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Urheberrechtsverletzung

Tyrra

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Hier mal das Impressum von dem Geschädigten:

Impressum

Geschrieben von Manfred am Samstag, 17. Dezember 2005.
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Aqua-Globe-Project wurde im Dezember 2004 in Hamburg ins Leben gerufen und stellt ein Informationssystem über das Wasser ansich, unsere Gewässer und Ozeane sowie das Leben in ihnen, dar.

Ziel von Aqua-Globe ist es, den Besuchern dieser Web-Site die Möglichkeit zu bieten, sich ein umfassenderes Wissen über die Gewässer und der in ihnen enthaltenen Lebensformen zu verschaffen.

Aqua-Globe möchte auf diese Weise zu einem besseren Verständnis und einem erhöten Bewußtsein der Lebensabläufe, der Nutzungsmöglichkeiten aber auch der damit verbundenen Risiken, sowie der Schutzbedürftigkeit des Wassers, der Gewässer und Meere, in der breiten Öffentlichkeit beitragen.
Aqua-Globe ist ein rein privates Projekt und nicht gewinnorientiert.
Alle Artikel und Animationen auf den Seiten von Aqua-Globe sind für private Zwecke der Website-Besucher kostenlos nutzbar. Vervielfälltigungen und Veröffentlichungen dürfen jedoch nur mit Genehmigung des jeweiligen Urheberrechtsinhabers / Autors angefertigt werden."​
 

Tyrra

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Dezember 2004 Aqua-Globe-Project / Manfred Siedler - Hamburg​
 

diehard

Idared
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auf garkeinen Fall bezahlen! Ich würde zunächst abwarten und erst wenn du etwas von einem Anwalt bekommst, dann würde ich meinen einschalten.
Wie schon einige geschrieben haben, versuchen die meissten zunächst einfach mal Kasse zu machen.
 

Tyrra

Kronprinz Rudolf von Österreich
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ja, habe ihm auch schon geschrieben das ich nicht bezahlen werde!
 

swensa

Friedberger Bohnapfel
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Ebenfalls soll er dir zeigen wo steht, dass das Bild nicht verwendet werden darf.
z.B. auf der website von aqua-globe, dort ist unten ein Copyright - Hinweis zu lesen, der performa schonmal eine Fremdverwendung des Bildmaterials ohne Genehmigung ausschließt.
 

wheeler

Himbeerapfel von Holowaus
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Wenn Du schon wegen der Verwendung des Bildes einen Brief bekommen hast, war es wohl eher nicht so schlau, das Bild hier auch nochmal zu posten bzw. zu verlinken. Damit könnten die Forenbetreiber von AT die Nächsten sein, die Post bekommen.
Ansonsten würde ich sagen, daß Du mit Deiner Rechtsschutzversicherung telefonierst und denen den Fall schilderst. Urheberrechtsverletzungen decken die meistens nämlich nicht ab. Wenn Du denen den Fall schilderst können die Dir aber einen Rat geben und Dir ggfs. einen Anwalt empfehlen.
 

Tyrra

Kronprinz Rudolf von Österreich
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z.B. auf der website von aqua-globe, dort ist unten ein Copyright - Hinweis zu lesen, der performa schonmal eine Fremdverwendung des Bildmaterials ohne Genehmigung ausschließt.

ich habe das Bild aus Googel Bilder - bei meinem Tumbnail steht nichts drauf - ich habe es auch nicht nachträglich entfernt/bearbeitet
 

Tyrra

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Wenn Du schon wegen der Verwendung des Bildes einen Brief bekommen hast, war es wohl eher nicht so schlau, das Bild hier auch nochmal zu posten bzw. zu verlinken. Damit könnten die Forenbetreiber von AT die Nächsten sein, die Post bekommen.
Ansonsten würde ich sagen, daß Du mit Deiner Rechtsschutzversicherung telefonierst und denen den Fall schilderst. Urheberrechtsverletzungen decken die meistens nämlich nicht ab. Wenn Du denen den Fall schilderst können die Dir aber einen Rat geben und Dir ggfs. einen Anwalt empfehlen.

OK entferne s wieder!
 

swensa

Friedberger Bohnapfel
Registriert
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Wenn Du schon wegen der Verwendung des Bildes einen Brief bekommen hast, war es wohl eher nicht so schlau, das Bild hier auch nochmal zu posten bzw. zu verlinken. Damit könnten die Forenbetreiber von AT die Nächsten sein, die Post bekommen.
Ansonsten würde ich sagen, daß Du mit Deiner Rechtsschutzversicherung telefonierst und denen den Fall schilderst. Urheberrechtsverletzungen decken die meistens nämlich nicht ab. Wenn Du denen den Fall schilderst können die Dir aber einen Rat geben und Dir ggfs. einen Anwalt empfehlen.

Der Link ist mit Sicherheit keine Urheberrechtsverletzung, zum Bild hat er die Quelle und somit den vermutlichen Rechteinhaber deutlich kenntlich gemacht.
 

NoaH11027

Weisser Rosenapfel
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Erstmal was vorn weg, egal ob nun abgezockt worden ist oder nicht und wie das hier vorwärts geht oder nicht. Ein Foto ist ein "Wertgegenstand", sprich ein (in diesem Fall nicht materieller) Gegenstand der einen Wert von xx€ besitzt. Du solltest dir genau überlegen woher du Bilder nimmst die du verwenden willst, da sie meisten jemandem gehören. Was dir vorgeworfen wird ist im Grunde genommen Diebstahl, du hast dir etwas zu eigen gemacht was dir nicht gehört. Es ist dabei unerheblich ob es nur ein Thumbnail ist oder ein Plakat, in jedem Falle hat dir die Abbildung nicht gehört.

Nun zu deinem speziellen Fall, du als Betreiber hast in deinem Blog das Bild verwand, da ist dein Eintrag im Impressum völlig hinfällig, dieser schützt Betreiber von Foren gegen die missbräuchliche Nutzung von Usern innerhalb des Forums. Du als Betreiber des Blogs bist direkt verantwortlich für Material das du veröffentlichst und damit auch direkt haftbar.
Ein solches Impressum wäre ja sonst der Wunschtraum eines jeden Einbrechers, ich klaue erstmal und wenn es keiner merkt ist es ok, sollte es aber doch jemnand merken ist auch nicht so schlimm gebe ich es halt zurück. Zum Glück ist das nicht so einfach.

An deiner Stelle würde ich sofort einen Anwalt konsultieren und damit meine ich vor Ablauf der Mahnfrist, es gibt bei solchen Fällen keine "Dreimalregel" oder so etwas, du musst, um gehör finden zu können reagieren. Sprich wenn du dir sicher bist im Recht zu sein mit einer gegenteiligen Feststellungsklage oder wenn nicht mit einem Widerspruch (am besten durch einen Anwalt verfasst), was den Klageweg bedeutet oder einer Anerkennung des Anspruchs und der Zahlung der geforderten Abmahngebühr.

Der fordernde ist übrigens nicht verpflichtet direkt seinen Besitzstand nachzuweisen wenn er selbst der Eigentümer ist. Ist er nicht im Besitz der Rechte muss er das anzeigen und bekannt geben in wessen Auftrag er handelt. Sein Besitzstand zu klären sollte dein Anwalt in die Hand nehmen.

Ich fotografiere selbst und weiß wie ärgerlich ist das jedermann denkt, och ist ja im Internet da kann ich es ja auch benutzen, wird schon keiner merken.

Also, such dir so schnell wie möglich einen Anwalt, wenn es geht einen der von medienrecht Ahnung hat. Der wird dir dann auch sagen in weit deine Rechtsschutzversicherung greift. Das ist besonders wichtig wegen der Höhe der geforderten Summe. Diese hängt vom Wert des Bildes ab. Dafür gibt es eine Gebührenordnung oder eine Lizenzangabe des Eigentümers. Das du die nicht gelesen hast wäre in diesem Falle dein Problem, du bist verpflichtet die Lizenzen zu prüfen bevor du das Material nutzt.
Ich finde ~2.500 zwar viel, aber auch nicht übertrieben viel, genau kann dir das dann aber ein Anwalt sagen.

Nichts zu tun ist das dümmste was du machen kannst, also handle lieber schnell und lerne für die Zukunft draus. Wenn du Bilder verwendest achte daraufg das du sie verwenden darfst und nicht jemanden "bestiehlst".

NoaH
 

.holger

Borowitzky
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ich habe das Bild aus Googel Bilder - bei meinem Tumbnail steht nichts drauf - ich habe es auch nicht nachträglich entfernt/bearbeitet

Du hast es vielleicht mit Google Bilder gefunden, aber das ist keine Quelle. Außerdem muss man bei jedem Bild, das man verwendet und nicht selber erstellt oder aus einer Quelle hat die explizit die Verwendung erlaubt, um Erlaubnis beim Author/Urheber bitten. Wenn man den Urheber nicht ausfindig machen kann oder keine Erlaubnis bekommt, dann sollte man das Bild auch nicht verwenden.

Eine Kennzeichnung Urheberrechtlich geschützter Materialien ist auch nicht nötig, da jedes Werk von sich aus geschützt ist. Deswegen ist der Hinweis "da stand ja nicht bei, dass es geschützt ist" irrelevant.
 
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swensa

Friedberger Bohnapfel
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So siehts aus, wäre auch mein Rat an Dich. Übrigens,: die erste Rechtsberatung ist bei vielen Anwälten kostenlos, bzw. für einen günstigen Pauschalbetrag realisierbar. Somit erhältst Du eine Entscheidungsgrundlage für Dein weiteres Vorgehen. Nichts tun kann gefährlich sein.
 

Tyrra

Kronprinz Rudolf von Österreich
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OK, werde mal anfangen zu suchen nach einen Medienanwalt :(
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Hast Du das Bild heruntergeladen, und auf Deinen Webspace hochgeladen (kopiert!), oder nur verklinkt, d.h. die auf Deiner Seite angezeigte Grafik wurde vom Server des Inhabers geladen?
Letzeres ist IMHO nicht strafbar, da auch sog. Deep-Links legal sind.
Die Frage: Kann er Dir das nachträglich beweisen, daß es auf Deinem Server lag, und nicht nur verlinkt war?
 

Tyrra

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Das Tumbnail lag auf meinem Server. Ich denke er hat einen Screenshot gemacht und den Quellcode gesichert!
 

NoaH11027

Weisser Rosenapfel
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777
Hast Du das Bild heruntergeladen, und auf Deinen Webspace hochgeladen (kopiert!), oder nur verklinkt, d.h. die auf Deiner Seite angezeigte Grafik wurde vom Server des Inhabers geladen?
Letzeres ist IMHO nicht strafbar, da auch sog. Deep-Links legal sind.
Die Frage: Kann er Dir das nachträglich beweisen, daß es auf Deinem Server lag, und nicht nur verlinkt war?

Die "Deep-Links" sind nur legal wenn du eine Quelle angibst. In jedem Fall musst du das nachweisen, nicht der Inhaber der Rechte. Das Bild war auf in einem fremden Kontext zu sehen (was der Klagende sicher dokumentiert haben wird) der nicht durch die Lizenz abgedeckt war.

NoaH
 

rumsi

Mecklenburger Orangenapfel
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24.03.08
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2.979
Grüß Dich,

ein Tipp von mir.
Sorge dafür, dass du einen Nachweis für deine Schreiben hast. Tätige sie nicht per Email, sondern ebenfalls per Einschreiben. So kann er den erhalt nicht widerlegen.
Gehe offizielle Wege! Und Informiere dich frühzeitig über eventuelle Folgen. So kannst du diese eventuelle auch abwenden!

Den größten Fehler den viele machen ist, erstmal "die nette Tour" zu probieren. Eine Kontaktaufnahme per Email, den Schwanz dabei einziehen und auf das Gegenueber hoffen.

Jemand der so dreist ist, und eine Forderung per Einschreiben an dich sendet wird kaum ein "freundlicher" Gegner sein.

Begegne Ihm mit Höflichkeit, aber ziehe alle erdenklichen Konsequenzen das er nichts unter den Tisch kehren kann oder dich Aufgrund von Formfehlern belangen kann.

Gruß,
der M
 

Alferd

Auralia
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Bei einem Einschreiben von Privat würde ich erst mal nicht so viel Wind machen. Das wichtigste hast Du schon getan: Das Bild entfernt. Sollte es je so weit kommen, daß der andere Dich vor Gericht zwingt, stehst Du damit schon mal besser da.

Natürlich darf man nicht ungefragt fremde Schöpfungen (egal ob Bild oder Text oder was auch immer) als seine eigenen ausgeben und veröffentlichen aber bei dem hier vorliegenden Fall würde ich doch schon sehr mit Geringfügigkeit rechnen. Der Streitwert den der angebliche Urheber festgesetzt hat ist so niedrig, daß er wahrscheinlich kaum einen Anwalt finden wird, der sich für die paar Euro auf eine eventuelle Verhandlung einlässt.

Ich würde jetzt erst mal abwarten. (bin aber weder Anwalt, noch sonstiger Jurist)

PS würde mich mal interessieren, wer hier für seinen Avatar Urheber- bzw. Verwertungsrechte besitzt ;)

PPS eine unverbindliche Rechtsberatung vom Profi kann allerdings nix schaden.