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Urheber. geschützte Avatare?

Martin Wendel

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Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Handhabung auch bei allen anderen Darstellungen greift: privat = ja, kommerziell = nein.
Prinzipiell darf der Urheber entscheiden, wie seine Bilder verwendet werden dürfen. Demnach gibt es keine generelle Erlaubnis, dass Bilder nicht kommerziell verwendet werden dürfen.
 

Farafan

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Naja, wenn schon 14jährige Mädels kostenpflichtige Abmahnungen bekommen wenn sie Bilder ihrer Stars auf der privaten HP einstellt ist die Frage schon berechtigt.

Die Verantwortung wer welches Avatar nutzt und ob dies eventuell urheberrechtlich problematisch werden könnte muss jeder User tragen. Dies kann ein Forenbetreiber nicht übernehmen und auch nicht überprüfen.
 

Nathea

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Oftmals ist die Verwendung eines Mini-Bildchens als Avatar eine Art Hommage an den Film/die Band/die Lieblings-Cartoonfigur usw. und wird von denen, die die Urheberrechte an genannten Dingen ihr Eigen nennen, auch als solche verstanden. Wahrscheinlich gibt es daher (so gut wie) keine Rechtsstreitigkeiten darum.

Und weil das so ist, werden auch wir hier kein Fass aufmachen und von jedem Avatarbild-Nutzer einen schriftlichen Nachweis einfordern, dass der Benutzer auch die entsprechenden Rechte besitzt.

Sollte es wider Erwarten einmal mit einem Avatarbild ein rechtliches Problem geben, werden wir selbstverständlich reagieren müssen.
 

Benutzer 176034

Gast
Das mit der Hommage ist schon sehr nahe dran...

Demnach gibt es keine generelle Erlaubnis, dass Bilder nicht kommerziell verwendet werden dürfen.
KEINE Erlaubnis, NICHT zu verwenden...(???)
Ist das nun doppelte Verneinung und heißt: Feuer frei, alles ist erlaubt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Martin Wendel

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Man könnte auch sagen "keine Erlaubnis, die Bilder non-kommerziell zu verwenden", wenn du dich dann besser auskennst. ;)
 

Sheldor

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Vor etwa 2 Jahren wurde mir in einem Forum die Benutzung eines Avatars von der Forenleitung untersagt.

Ich habe mich dort angemeldet, und einen, von mir selbst via Porträtfunktion erstellten Mii als Avatar verwendet. Trotz meiner Hinweise, dass Nintendo dies ausdrücklich erlaubt, wurde ich eindringlich gebeten, den Avatar zu löschen, da man" keinen Ärger" wolle.

Um des Frieden willens habe ich das gemacht, bin jedoch seitdem sehr zurückhaltend was Avatare angeht.

Ich habe aber schon bemerkt dass es hier etwas anders zugeht ;)

Edit: Gorregdur
 

doc_holleday

Roter Herbstkalvill
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Bildschirmfoto = Raubkopie?

Bei der Frage geht es nicht nur darum, wie die Kopie hergestellt wurde. Es geht z.B. auch um die Veröffentlichung in einem nicht vom Urheber gewünschten Rahmen.

Es gibt Künstler, die bestrebt sind, dass z.B. ihre Zeichnungen nicht in jedem oder auch ohne Kontext erscheinen. Ein bekannteres Beispiel hierfür ist Bill Watterson:

Entgegen der üblichen Vermarktungspolitik bei Comicstrips wehrte sich Watterson immer gegen die Vermarktung seiner Figuren (z. B. auf Tassen, T-Shirts etc.). Auch die Vermarktung als Fernsehserie verhinderte er.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bill_Watterson#Die_Calvin-und-Hobbes-.C3.84ra

Der Künstler hat das Recht darüber zu bestimmen, wie und wo die eigenen Werke zugänglich gemacht werden.

Es ist also nicht nur eine Frage des Rechts, sondern auch des Respekts gegenüber dem Künstler, ob man sich (ggf.) über dessen Wünsche/Vorgaben hinwegsetzt. Möglicherweise haben die jeweiligen Erschaffer ja auch gar nichts gegen eine Verwendung der Bilder - aus den oben genannten Gründen - aber man kann eben nicht automatisch davon ausgehen und daher schadet es vielleicht auch nicht, wenn man sich diesbezüglich mal ein bisschen umschaut.

Und ob die Verwendung eines Bildes in einem öffentlich zugänglichen Internet-Forum als "privat" betitelt werden kann, kann sicherlich auch diskutiert werden.


Sollte es wider Erwarten einmal mit einem Avatarbild ein rechtliches Problem geben, werden wir selbstverständlich reagieren müssen.

Fair enough.

Und danke für die Erläuterungen.
 
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EddyOS

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Wer auf Nummer Sicher gehen will, baut sich seinen eigenen Kram. Es ist eine Grauzone, wenn man Dinge beispielsweise abzeichnet und verfremdet.
Es gibt aber auch Sicherlich Dinge, die sich schon so etabliert haben, dass man sie bedenkenlos verwenden kann; z.B. eines der unzähligen Batman Logos.
 

cosmo58

Damasonrenette
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Moin..

@doc_holleday
Ich danke Dir für das Aufwärmen dieses Threads, denn er hat mich dazu gebracht, mich für mich mal mit dem Thema auseinander zu setzen.

..Letztenendes ist es für die Moderation kaum nachvollziehbar, ob mit Avatarbildern eine Urheberrechtsverletzung begangen wird oder nicht..

Das unterschreibe ich Dir uneingeschränkt, soviel Zeit habt ihr gar nicht!

Nachdem doc_holleday mich zum Grübeln brachte, hab ich mir die Mühe gemacht, mit meinem ehemaligen Avatar "Kater mit Sonnenbrille" Ahnenforschung zu betreiben. Nach etlichen Stunden der Recherche fand ich raus, dass das Original von einem osteuropäischen Fotografen stammt, der eine Vervielfältigung ohne Zustimmung nicht erlaubt. Nun sieht man dieses Motiv auf T-Shirts, Kopfkissen, Kaffeetassen und findet es über Google-Bilder im Netz. Ob das des Fotografen Zustimmung hat, weiss ich nicht; ich weiss nur, dass ICH sie nicht habe. Von daher ist jetzt (selbst geknipst) unser Kater auf dem Avatar-Platz.

..dass man sie bedenkenlos verwenden kann; z.B. eines der unzähligen Batman Logos..

Wenn man sich dieses Beispiel mal betrachtet, käme ich zu einem anderen Ergebnis.

Wenn ich mit meinen bescheidenen Mitteln richtig recherchiert habe, hat DC-Comics, eine Tochter von Warner die Rechte an der Fledermaus. Und die schreiben in ihren

Terms of Use > http://www.dccomics.com/terms-of-use
unter anderem

"..You may access and display Material and all other content displayed on this Site for non-commercial, personal, entertainment use on a single computer only. The Material and all other content on this Site may not otherwise be copied, reproduced, republished, uploaded, posted, transmitted, distributed or used in any way unless specifically authorized by Warner.."

Also sinngemäss kannst Du von "ihrer Seite" Material nehmen zum nicht-kommerziellen, persönlichen Gebrauch auf EINEM Computer. Für Kopien, Veröffentlichungen, Uploads usw. brauchst Du deren Erlaubnis.

Und wenn ich das Logo der Fledermaus nicht von "ihrer Seite" nehme, das Netz ist doch voll davon?

Dann steht da

"Trademarks and Copyrights This Site and materials incorporated by Warner on this Site ("Material") are protected by copyrights, patents, trade secrets or other proprietary rights ("Copyrights"). Some of the characters, logos or other images incorporated by Warner on this Site are also protected as registered or unregistered trademarks, trade names and/or service marks owned by Warner or others ("Trademarks")."

Ich kann nicht (so einfach) überprüfen, welches Logo in der Ergebnisliste von Suchmaschinen irgendwie geschützt ist, und die Tatsache, dass es auf anderen Seiten eingebunden, verlinkt oder zum downloaden ist bedeutet nicht unbedingt, dass dies rechtens ist. Daher lasse ich besser die Finger davon.

Jetzt denkt sicher der ein oder andere "da gräbt der Doc einen alten Thread aus und schon lässt der sich einschüchtern".
Mag so sein, aber
- ich bin hier Gast im Hause AT und will dem Gastgeber keine Probleme bereiten.
und
- ich selbst hab auch keine Lust, mich mit einem auftragslosen Anwalt, der die schnelle Mark machen will, herum zu plagen

Und auch wenn sowas hinterher ausgeht wie das Hornberger Schiessen, so ist es doch mit Stress und Ärger verbunden, und das ist mir die Sache wegen eines 3x3cm grossen Bildchen echt nicht wert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mikael Blomkvist

Normande
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30.08.15
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574
Bildschirmfoto = Raubkopie?

Schon irgendwie. Das wäre nur dann anders, wenn du mit dem Bildschirmfoto in irgendeiner Weise eine gewisse Schöpfungshöhe erlangen würdest, dann würde das Urheberrecht auf dich übergehen. Das drücken einer Tastenkombination dürfte dafür aber nicht ausreichen. ;)
 
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cosmo58

Damasonrenette
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491
Moin..

Hach, der Baumarkt bietet jetzt auch ein Schießen an?

Stockfehler meinerseits - Danke!:rolleyes:

Schon irgendwie. Das wäre nur dann anders, wenn du mit dem Bildschirmfoto in irgendeiner Weise eine gewisse Schöpfungshöhe erlangen würdest, dann würde das Urheberrecht auf dich übergehen. Das drücken einer Tastenkombination dürfte dafür aber nicht ausreichen. ;)

Zumal vielerorts auch die Rede ist von "jeglicher Vervielfältigung".
Die heutige Rechtsprechung hat hier aufgrund der digitalen Möglichkeiten keine abschliessende Auflistung.
 
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EddyOS

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Wenn man wirklich nichts falsch machen will, sollte man am besten nur Bilder downloaden (und wenn gewünscht verändern), die eine entsprechende Lizens haben. Es gibt Bilderdatenbanken, wo man kostenlos lizensfreie Bilder bekommt (z.B. Pixabay) aber auch auf Flickr und in der Google Bildersuche kann man entsprechende Filter aktivieren, mit deren Hilfe man dann Bilder finden kann, die man sogar kommerziell einsetzen darf.