ains71
Allington Pepping
- Registriert
- 14.01.07
- Beiträge
- 194
Eine Anmerkung am Rande - unabhängig vom konkreten Fall!
NATÜRLICH darf man nur Bilder veröffentlichen wenn man die Rechte / Erlaubnis dazu besitzt.
ABER in letzter Zeit häufen sich die Fälle, dass Leute Dinge ins Netz stellen, die kaum auf normalem Wege (Verkauf von Lizenzen) zu vermarkten sind, sondern wo das Ziel darin besteht, missbräuchliche Nutzungen gebührenpflichtig abzumahnen. Auch ein Geschäftsmodel.
Eine Gesetzesänderung sieht jedoch vor, künftig für die erste Abmahnung von geringfügigen Verstößen von Privatpersonen - und darum würde es sich hier zweifellos handeln - eine Obergrenze von 100€ einzuführen.
NATÜRLICH darf man nur Bilder veröffentlichen wenn man die Rechte / Erlaubnis dazu besitzt.
ABER in letzter Zeit häufen sich die Fälle, dass Leute Dinge ins Netz stellen, die kaum auf normalem Wege (Verkauf von Lizenzen) zu vermarkten sind, sondern wo das Ziel darin besteht, missbräuchliche Nutzungen gebührenpflichtig abzumahnen. Auch ein Geschäftsmodel.
Eine Gesetzesänderung sieht jedoch vor, künftig für die erste Abmahnung von geringfügigen Verstößen von Privatpersonen - und darum würde es sich hier zweifellos handeln - eine Obergrenze von 100€ einzuführen.