuflern in der Regel eine Kosten-Überschuß-Rechnung. Einfach alles, was rein kommt, und was raus geht, ablegen und eine Liste plus Belegen Deinem Steuerberater in die Hand drücken.

Jo. Willkommen! :)

Cheers,
-Sascha

P. S. Und paß, wie Pepi sagte, auf, daß Du da nicht in ein Abhändigkeitsverhältnis mit dem ersten Kunden kommst. Spätestens dann, wenn Du Dich bei der Künstlersozialkasse anmelden willst und nur Rechnungen an einen „Kunden“ einreichen kannst, werden Stimmen in Richtung „Scheinselbständigkeit“ laut … -.rb
 
Zuletzt bearbeitet:

zweiundvierzig

Horneburger Pfannkuchenapfel
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Schon mal danke für die Infos!
Wie gesagt, es sind meine ersten Schritte, die wohl überlegt sein wollen...
und lieber ne Frage zu viel als danach ein Oops =)

Also es wird schon eine Freiberufliche Tätigkeit. Werd mich da nochma schlau machen.
Künstlersozialkasse kommt bei mir glaub nich in Frage, da hatte ich schon mal mit nem Kommilitonen geredet und ich bin da in deren Sinne kein "Kunstschaffender".
Gibts vllt irgendwelche Literatur die ihr mir empfehlen könnt???
Irgendwelche Progs die für die Abrechnung einfach sind (hab BWL NUR grundlagen gehabt und das im 1. Semester...laaaang her)?
 

pepi

Cellini
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Umsatzsteuerpflichtigkeit wird nach dem Umsatz nicht nach dem Gewinn beurteilt. Wenn man also beispielsweise mit Waren handelt, kann man über diese Grenze sehr schnell drüberschießen. Wenn man dann nicht von vornherein Rechnungen mit Ust. gelegt hat, kann man die von allen Kunden nachfordern und sämtliche Rechnungen neu ausstellen. Das wirst Du in Realität nicht durchbringen und die Differenz aus der eigenen Tasche fressen. Nur so als Überlegung, damit einem da kein blödes Hoppala passiert.
Gruß Pepi
 
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Bajuware

Apfel der Erkenntnis
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Mal ein Tipp von mir, ich bin jetzt seit 3 Jahren selbständig und habe schon so ziemlich alles durch, was man durch haben kann. In der jetzigen Zeit, mit Hilfe von Staat und Amt Selbständig machen, never-ever! Erstmal schon gar nicht in eine Art "Handelsvertreter" oder "freier Mitarbeiter" für eine Firma, die mich an der kurzen Leine halten kann und zum zweiten nicht mit fremden Geld.

Wenn ich mit meinen aktuellen 24 Jahren, mit 21 so klug war um zu Wissen das man sich mit der eigenen Kohle, im Vorlauf Selbständig macht, weil man etwas kann was andere brauchen und mit der eigenen Leistung auf breiter Front Umsatz generieren kann, ohne fix von einem einzelnen Unternehmen abhängig zu sein, dann sollten das andere Personen doch wohl auch verstehen.

Das reiht sich für mich schon wieder alles etwas in die Sparte ein: "Von dem Existenzgründer-Kredit "finanziere" ich mir erstmal einen dicken BMW, denn es muss was her machen" und "morgen arbeite ich nicht, denn es regnet und Oma hat Geburtstag" und "ich halte es für nervig mehr als 8 Stunden pro Tag zu arbeiten und am Wochenende von Kunden belästigt zu werden".

Mein Tipp:

Mach dich mit genügend Geld Selbständig. 6 Monate halte ich für eine realistische Zeitspanne, die man mit eigenem Kapital in der Lage sein sollte zu überbrücken. Mach dich nicht mit Schulden Selbständig, gerade in der aktuellen Zeit. Mach dich mit deiner Selbständigkeit nicht von einem Unternehmen abhängig. Überdenke Chancen als Selbständiger und Angestellter, nicht jede Selbständigkeit endet dort, wo man gehofft hat hin zu kommen, oftmals endet sie genau im Gegenteil.

Rechne dir genau aus, was monatliche Kosten entstehen und was du dafür umsetzen müsstest. Bedenke dabei "alle" Ausgaben, inkl. Krankenkasse, Rentenversicherung, Rechtsschutz, Lebensunterhalt, Miete, Auto, Steuern, Versicherung. Generiere deinen Umsatz nicht aus der Zeit in der du Steuerbefreit Umsätze machst, sondern rechne auf normaler Basis.

Ich jedenfalls würde aktuell nicht vom sicheren Angestelltenverhältnis Blauäugig und ohne Erfahrung in die Selbständigkeit gehen, nicht bei der Wirtschaftslage und nicht in Abhängigkeit.

Buchhaltungstechnisch gebe ich dir folgenden Rat. Am Steuerberater kommst du letztendlich nicht vorbei, jedenfalls nicht, wenn du keine Lust auf fortlaufende Betriebsprüfungen Lust hast. Du kannst dir aber viel Zeit, Arbeit und Geld sparen in dem du dein Geröll weder vom Buchhalter machen lässt, noch selbst erledigst. Ich habe damals zu einem Büroservice gegriffen, der nur Buchhaltung für kleinere Unternehmen macht, bei denen bin ich heute noch. Die verstehen was von Ihrem Job und wissen wo man was mit rein nehmen kann und wo man noch einen Euro rausleiern könnte. Umgerechnet auf die Zeit und Fehler, die ich dabei machen würde, komme ich damit wesentlich besser weg. Sogar meinen überdimensionierten Kaffeekonsum kann ich zu 100% in die Buchhaltung nehmen, worauf ich selbst nie gekommen wäre. Nicht am falschen Ende sparen. Das gilt übrigens auch für Visitenkarten, Geschäftspapiere und Werbung, nichts ist schlimmer als wenn man duch ein paar hundert Euro Einsparnis durch die Arbeit des Studenten von Nebenan in der Masse heutiger "Selbständiger" und "Möchte-gern-Selbständiger" und "Hauptberuflich-Hausfrau-Nebenberuflich-Selbständig" Flut, untergehen möchte.
 
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nggalai

Roter Stettiner
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Umsatzsteuerpflichtigkeit wird nach dem Umsatz nicht nach dem Gewinn beurteilt. Wenn man also beispielsweise mit Waren handelt, kann man über diese Grenze sehr schnell drüberschießen.
Danke für die Ergänzung. Jedoch geht es 42 ja um einen Freien Beruf. Warenhandel fällt also wohl schon mal weg. Und als Frischling in dem Bereich im ersten Jahr € 17.500 Umsatz zu erzielen, ui. Nun ja, wenn er Arzt oder Rechtsanwalt ist … ;) Aber im Multimediabereich, ich weiß nicht so recht.

Wobei er sich natürlich schon fragen sollte, ob er nicht doch den Absatz 2 des Paragraphen 19 UStG annehmen will – also, trotzdem Umsatzsteuer abführen. Kann je nach angepeiltem Kundenkreis nützlich sein. Dafür hat man halt den Papierkrieg, alle 1-3 Monate, mit dem Finanzamt.

Cheers,
-Sascha
 
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Bajuware

Apfel der Erkenntnis
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Ne ne, pepi hat da gar nicht so unrecht. Freiberufler, da fallen unter anderem auch Handelsvertreter drunter und dem Wortlaut zufolge würde ich sagen, genau das hat er vor. Als freier Handelsvertreter kommt es auf deine Firma an, ob dein Umsatz die Waren sind, an denen du Anteilig beteiligt bist oder ob du eine Verkaufsprovision bekommst und die Ware selbst von deiner Firma an den Kunden in Rechnung gestellt wird. Bei ersterem und einem eventuell hochwertigen Warensegment, bist du ganz schnell über die 17.500 Euro hinausgeschossen.
 

nggalai

Roter Stettiner
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Huhu Bajuware,

meinst Du jetzt „Freiberufler“ oder „Freie Mitarbeiter“? Freiberufler sind zwar recht frei gefaßt, aber Faustregel:

Wikipedia schrieb:
Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§1 (2) PartGG).

Wie paßt da ein Handelsvertreter rein? Das ist doch erz-gewerblich …

Cheers,
-Sascha
 

Bajuware

Apfel der Erkenntnis
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Huhu Bajuware,

meinst Du jetzt „Freiberufler“ oder „Freie Mitarbeiter“? Freiberufler sind zwar recht frei gefaßt, aber Faustregel:

...

Wie paßt da ein Handelsvertreter rein? Das ist doch erz-gewerblich …

Ja das ist halt so ne Sache, wie es gemeint ist und was man im Volksmund darunter versteht, oder so ähnlich. Ich jedenfalls war ne kurze Zeit freiberuflicher Handelsvertreter, diese Bezeichnung steht jedenfalls auf den Verträgen mit der Firma, deswegen meine Intention. Freiberufler lässt sich denke ich ziemlich weitläufig auslegen. Ein Selbständiger Mediengestalter kann ja sowohl Freiberufler, als auch freier Mitarbeiter sein, zum Bleistift, das jedenfalls würde ich sagen. Aber wie gesagt, ich bin da sicherlich nicht die Referenz um hier irgendwelche Defenitionen festzulegen. Hauptsache seine Tätigkeit wird erfolgreich, mit dem oder jenem Titel.
 

martino15

Idared
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Die feinen Unterscheidungen zwischen Freiberuflern, freiberuflichen Mitarbeitern und Gewerbetreibenden können durchaus ein paar Tausend Euro am Ende des Jahres beim Finanzamt ausmachen. auch die Buchführungspflichten sind unterschiedlich. Deswegen ist es wohl ganz gut, sich hier etwas zu informieren. Den Gang zum Steuerberater ersetzt das aber nicht.
Wer das Geld für ein oder zwei Beratungsstunden nicht ausgeben kann oder will, sollte es besser gleich bleiben lassen.
 

martino15

Idared
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ach so, klar, das war ja die Frage:
Freiberuflichler Software-Entwickler (altes Zeugs: Cobol, PL/1, etc.), seit 14 Jahren. Bereut habe ich es nie ...
 

zweiundvierzig

Horneburger Pfannkuchenapfel
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ich mal wieder. =)
Danke schon mal für die guten und zahlreichen Wortmeldungen!

So langsam blick ich durch und hab mir auch die Tipps zu herzen genommen (Anträge laufen gerade.).

Eine Frage hätt ich noch:

Habt ihr ne Faustformel, wieviel Geld man von den Rechnungen gleich immer auf die Seite legen sollte für die Steuer? (sozusagen um mich vor mir selber zu schützen =) )
(zur Info: ich verzichte auf die Kleinunternehmer-Regelung).

Ergo: 19% MwSt + ??? % fürs Finanzamt?