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Ein französischer Apple-Kunde gewann einen Rechtsstreit mit dem Apple-Konzern, der sich weigerte, zwei iMacs mit massiven vertikalen Störungslinien auf dem Bildschirm auszutauschen.
Das Problem selber ist weitläufig bekannt und bei weitem kein Einzelfall: Bisweilen beklagen Kunden schwere Darstellungsfehler, die ein vernünftiges Arbeiten praktisch unmöglich machen. Der Franzose und Hardmac-Leser Dominique wollte eine simple Absage seitens Apple nicht akzeptieren, holte sich Rechtsbeistand und zog vor Gericht. Der Richter forderte kein aufwändiges und teures Gutachten, die vielen Beschwerden in Nutzerforen im Internet reichten aus, um die Verbreitung und offensichtliche Beschädigung ab Werk zu beweisen. Apple selber wird vermutlich nicht in Berufung gehen - das deutsche Rechtssystem unterscheidet sich im Punkt des Berufungsrechts stark vom französischen. Apple hätte zwar die Möglichkeit, vor ein spezielles und teueres Berufungsgericht zu ziehen, das jetzt gesprochene Urteil bleibt jedoch vorerst endgültig.
Weltweit werden Kunden aufhorchen, man sollte jedoch bedenken, dass das französische Urteil keinerlei Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung nehmen muss, obgleich das getätigte Urteil zumindest moralische Rückendeckung liefert.
via Hardmac
Das Problem selber ist weitläufig bekannt und bei weitem kein Einzelfall: Bisweilen beklagen Kunden schwere Darstellungsfehler, die ein vernünftiges Arbeiten praktisch unmöglich machen. Der Franzose und Hardmac-Leser Dominique wollte eine simple Absage seitens Apple nicht akzeptieren, holte sich Rechtsbeistand und zog vor Gericht. Der Richter forderte kein aufwändiges und teures Gutachten, die vielen Beschwerden in Nutzerforen im Internet reichten aus, um die Verbreitung und offensichtliche Beschädigung ab Werk zu beweisen. Apple selber wird vermutlich nicht in Berufung gehen - das deutsche Rechtssystem unterscheidet sich im Punkt des Berufungsrechts stark vom französischen. Apple hätte zwar die Möglichkeit, vor ein spezielles und teueres Berufungsgericht zu ziehen, das jetzt gesprochene Urteil bleibt jedoch vorerst endgültig.
Weltweit werden Kunden aufhorchen, man sollte jedoch bedenken, dass das französische Urteil keinerlei Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung nehmen muss, obgleich das getätigte Urteil zumindest moralische Rückendeckung liefert.
via Hardmac
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