Mac OS X – Raubkopie oder nicht?

Skeeve

Pomme d'or
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Außerdem eine fette negative Bewertung und Käuferschutz beantragen.
 

Katagia

Zuccalmaglios Renette
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Wie schon geschrieben, wer sich nicht mit den Apple Produkten der letzen 10 Jahre auseinander gesetzt hat, weiß nicht, dass es dieses gerät mit 10.4 nicht gab. Der Satz mit den original CDs bezieht sich eindeutig auf OSX 10.4 und nicht das G4 Gerät.

Du hast also nicht das Produkt bekommen, das beworben wurde. Gib ihm 2x die Möglichkeit zum nachbessern, dir also original 10.4er Datenträge zu geben. Ist er dazu nicht in der Lage, hast du Recht auf Wandlung des Kaufvertrag. Ob dabei dann mehr raus kommt ist fraglich. Du musst ihm das Gerät zurückschicken und ob dann jemals dein Geld wieder zurückkommt wird fraglich sein.
Für einen Vollstreckungstitel braucht man keinen Anwalt, das geht auch so.
Erst wenn du einen Titel hast und dein Geld immer noch nicht bekommst, wäre ein Anwalt sinnvoll. Vorher ist es nur Geldverschwendung.

Du kannst natürlich von Anfang an mit einem Anwalt versuchen, auf "Betrug" zu argumentieren. Das musst du dann aber erst einmal nachweisen. Die Strafrechtlichen Konsequenzen für den Verkäufer bringen dir nichts.