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Mac OS X – Raubkopie oder nicht?

kauan

Stina Lohmann
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Anwalt einschalten? Ich glaube, ich lese nicht richtig...
Weise ihn klar darauf hin, dass er im Unrecht ist (jetzt weisst du es ja, davor warst du dir unsicher), und was er tun sollte, um dies zu bereinigen. Und ich meine sachlich und gut begruendet. Erst, wenn er darauf immer noch nicht eingeht, kannst du ihm in die Fresse hauen mit einem Anwalt drohen.
 

helge

Leipziger Reinette
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Mooooooment ... es wurde doch nie ein G4 mit 10.1 ausgeliefert, oder?
 

xenababy

Jonagold
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Die ganze Sache ist natürlich ärgerlich und ich würde auch versuchen, mein "Recht" zu bekommen. Aber wie viele hier schon bemerkt haben, sollte der erste Schritt nicht zum Anwalt sein. Alle Kosten, die noch so nebenbei - trotz Versicherung - entstehen sind in Summe auf jedenfall höher als eine Lizens. Leider eigentlich auch die Zeit, die man mit dem Erstellen und Lesen eines solchen Themas verbringt ;)

Also, versuchen eine gütliche Einigung zu erreichen und dann weitersehen... Denn ganz sicher ist auch nicht, dass Du recht bekommst, wenn die Gegenseite einen guten Anwalt hat und gut argumentiert.
 

zerschmetterling

Bismarckapfel
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Also ich bin keine Anwalt aber rein gefühlsmäßig würde ich sagen das vor Gericht argumentiert werden würde das die Formulierungen

Installiertes Betriebssystem ist MacOS X 10.4.10.
Zuzüglich liegen die Original CDs bei ...

darauf schließen lassen das 10.4 eben nicht das OS auf den CDs ist. Wenn er geschrieben hätte Betriebssystem ist 10.4 sähe das wahrscheinlich anders aus...

Meine Meinung, lass uns mal wissen was dabei rauskam
 

reab

Wagnerapfel
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Anwalt einschalten? Ich glaube, ich lese nicht richtig...
Weise ihn klar darauf hin, dass er im Unrecht ist

Einspruch Euer Ehren.
Der Thread Ersteller schreibt:
"habe mir über ein Internet-Auktionshaus einen gebrauchten G4 ersteigert. In der Beschreibung stand, dass das Betriebssystem 10.4 installiert ist und die Original-CDs mitgeliefert werden."

Und genau dies hat der Käufer auch erhalten. Einen G4 mit installiertem 10.4 und die originalen 10.1 DVD die mit dem Rechner ausgeliefert wurden. (Die Formulierung "Original" weist deutlich darauf hin, dass die "Originalen=ursprünglichen=ausgelieferten" System DVD im Kauf inbegriffen sind. (Original: http://de.wikipedia.org/wiki/Original)

Das "event. illegale" das ich bemerke, wäre die Verwendung des vor-installierten 10.4 Systems durch den Käufer, ohne die dafür nötige Lizenz zu besitzen.
Dieser "Schuss" könnte also bei einem Rechtshändel gehörig nach hinten losgehen und genau das Gegenteil der Wirkung erzeugen die beabsichtigt war.
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Noe, "illegal" ist schon die WEITERGABE des nichtlizensierten OS, nicht erst die Verwendung durch den Kaeufer. Darum geht's hier.
 
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Skeeve

Pomme d'or
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Der Thread Ersteller schreibt:
"habe mir über ein Internet-Auktionshaus einen gebrauchten G4 ersteigert. In der Beschreibung stand, dass das Betriebssystem 10.4 installiert ist und die Original-CDs mitgeliefert werden."

Und genau dies hat der Käufer auch erhalten. Einen G4 mit installiertem 10.4 und die originalen 10.1 DVD die mit dem Rechner ausgeliefert wurden. (Die Formulierung "Original" weist deutlich darauf hin, dass die "Originalen=ursprünglichen=ausgelieferten" System DVD im Kauf inbegriffen sind
Richtig. Nur würde ich das als arglistige Täuschung bezeichnen. Woher soll der Käufer einer Gebrauchtware wissen, welche Betriebsystem Version im Original beiliegt. Zudem läßt sich der Satz auch so deuten, daß 10.4 installiert ist und die Original DVDs dieses OSes beiliegen.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Wenn man das mit den "Original CDs" nicht auf das installierte Betriebssystem bezieht, dann kann man auch gleich fragen, warum es sich auf irgendein System beziehen soll. "Original CDs" vielleicht von Boney M oder Pink Floyd?

Ich würde übrigens das 10.4er System einfach benutzen, denn dem Augenschein nach wurde es ja legal gekauft. Der Besitz der CDs ist keine Voraussetzung, die könnten ja auch verloren gegangen sein. Strafbar macht sich dagegen der Verkäufer, wenn er das System noch ein weiteres Mal irgendwo installiert oder benutzt.
 

Slashwalker

Winterbanana
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Die Installation setzt eine Lizenz voraus. Es ist bereits illegal, die Einzelplatz-Software auf einem zweiten Rechner zu installieren, schnurzpiepegal, ob man diesen verwenden will oder nicht.

Falsch! Es gibt Einzelplatz-Lizenzen, welche man auf so vielen Rechnern installieren kann wie man lustig ist. Vorausetzung hierbei ist, dass die Software nicht auf zwei Rechnern zur gleichen Zeit aktiv genutzt wird. Ich dürfte z.B. die Adobe CS 2 Lizenz meiner Firma auch daheim installieren. Denn während ich im Geschäft arbeite, kann ich sie ja definitiv nicht daheim nutzen und umgekehrt.
 

reab

Wagnerapfel
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Richtig. Nur würde ich das als arglistige Täuschung bezeichnen. Woher soll der Käufer einer Gebrauchtware wissen, welche Betriebsystem Version im Original beiliegt. Zudem läßt sich der Satz auch so deuten, daß 10.4 installiert ist und die Original DVDs dieses OSes beiliegen.

Und genau so würde es wohl auch vor Gericht tönen:
Die Einen: Ich habe es so gemeint
Die Anderen: Ich habe es so verstanden

Zwischen 10.1 "PUMA" (Okt.2001) und 10.4 "TIGER" (April 2005) liegen 3 1/2 Jahre.
Einen Mac zu kaufen mit Baujahr 2002 und dabei 10.4 als originales/ursprüngliches System zu erwarten, na ja.
Zum Schluss; wie (fast) immer in der Juristerei, Wortklauberei.
Möge der Anwalt mit ihm sein.
 

zaphodbeeblebro

Herrenhut
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also lass ja den anwalt aus dem spiel.
ich finde es schlimm, dass manche leute gleich direkt immer so agressiv mit sowas wie einem anwalt drohen oder gleich einer anzeige.

er hat es bißchen schwammig formuliert, er wollte bißchen mehr geld rausschlagen.

du warst wohl auch ein tick naiv und hättest nachfragen können.


schreib ihn mal nett an und frag wie ihr das problem lösen könnt.
und einfach freundlich sein..
hilft immer
 
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MacAlzenau

Golden Noble
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Falsch! Es gibt Einzelplatz-Lizenzen, welche man auf so vielen Rechnern installieren kann wie man lustig ist. Vorausetzung hierbei ist, dass die Software nicht auf zwei Rechnern zur gleichen Zeit aktiv genutzt wird. Ich dürfte z.B. die Adobe CS 2 Lizenz meiner Firma auch daheim installieren. Denn während ich im Geschäft arbeite, kann ich sie ja definitiv nicht daheim nutzen und umgekehrt.

Es geht hier nicht um Adobe.
Ich müsste mich schon arg täuschen, wenn Apple - und es geht um das Betriebssystem von Apple - eine derartige Vorgehensweise erlaubt.
Nebenbei: Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß man durchaus von manchen Herstellern eine Genehmigung bekommen kann, ein Programm auf zwei Rechnern zu installieren, wenn man anfragt und die Sache genau erklärt. Ich bezweifle aber, daß Apple das für das komplette Betriebssystem erlaubt - und vor allem halte ich es für extrem unwahrscheinlich, daß der Verkäufer sich das hat zusichern lassen, und selbst wenn dann doch sicher nicht für den Fall, daß er den Rechner verkäuft.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Zwischen 10.1 "PUMA" (Okt.2001) und 10.4 "TIGER" (April 2005) liegen 3 1/2 Jahre.
Einen Mac zu kaufen mit Baujahr 2002 und dabei 10.4 als originales/ursprüngliches System zu erwarten, na ja..
Niemand hat bisher behauptet, daß "original" bedeutet, daß es die mitgelieferten CDs sein müssen.
Original bedeutet, daß es keine Kopien sind.
Ich habe einen G4, der mit OS 9 ausgeliefert wurde, ich habe dort 10.3 laufen, und ich habe die Original-CDs für 10.3.
Jede andere Interpretation würde verlangen, daß der Käufer sich vorher erkundigt, welches System damals aktuell war - und wann dieses "damals" war, muß er auch noch selbst herausbekommen, denn es steht keine Jahreszahl im Angebot. Ich finde, das ist, da es sich nicht um ein Liebhabergerät oder Sammlerstück handelt, zu viel verlangt.
Zumal eben nirgends erwähnt wird, um welches System es sich originär handelt, sondern nur 10.4 genannt wird. Ich verstehe die Formulierung so, daß 10.4 dort (legal) installiert ist und der Verkäufer eben die CDs dazu nicht verschlampt hat, sondern im Original beilegt.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Ist es blauäugig oder spitzfindig, wenn ich jetzt mal sage: Wenn ich den Rechner gekauft hätte, würde ich das installierte System einfach benutzen und darin keinen rechtswidrigen Akt sehen. Das Installieren auf mehreren Rechnern oder das Installieren einer Raubkopie ist zwar illegal, aber das Benutzen, wenn man es guten Glaubens erworben hat?
Wenn ich mal ausnahmsweise bei anderen Leuten am Rechner was mache, prüfe ich ja auch nicht, ob dort irgendwas illegal sein könnte, was ich benutze.
 

reab

Wagnerapfel
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Niemand hat bisher behauptet, daß "original" bedeutet, daß es die mitgelieferten CDs sein müssen.
Original bedeutet, daß es keine Kopien sind.

Na ja, wir liefern uns gerade ein gutes Beispiel was ich mit Wortklauberei gemeint habe:
Natürlich können es Kopien sein und selbstverständlich gibt es auch originale Kopien. Will heissen; die ersten Kopien, die ursprünglichen Kopien usw.

- Abzüge eines Negativs von Ansel Adams, Auflage 200 Stück werden als Originalabzug bezeichnet
- Originallithographien von Picasso
- Im Bücherwesen z.B. die Originalausgabe von xy 1768 zu 500 Stk.
usw, usw.

Kopien über Kopien und alles Originale.
Aber sicherlich für den geplagten Fragesteller nicht sehr hilfreich und damit für mich abgeschlossen.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Versteh ich nicht so ganz, muß aber auch nicht sein.
Abzüge von Adams-Negativen sind natürlich Originalabzüfge, wenn sie vom Negativ gemacht wurden. Was kann da mißverständlich sein?
Eine Kopie des Negativs, das wäre dann kein Original mehr.
Dito ein Scan eines Positivs.
Aber bei dem Begriff "Original CDs" geht es wohl nicht um Inhalt und Qualität, sondern nur darum, ob es die von Apple sind, mit allem Drumrum und dem originären Aussehen, oder nachgebrannte.
Und das Beispiel mit den Büchern passt ja wohl überhaupt nicht. Bücher wurden schon seitdem der Druck eingeführt wurde, nicht als Einzelexemplare gedruckt. Das original sind dann die, die eben z.B. 1768 gedruckt wurden, spätere Replika sind Kopien.
 

kauan

Stina Lohmann
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Freunde, ihr schweift ein bisschen ab ;)
Also, der Text kann unterschiedlich interpretiert werden (sieht man ja hier, da gibt es so viele Interpretationen wie Leute), so wuerden es wohl auch zwei Anwaelte unterschiedlich interpretieren. Aber eure Vergleiche haben nun wirklich nicht mehr viel mit dem konkreten Fall zu tun. Die Artikelbeschreibung ist schwammig, Punkt.
Und hier rechtliche Schritte einzuleiten ist subjektiv betrachtet mit Tauben Kanonen auf Spatzen geschossen und wuerde sich objektiv betrachtet finanziell ueberhaupt nicht lohnen. eBay, Tiger kaufen und gut.
 
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