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Apple-Event am 14. Oktober bestätigt *UPDATE*

  • Ersteller Ersteller Mitglied 45133
  • Erstellt am Erstellt am
endlich, ist es raus, dass am 14. Oktober ein Event ist:):):)

Freu mich schon voll^^
 
Ohwe, hoffentlich bestehen die neuen Books nicht wieder aus Kunststoff :-c
 
am besten wär aber Beton, dann würd es nie kaputt gehen:)
 
Hab ich habe gerade auf MTN gelesen, dass die neuen MB nur als "Grundgerüst" ein Aluminiumkern haben sollen. Die Außenhaut ist angeblich wieder aus Kunststoff.
 
I freu mi sehr!
Werd ws. gleich ein neues kaufen und das alte meiner Freundin vermachen.
 
lassn ma uns doch am Dienstag überraschen, es kommt sowieso wieder ganz anders. so wenig infos wie zu dem event gabs eh schon lang nimma.
 
ja...

sonst hat man doch vorher schon iwie alles gewusst - so muss das sein! ...also wie dieses mal...
 
vl. gibts ja auch wieder ein one more thing. also als haupt event die notebooks und als one more thing ein mac mini oder ein cinema display
 
Einiges was du in Deutschland durch einen Abschluss eines Kaufvertrages erwerben kannst, darfst du innerhalb von 2 Wochen zurückbringen/schicken und erhälst dein Geld zurück. Ich habe einen Fernsehbericht darüber gesehen: Das gilt sogar für Bekleidung, Öfen, PCs ...

Wenn du jetzt in einem Apple Store München ein MBP kaufst, hast du das Recht es innerhalb von 2 Wochen zurückzubringen und so den Kaufvertrag rückgänig zu machen.

http://www.versandhandelsrecht.de/?url=news&gl[detailid]=138

Da steht es nochmal etwas ausführlicher.

Ergänzung: ( Die Belehrung beschränkt sich zwar auf das Versandhandelsrecht von Internetshops, jedoch gilt dies in ähnlicher Form auch für auch Geschäfte außerhalb des Internets. )

Totaler Quatsch, wie du es glücklicherweise bei folgendem Beitrag selber gemerkt hast:

Ich ergänze und korrigiere:


Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags

Der Umtausch beim Händler

Missfallen dem Käufer im Nachhinein beispielsweise Farbe, Größe oder andere Eigenschaften einer Ware, hat er kein automatisches Recht auf Umtausch. Der Verkäufer kann die Umtauschmöglichkeit vor dem Kauf freiwillig einräumen oder nachträglich zugestehen. Dabei kann der Händler bereits benutzte oder nicht mehr originalverpackte Waren vom Umtausch ausnehmen. Dieser Ausschluss gilt oftmals bei Sonderangeboten.

Von Branche zu Branche ist das Kulanzverhalten unterschiedlich ausgeprägt. Die Chancen auf Umtausch stehen gut bei Büchern, Tonträgern, Kleidungstücken und Elektrogeräten.

Tipp: Wer beim Kauf unsicher ist, ob die CD oder der Mantel beispielsweise als Geburtstagsgeschenk Gefallen finden werden, sollte bereits im Geschäft ein Umtauschrecht vereinbaren: Möglichst gegen Rückzahlung des Kaufbetrags.

Die schlechtere Alternative: Manche Händler bieten dem Kunden einen Gutschein
an, der nur für Waren aus dem Sortiment des Händlers gilt.

Verbraucherschutzzentrale Rheinland Pflaz



Der Umtausch vor Ort beim Händler scheint tatsächlich etwas anders zu laufen und ist nur durch die Kulanz des Händlers ( ich kenne Kulante Händler, deshalb hab ichs auf die Allgemeinheit bezogen ) möglich.

Kauf einfach über den Apple Store online ein und alles ist in Butter mit dem 2 wöchigen Rückgaberecht.

Wer nochmal alle Rückgabeformen im Überblick haben möchte (Geschäft, Katalog, Internet, Haustür):
http://www.hr-online.de/website/rub...k=3642&key=standard_document_29918264&seite=3

Finde es wirklich nett, welche Mühe du dir da gemacht hast. AGB, ehem. FernAbsG sollte aber den Meisten hoffentlich schon länger etwas sagen.
Von daher das nächste Mal vielleicht lieber einfach nur verlinken. Dann können die paar Wenigen, die es noch nicht kennen es dort nachlesen und die, die es kennen ohne grosses scrollen überspringen. ;-)
 
Totaler Quatsch, wie du es glücklicherweise bei folgendem Beitrag selber gemerkt hast:



Finde es wirklich nett, welche Mühe du dir da gemacht hast. AGB, ehem. FernAbsG sollte aber den Meisten hoffentlich schon länger etwas sagen.
Von daher das nächste Mal vielleicht lieber einfach nur verlinken. Dann können die paar Wenigen, die es noch nicht kennen es dort nachlesen und die, die es kennen ohne grosses scrollen überspringen. ;-)

Ich hoffe das ehem. heißt nicht ehemals, sonst frag ich mich gerade was AGB bitte mit dem FernAbsG zu tun haben. AGB haben überhaupt nichts mit dem FernAbsG zu tun, selbst wenn in den AGB drin steht, was durchaus drin stehen kann: "Bei Kauf übers I-Net verzichten sie auf ihr 2 Wöchiges Rückgaberecht", ob diese Klausel dann gültig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
hab mein Macbook schon mal bei nem großen Auktionshaus eingestellt um an die Kohle für ein neues zu kommen. Ich hoffe die sind nicht gleich ausverkauft wie das Iphone.
 
weis wer wie das mit dem rückgabe recht in österreich is?


bin nämlich österreicher^^
 
am besten wär aber Beton, dann würd es nie kaputt gehen:)

[Klugscheißmodus an] Oh nein, keinesfalls! Beton ist nämlich nicht in der Lage nennenswerte Zugkräfte aufzunehmen. Also würden noch mehr Risse auftreten... Man müsste ihn mit Stahl bewehren, was dann aber auch zu weit führen würde...
Dann doch lieber Kunststoff. [/Klugscheißmodus aus]
 
[Klugscheißmodus an] Oh nein, keinesfalls! Beton ist nämlich nicht in der Lage nennenswerte Zugkräfte aufzunehmen. Also würden noch mehr Risse auftreten... Man müsste ihn mit Stahl bewehren, was dann aber auch zu weit führen würde...
Dann doch lieber Kunststoff. [/Klugscheißmodus aus]

Architektur-Student? 8-)