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Mac OS X – Raubkopie oder nicht?

monsieurnoir

Erdapfel
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Hallo Macianer,

habe mir über ein Internet-Auktionshaus einen gebrauchten G4 ersteigert. In der Beschreibung stand, dass das Betriebssystem 10.4 installiert ist und die Original-CDs mitgeliefert werden. Geliefert wurde allerdings die CD von Max OS X 10.1, installiert ist 10.4.
Der Verkäufer weigert sich die Original-CDs von 10.4 zu schicken und verweist auf die CDs von 10.1. Jeder könnte doch wissen, dass ein alter Rechner nicht mit 10.4 original ausgeliefert wurde.
Habe ich jetzt eine illegale Raubkopie auf meinem Rechner und kann diesen so nicht in Betrieb nehmen (da ja strafbar). Und muss der Verkäufer nicht die CDs der installierten Software 10.4 rausrücken.

Grüße, Monsieur Noir
 

Macbeatnik

Golden Noble
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Willkommen im Forum
Der Rechner wird mit 10.1 ausgeliefert worden sein, und das sind dann auch die Original CDs. Wenn 10.4 auf dem Rechner ist, darfst du das eigentlich nicht nutzen. Du kannst aber 10.1 auf dem Rechner installieren, oder nochmal in der eBay Anzeige schauen, wie der Text verfasst war, ob dort nicht doch auf 10.4 als Original verwiesen wird. Ansonsten bleibt dir legal nur der Weg über den Kauf von 10.4( aber kauf keine grau bedruckten DVDs/CDs, die sind an die Hardware gebundelt und laufen nur auf den Rechnertyp mit dem sie ausgeliefert wurden). Du brauchst eine schwarz bedruckte DVD.
 

monsieurnoir

Erdapfel
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Hallo und danke für die Begrüßung hier im Forum.
Hab ich also eine sogenannte Raubkopie auf dem Rechner.
Der Verkäufer schreibt in seiner Artikelbeschreibung eindeutig, dass das System 10.4 vorinstalliert ist. Da er aber die CDs zu 10.4 nicht rausrücken will, muss ich also von einer kriminellen Handlung ausgehen und werde dann wohl die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen müssen. Oder gibt es bei Mac OS X keine Lizenzen und Registrierungsnummern?
Ist das nun eine verkaufte Raubkopie auf dem Rechner oder darf der Verkäufer einfach so 10.4 installiert verkaufen und keine Original CDs mitsenden. Ist das legal?

Danke und Gruß, Monsieur Noir.
 

Macbeatnik

Golden Noble
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Der Verkäufer hätte um es richtig zu machen entweder die 10.4 DVD mit einpacken müssen oder wieder 10.1 installieren und dann die Original CDs wie bei dir ja auch gemacht beipacken sollen, dann allerdings ohne den AnzeigenText 10.4. Ist denn das 10.4 ein jungfräuliches System oder ein benutztes, wenn es jungfräulich ist hat der Typ ja auch das alte 10.4 gelöscht und ein neues sauberes 10.4 neuinstalliert .
 

QTime

Macoun
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nu gib doch endlich den auktionslink her, ist ja nicht so schwierig oder? da du aber alleine schon das nicht hinbekommst, unterstelle ich dir jetzt einfach mal, dass du bei der auktion nicht richtig gelesen hast. wie bei 99% aller auktionen, in denen computer verkauft werden, werden 42344534565434544 software produkte für 4314434235424635445€ aufgelistet, welche sich ALLE auf dem zu verkaufenden computer befinden.

da denkt man zuerst: hey, das ist ja toll. ´nen rechner für 200€ und software für 54264535554634636€, hammerdeal, was?

leider ist dem nicht so. die verkäufer schreiben jedes mal dazu, dass sich die software nur zum testen auf dem rechner befindet und bei nicht vorhanden sein der lizenzen gelöscht werden muss.

also - bevor du gleich einem rechtswnalt das geld in den rachen wirfst, schau doch erstmal nach ob du dich nicht evt. verlesen hast bzw. etwas überlesen hast. ich wette ´ n euro, dass das mit 10.4 und der fehlenden lizenz in der auktion genannt wurde.
 

AlanShore

Gast
Hallo und danke für die Begrüßung hier im Forum.
Hab ich also eine sogenannte Raubkopie auf dem Rechner.
Der Verkäufer schreibt in seiner Artikelbeschreibung eindeutig, dass das System 10.4 vorinstalliert ist. Da er aber die CDs zu 10.4 nicht rausrücken will, muss ich also von einer kriminellen Handlung ausgehen und werde dann wohl die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen müssen. Oder gibt es bei Mac OS X keine Lizenzen und Registrierungsnummern?
Ist das nun eine verkaufte Raubkopie auf dem Rechner oder darf der Verkäufer einfach so 10.4 installiert verkaufen und keine Original CDs mitsenden. Ist das legal?

Danke und Gruß, Monsieur Noir.

Wenn er dir das System 10.4 verkauft, dann gehört da auch die CD zu. Immerhin musst du ja dein erworbenes Eigentum ausüben können wie du magst. Sprich: Auf dem System installieren können, wo und wann du magst. Das ist hier evident nicht der Fall.

Natürlich kann er auch nicht ein System 10.1. verkaufen, aber dann 10.4. installieren und es selber aber noch nutzen wollen.
 

stk

Grünapfel
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Moin,

eine Raubkopie ist es dann nicht, wenn der Verkäufer eine Kaufnachweis für 10.4 erbringen kann. Allerdings muß er den dann schon auch mit ausliefern, damit der Käufer das legal nutzen kann. Freundliches Schreiben vom Anwalt mit der Bitte um Nachbesserung.

Gruß Stefan
 
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QTime

Macoun
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Moin,

eine Raubkopie ist es dann nicht, wenn der Verkäufer eine Kaufnachweis für 10.4 erbringen kann. Allerdings muß er den dann schon auch mit ausliefern, damit der Käufer das legal nutzen kann. Freundliches Schreiben vom Anwalt mit der Bitte um Nachbesserung.

Gruß Stefan

was soll er denn nachbessern? dem käufer eine brille schicken? wartet doch erstmal ab, bis er den auktions-link postet. bzw. wenn er es nicht tut ist die sache jawohl auch klar.

es ist - da bin ich mir leider ziemlich sicher - so wie oben bei mir beschrieben.
 

monsieurnoir

Erdapfel
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Hier folgend die Artikelbeschreibung:

Im Angebot ist ein gebrauchter Apple PowerMac G4 QuickSilver mit folgenden technischen Daten:
867 MHz, 80 GB Festplatte, 1GB Arbeitsspeicher, Combo Laufwerk (CD Brennen, DVD lesen). Installiertes Betriebssystem ist MacOS X 10.4.10. USB-Anschlüsse: 2, Firewire-Anschlüsse: 2, Monitoranschluß: 1x VGA bzw. 1x ADC. Netzwerk: 100BaseT. Zuzüglich liegen die Original CDs bei und natürlich Maus und Tastatur.
Das Gerät ist funktionsbereit und gereinigt.
Ich verschicke das Paket über UPS national standard, inkl. Versicherung für 7 EUR.
Der Rechner wird wie angeboten verkauft. Fragen beantworte ich gern per E-Mail.


Also QTIme, wie du hoffentlich lesen kannst, steht hier nix von deinen Behauptungen. Und die Artikelnummer zur Auktion werde ich hier auch nicht öffentlich einstellen, ein wenig Privatsphäre soll doch gewahrt bleiben. Auch wenn du es nicht verstehen magst.

Werde also den Verkäufer auf sein illegales Handeln mit Software nochmals hinweisen und dann die Angelegenheit dem Rechtsanwalt übergeben. Eine Strafanzeige wegen Verkauf illegaler Software wird dann folgen.
 

QTime

Macoun
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naja, es war so gedacht, wie von mir oben beschrieben. dies aber leider mehr als schlecht, bzw. mit betrügerischen absichten. jeder andere schreibt, genau wie ich oben erläuter habe, dass die lizenzen bei nicht vorhanden sein geläscht werden müssen.

abgesehen davon, dass mir sowas nie im leben einen rechtsstreit wert wäre, dürftest du nach langer zeit als sieger aus diesem fall hervorgehen.

ps: dass da mit deiner privatsphäre... haha, der ist gut. tu mir einen gefallen , und melde dich nach lösung dieses problems wieder ganz schnell ab hier im forum. ist besser für uns alle.
 

pajama

James Grieve
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Erstmal: Sehr netter Ton QTime ^^

Juristisch wird es wohl darauf ankommen wie der Satz "Installiertes Betriebssystem..." ausgelegt wird.
Ich würde davon ausgehen, dass man von Privatleuten das Erkennen des Unterschieds zwischen installierter und lizensierter Software nicht unterstellen muss.

Oder aber der Typ hätte so nicht liefern dürfen und damit wäre der Vertrag nichtig...

Ich würde - Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt - zum Anwalt gehen.
 

Azraiel

Kaiser Wilhelm
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Ich denke auch, dass der Verkäufer den Mac verkauft hat mit den originalen CDs. Das derzeit installierte OS 10.4 hat er auf dem Rechner belassen, damit es der Käufer nicht mehr installieren muss, wenn er eine Lizenz dafür hat. Hat er keine, dann muss er halt wieder 10.1 draufmachen.

Raubkopie ist es ja nicht, da der Verkäufer die Lizenz besitzt und für sich behalten möchte.

So wird doch fast jeder ältere Mac angeboten. Nichts ungewöhnliches...

.Aze

Edit: zu langsam

Bei der Sache mit der Rechtschutzversicherung wäre ich vorsichtig. Du könntest ein MacOS Tiger gewinnen und gleichzeiig auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Wenn nämlich der RA den Verkäufer um Nachbesserung auffordert und dieser dem ohne weiteres nachkommt lehnt die Rechtschutzversicherung die Übernahme der Anwaltskosten ab. Einigung in beiderseitigem Einverständnis. Dann hast Du auch nichts gewonnen.
 

Skeeve

Pomme d'or
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Nach dem Text muß er - meiner unmaßgeblichen Laienmeinung nach - 10.4er Installationsmedien nachliefern oder mit einer Anzeige rechnen.
 
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monsieurnoir

Erdapfel
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Aus der Artikelbeschreibung kann ich doch nicht ersehen, dass die Original CDs 10.1 sind, es steht da lediglich 10.4 als Betriebssystem. Und ist es doch unmissverständlich, dass sich die Orignal-CDs auf jenes beziehen welches angeben ist.
Werde meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und dieses an anderer Stelle klären lassen. Ich will eigentlich nur das haben was ich auch laut Artikelbeschreibung gekauft habe.
Und dort steht nunmal Betriebssystem 10.4. Und dort steht nix von illegaler Raubkopie.

Übrigens, solche geistreiche Kommentare wie von QTime mit dem Hinweis ich solle mich gleich wieder abmelden, zeigt, dass es in jedem Forum Leute gibt, die direkt das Bein heben und ihr Revier markieren wollen. Naja...

Allen anderen ein Dankeschön für’s Interesse und die Antworten,
schönen Abend, Monsieur Noir.
 
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MacApple

Schöner von Bath
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Raubkopie ist es ja nicht, da der Verkäufer die Lizenz besitzt und für sich behalten möchte.
Wenn er die Lizenz behalten möchte, darf er sie nicht als Teil des Verkaufsgegenstandes anbieten. Es steht nichts davon in der Beschreibung, dass die original CDs ein älteres System beinhalten. Der Verkäufer hat hier meiner Meinung nach bewusst diese Information verschwiegen, um die Verkaufschancen zu steigern.

So wird doch fast jeder ältere Mac angeboten. Nichts ungewöhnliches...
Auch wenn noch so viele Macs so angeboten werden, macht das die Sache nicht besser. Es bleibt eine Täuschung des Käufers.

MacApple
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Die Installation setzt eine Lizenz voraus. Es ist bereits illegal, die Einzelplatz-Software auf einem zweiten Rechner zu installieren, schnurzpiepegal, ob man diesen verwenden will oder nicht.

Original-CDs kann sich doch nur auf das installierte Betriebssystem beziehen, da n i r g e n d s 10.1 erwähnt wird und man doch selbst bei uns nicht erwarten kann, daß ein Käufer Recherchen anstellt, mit welchem System dieser Rechner irgendwann mal ausgeliefert wurde. Könnte ja auch OS 9 gewesen sein oder 10.0.

Möglicherweise ist der Verkäufer nicht kriminell, sondern nur dumm, aber auf jeden Fall entspricht die gelieferte Ware nicht dem ausgeschriebenen Angebot.

Ob ein Rechtsstreit was bringt, ist natürlch eine ganz andere Frage.
 

litchblade

Allington Pepping
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Ich habe das Thema mal ein wenig mitverfolgt, wäre nett wenn du (monsieurnoir) mal berichtest was dabei herumgekommen ist...

Denke dass du das richtige machst, da der Verkäufter Falsche Informationen angegeben hat und OS X 10.4 mitliefern muss, wie auch angegeben.

Gruß
 

Azraiel

Kaiser Wilhelm
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ok. Die Formulierung lässt wirklich darauf schließen, das Tiger dazu gehört. Ich hatte geglaubt, es sei der obligatorische Satz gewesen. "10.1. wird mitgeliefert. 10.4 ist installiert muss aber vom Käufer blablabla..."

@ monsieurnoir:

Bitte schau Dir § 5 Absatz 3b mal an

Versicherungsbedingungen

und wundere Dich nicht, wenn Dir der Sieg über den Käufer etwas bitter schmeckt. Nur als gut gemeinter Tipp.

.Aze