Rücktritterecht Kaufvertrag nach Nutzung

Stephan535

Stechapfel
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Hi!
Ich hab´ da mal ne blöde Frage: wenn ich bei ebay bei einem Händler ein iPhone 8GB gakauft habe und jetzt nach 14 Tagen feststelle, dass mir das doch zu klein ist - kann ich das dann einfach einpacken und vom Vertrag zurücktreten (Stw. Fernabsatz)?
Muss ich dann für die Nutzung einen Abschlag hinnehmen?
Weiß jemand wie sowas funzt?
Glaube nämlich schon, dass ich mit dem 16 GB besser stehe :)

Edit: blöde Tippfehler! "Rücktrittsrecht" soll das natürlich heißen!
 
Zuletzt bearbeitet:

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
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Nach Abluaf der 14 Tage, oder vor Abluaf der 14 Tage?
 

Stephan535

Stechapfel
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Oh - blöde von mir formuliert!
Bei ebay gekauft am 14.10. - also sind morgen die 14 Tage rum, oder?
Oder geht das nach Lieferdatum?
Mann! Stelle ich mich dumm an :)

Edit: ich will halt elegant da raus ohne Verlust durch den Verkauf des 8GB auf´m freien Markt :)
 

michaelny

Akerö
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das fernabsatzgesetz trifft doch glaube ich nur bei unbenutzter ware zu oder ? weil in dem fall koennte der haendler es nur unter verlust als gebraucht verkaufen
 

robertmk

Normande
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Fernabsatz gilt auch bei benutzter Ware. ABER der Händler wird dir sicherlich nicht mehr den vollen Preis zurückzahlen, da es ja benutzt ist und man dies auch sicherlich sieht. Abgesehen davon, wird das ziemlich knapp, wenn morgen die 14 Tage um sind. An deiner Stelle würde ich den Händler kontaktieren!
 

Bobica

Ontario
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Inwiefern ist diese berühmte "Ebay-Klausel" bei Privatverkäufern eigentlich rechtens?
Die distanzieren sich doch stets vor allem
 

xb4

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Inwiefern ist diese berühmte "Ebay-Klausel" bei Privatverkäufern eigentlich rechtens?
Die distanzieren sich doch stets vor allem

richtig, wenn es ein privater Verläufer ist und er die Klausel: Die ist ein Privatkauf. Rückgabe ausgeschlossen... Wenn er dies oder so ähnlich in seinem Angebot erwähnt hat, ist dies auch rechtens!
 

kampflaus

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Oder geht das nach Lieferdatum?


Natürlich geht es nach Lieferdatum! Also keine Panik. Das war ein iPhone ohne Vertrag? Das ist wichtig, mit Vertrag sieht die Sache anders aus. Mit Nutzung des Verrtrags erlischt auch das Widerrufsrecht und zumindest aus dem Vertrag kommst Du nicht mehr raus.

Ob ein Abschlag rechtens ist? IMHO nicht, wenn es keine Gebrauchsspuren hat, wird aber gerne verlangt... Das ist aber IMHO Händlerrisiko! Sollte ein Kratzer drauf sein sieht die Sache natürlich anders aus. Guck Dir mal den Apfel auf der Rückseite an, der ist sehr kratzanfällig!
 

JacksoN

Schafnase
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Bei Ebay steht meistens überall Rückgabe ausgeschlossen... Wenn dies dort steht hast du leider Pech und musst es entweder selbst wieder verkaufen und behalten...
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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die ware ist mangelfrei. bei privatverkäufen ist die rücknahme darum eine kulanzangelegenheit (hier greift ja keine gewährleistung).

und auch ich persönlich würde als verkäufer genau diese rücknahme verweigern.
 

xb4

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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rüchtüüüch, ein 14tägiges Umtauschrecht lt. Fernabsatzgesetz besteht nur, wenn der Verkäufer gewerblich angemeldet ist und keine Privatauktion ist.
 

JacksoN

Schafnase
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Jetzt wurde mein Statement (das ich ausversehen wiederholt habe) nochmals 3 mal wiederholt :) Jetzt reicht es aber wirklich^^

Abschließend: Verkauf es bei Ebay erneut oder geb dich damit zufrieden... Man erkundigt sich eben vor dem Kauf was man genau will ;)
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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Bei Ebay steht meistens überall Rückgabe ausgeschlossen... Wenn dies dort steht hast du leider Pech und musst es entweder selbst wieder verkaufen und behalten...
ohne weiteres ist nur die rückgabe - auch bei privatverkäufen - nicht ausschliessbar. nur weil es dort steht, heisst dies nicht zwangsläufig pech haben ...
 

michaelny

Akerö
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mal den ganzen rechtlichen kram aussen vor .... ich denke man sollte sich vor so einem kauf ein wenig gedanken machen denn ich persoenlich finde es nicht so gut das jeder meint " och dann benutze ich das mal und wenn es mir nicht gefaellt gebe ich es zurueck " ( probleme oder fehler am geraet schliesse ich dabei natuerlich aus ) .... was soll denn der haendler oder wer auch immer machen ? soll er sagen " ja ist ok du hast es zwar schon seit 14 tagen , hast es benutzt aber nun willst du es nicht ...schon ok schick es her ( bring es her ) und ich verkaufe es dann als gebraucht mit verlust ... nee ich weiss nicht .... wenn etwas nicht ist wie ich es will dann fummel ich daran nicht rum und brauche keine 14 tage um das rauszufinden ...
 

xb4

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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mal den ganzen rechtlichen kram aussen vor .... ich denke man sollte sich vor so einem kauf ein wenig gedanken machen denn ich persoenlich finde es nicht so gut das jeder meint " och dann benutze ich das mal und wenn es mir nicht gefaellt gebe ich es zurueck " ( probleme oder fehler am geraet schliesse ich dabei natuerlich aus ) .... was soll denn der haendler oder wer auch immer machen ? soll er sagen " ja ist ok du hast es zwar schon seit 14 tagen , hast es benutzt aber nun willst du es nicht ...schon ok schick es her ( bring es her ) und ich verkaufe es dann als gebraucht mit verlust ... nee ich weiss nicht .... wenn etwas nicht ist wie ich es will dann fummel ich daran nicht rum und brauche keine 14 tage um das rauszufinden ...

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Wobei manche Leute auch erst nach vier Wochen merken, dass das Gerät doch nicht ihren Vorstellungen entspricht und es dann zurück schicken möchten *kopfschüttel*
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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es hat schon etwas von naivität, in diesem konkreten fall eine rücknahme zu erwarten ...
 

xb4

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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ich glaube, dass die meisten Leute das irrtümlicherweise für Selbstverständlich halten. Die 14-tägige Rückgabe von Artikeln in Elektronikmärkten ist ja auch nur Kulanz und die meisten denken, es steht ihnen rechtlich zu *lol*
 

JacksoN

Schafnase
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Die gesamte Bevölkerung denkt auch es gäbe sowas wie "Garantie"...