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Hi,
folgende Geschichte hat sich zugetragen.
Am 28.05. bin ich mit meiner Frau nach Bremen gefahren, um einen kleinen Stadtbummel zu machen. Wir haben das Auto in eine Tiefgarage nahe des Marktplatzes abgestellt und sind einen Kaffee trinken gegangen. Da wir uns noch für die Weiterfahrt nach Juist am nächsten Tag testen lassen wollten, sind wir anschließend in die Böttcherstraße gegangen. Am Eingang der schmalen Gasse stand ein Schild, dass man eine Maske tragen müsse. Das haben wir natürlich befolgt. Nachdem wir uns testen lassen haben, sind wir am Ende der Böttcherstraße auf eine große von Autos befahrene Straße (Martinistraße) gestoßen und haben die Masken wieder abgesetzt. Meine Frau wollte dann noch einen Stadtbummel durch die Fußgängerzone (Obernstraße) machen. Nach ein paar Metern auf der Obernstraße kam uns dann ein Polizist entgegen mit dem Hinweis, dass man dort eine Maske tragen müsse. Okay, haben wir dann sofort befolgt. Aus Stuttgart kommend war uns nicht bewusst, dass es in manchen Gebieten Bremens auch draußen eine Maskenpflicht gibt.
Doch damit nicht genug, meinte der Polizist, dass dies eine Ordnungswidrigkeit sei, für die wir jeder 50,- € zu entrichten hätten. Ich reagierte darauf sehr empört, da wir auf unserem Weg von der Böttcherstraße kommend keine entsprechende Beschilderungen gesehen hatten. Zudem lag die Inzidenz in Bremen bei unter 30 und wir waren ja aus Stuttgart anderes gewöhnt. Darauf hat sich der Polizist aber nicht eingelassen und die Zahlung der 100,- € verlangt. Alternativ könnten wir ja einen Anhörungsbogen beantragen, der dann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von jeweils 28,50 € nach sich gezogen hätte. Davon wurde uns aber abgeraten, da ja aus dem Internet ersichtlich sein, dass es in bestimmten Gebieten Bremens eine Maskenpflicht gäbe und wir uns entsprechend informieren müssten.
Ich habe mir das entsprechende Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen mal heruntergeladen. Dort werden in den §§ 22a und 22b die örtlichen Maßnahmen sowie die Maßnahmen bei Über- bzw Unterschreitung bestimmter Inzidenzwerte behandelt. So wird auch erwähnt, dass bei Unterschreiten einer 7-Tages-Inzidenz von 50 bzw. 35 Öffnungen und Erleichterungen möglich sind. Mit Bezug auf den am 29.05. vorliegenden Inzidenzwert von 29,6 (zum Vergleich: Stuttgart hatte an diesem Tag eine Inzidenz von 59,6 - ohne Maskenpflicht in der Königstraße wohlgemerkt), halte ich das erhobene Bußgeld in Höhe von 100,- € für ein Ehepaar für unverhältnismäßig und überzogen. So wurde es bisher auch von vielen gesehen, mit denen ich diesen Sachverhalt diskutiert hatte. Auch, dass uns der Beamte quasi von dem Anhörungsbogen abgeraten hat und dass dafür zusätzlich 28,50 € erhoben würden, hat unsere Entscheidung zur sofortigen Zahlung des Bußgelds beeinflusst.
Was meint ihr, macht es Sinn, dagegen vorzugehen? Eigentlich würde ich es ja schon aus Prinzip machen wollen, weil der Beamte aus meiner Sicht schon einen gewissen Handlungsspielraum für Touristen aus einer anderen Stadt bzw. einem anderen Bundesland bei erstmaligem Verstoß haben müsste, zumal auch die Randbedingungen ein derartig hartes Vorgehen nicht rechtfertigten. Andererseits sehe ich natürlich auch, dass man sich über lokale Gegebenheiten informieren muss und dass wir mit der Zahlung des Bußgelds quasi unser Recht auf Anhörung verwirkt haben.
Übrigens liefen an dem Tag zig andere Personen ohne Maske durch die Obernstraße. Auch auf einem nahegelegenen Spielplatz saßen Mütter ohne Maske rum und schauten ihren Kindern beim Spielen zu. Hier griff die Polizei aber nicht entsprechend hart ein.
Bis dann,
Thorsten
folgende Geschichte hat sich zugetragen.
Am 28.05. bin ich mit meiner Frau nach Bremen gefahren, um einen kleinen Stadtbummel zu machen. Wir haben das Auto in eine Tiefgarage nahe des Marktplatzes abgestellt und sind einen Kaffee trinken gegangen. Da wir uns noch für die Weiterfahrt nach Juist am nächsten Tag testen lassen wollten, sind wir anschließend in die Böttcherstraße gegangen. Am Eingang der schmalen Gasse stand ein Schild, dass man eine Maske tragen müsse. Das haben wir natürlich befolgt. Nachdem wir uns testen lassen haben, sind wir am Ende der Böttcherstraße auf eine große von Autos befahrene Straße (Martinistraße) gestoßen und haben die Masken wieder abgesetzt. Meine Frau wollte dann noch einen Stadtbummel durch die Fußgängerzone (Obernstraße) machen. Nach ein paar Metern auf der Obernstraße kam uns dann ein Polizist entgegen mit dem Hinweis, dass man dort eine Maske tragen müsse. Okay, haben wir dann sofort befolgt. Aus Stuttgart kommend war uns nicht bewusst, dass es in manchen Gebieten Bremens auch draußen eine Maskenpflicht gibt.
Doch damit nicht genug, meinte der Polizist, dass dies eine Ordnungswidrigkeit sei, für die wir jeder 50,- € zu entrichten hätten. Ich reagierte darauf sehr empört, da wir auf unserem Weg von der Böttcherstraße kommend keine entsprechende Beschilderungen gesehen hatten. Zudem lag die Inzidenz in Bremen bei unter 30 und wir waren ja aus Stuttgart anderes gewöhnt. Darauf hat sich der Polizist aber nicht eingelassen und die Zahlung der 100,- € verlangt. Alternativ könnten wir ja einen Anhörungsbogen beantragen, der dann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von jeweils 28,50 € nach sich gezogen hätte. Davon wurde uns aber abgeraten, da ja aus dem Internet ersichtlich sein, dass es in bestimmten Gebieten Bremens eine Maskenpflicht gäbe und wir uns entsprechend informieren müssten.
Ich habe mir das entsprechende Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen mal heruntergeladen. Dort werden in den §§ 22a und 22b die örtlichen Maßnahmen sowie die Maßnahmen bei Über- bzw Unterschreitung bestimmter Inzidenzwerte behandelt. So wird auch erwähnt, dass bei Unterschreiten einer 7-Tages-Inzidenz von 50 bzw. 35 Öffnungen und Erleichterungen möglich sind. Mit Bezug auf den am 29.05. vorliegenden Inzidenzwert von 29,6 (zum Vergleich: Stuttgart hatte an diesem Tag eine Inzidenz von 59,6 - ohne Maskenpflicht in der Königstraße wohlgemerkt), halte ich das erhobene Bußgeld in Höhe von 100,- € für ein Ehepaar für unverhältnismäßig und überzogen. So wurde es bisher auch von vielen gesehen, mit denen ich diesen Sachverhalt diskutiert hatte. Auch, dass uns der Beamte quasi von dem Anhörungsbogen abgeraten hat und dass dafür zusätzlich 28,50 € erhoben würden, hat unsere Entscheidung zur sofortigen Zahlung des Bußgelds beeinflusst.
Was meint ihr, macht es Sinn, dagegen vorzugehen? Eigentlich würde ich es ja schon aus Prinzip machen wollen, weil der Beamte aus meiner Sicht schon einen gewissen Handlungsspielraum für Touristen aus einer anderen Stadt bzw. einem anderen Bundesland bei erstmaligem Verstoß haben müsste, zumal auch die Randbedingungen ein derartig hartes Vorgehen nicht rechtfertigten. Andererseits sehe ich natürlich auch, dass man sich über lokale Gegebenheiten informieren muss und dass wir mit der Zahlung des Bußgelds quasi unser Recht auf Anhörung verwirkt haben.
Übrigens liefen an dem Tag zig andere Personen ohne Maske durch die Obernstraße. Auch auf einem nahegelegenen Spielplatz saßen Mütter ohne Maske rum und schauten ihren Kindern beim Spielen zu. Hier griff die Polizei aber nicht entsprechend hart ein.
Bis dann,
Thorsten