Hallo, Apple-Freunde und Opfer des RSS!
Ich hatte heute eine sehr interessante Vorlesung zum Thema Vertragsrecht.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt für ALLE Neugeräte eine Gewährleistung von zwei Jahren.
Über dieses Gesetz (§ 438 Abs. 1 Nr. 3) kann sich auch Apple nicht hinwegsetzen. Falls die sagen, wir geben nur ein Jahr, ist immer eine gute Antwort "sagen Sie mir, wo das steht, dass Sie das dürfen". IMMER.
Desweiteren gelten diese Gewährleistungsansprüche nicht nur gegenüber Hersteller, sondern dem Händler, dem man das Gerät abgekauft hat, also (u.a. in meinem Fall) dem Apple-Store. Mit anderen Worten, man kann sogar verlangen, dass die Gewährleistungskonditionen über die Telefonnummer des Apple-Stores abgewickelt werden kann. Ein Verweis auf teuere Telefonnummern ist zwar rechtens, aber auch nur, weil man dann selber Schuld hat, wenn man da anruft. Der Apple-Store ist in jedem Fall zu einer "Nacherfüllung" verpflichtet, und das völlig kostenlos! D.h., egal, wohin man das Gerät schickt, man muss es kostenlos da hin schicken können und man bekommt es kostenlos zurück.
Also für alle, die sich ein bißchen irritiert fühlen (so wie ich noch vor einigen Wochen), nicht Apple-Care, sondern der Apple-Store ist für Gewährleistung verantwortlich - und das für alle Endverbraucher zwei Jahre lang (und nicht ein Jahr oder ein halbes).
Der eine oder andere von Euch hat sich über eine kleine Entschädigung gefreut, die der liebe Onkel Apple gegeben hat - das war keine Großzügigkeit, das war deren Pflicht - man hätte bei konkretem Ausfall von Gewinnen, die durch nicht Benutzbarkeit des Gerätes entstanden sind, sogar viel mehr fordern können (nur für Einnahmen, die einem tatsächlich durch die Lappen gegangen - nicht, was hätte durch die Lappen gehen können) - gerade im Falle von Apple, die zur Zeit einen ziemlichen Engpass bei Ersatzteilen haben dürften, bei denen Reparaturzeiten von mit unter 3 Monaten entstehen.
Übrigens, ab dem Zeitpunkt der Reparatur, gelten für die reparierten Mängel weitere zwei Jahre Gewährleistungsrecht! D.h. im schlimmsten Fall für Apple, nach 1,9 Jahren geht das Gerät kaputt, Apple tauscht es im Zuge der Nacherfüllung vollständig aus, dann hat man auf das neue Gerät wieder zwei Jahre Gewährleistung.
Und noch eine kleine Anmerkung zur Garantie: es gibt keine im Gesetz verankerte Garantie - es heißt immer Gewährleistung. Die Garantie, die, wenn damit geworben wird, schon deutlich länger sein muss, als die Gewährleistung (was soll die Werbung mit zwei Jahren Garantie, das ist schon durch das Gesetz angesichert), ist immer eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Soll heißen, die Garantie kann nicht mehr beim Händler in Anspruch genommen werden, sondern nur noch beim Hersteller - also bei Apple selbst.
Noch was zum teueren Apple-Care-Paket: der ist während der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gar nicht nötig - es ist Apples (bzw. Apple-Stores) Pflicht, die korrekte Funktion des Gerätes sicherzustellen. Zumindest für Privatkunden (bei Firmenkunden will ich natürlich nicht ausschließen, dass Apple-Care auch innerhalb der zwei Jahre Vorteile bringt).
Privat- sowie Firmenkunden sind übrigens Endverbraucher - nur Kaufleuten (also die, die das Gerät weiterverkaufen, verleasen oder vermieten oder sonstwas wollen) gegenüber hat der Hersteller das Recht, die Gewährleistung auf ein Jahr zu beschränken.