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MacBook "random shutdown" – Fazit

helge

Leipziger Reinette
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Dazu zwei Gegenargumente: Das erste habe ich bereits gesagt, Apple verkauft nach Deutschland und somit hat sich Apple an das deutsche Recht zu halten. Dass der Apple-Store, der über eine deutsche 0800er-Nummer erreichbar ist, seinen Sitz in Irland hat, liegt in der rechtlichen Sphäre von Apple, d.h., darauf hat der Kunde, der über die deutsche 0800er-Nummer anruft und bestellt, keinen Einfluss. Also ändert sich für ihn diese Regelung nicht. Ob Apple das will oder nicht.

Außerdem ist es nicht zulässig, dass einer, der ein Apple-Produkt gekauft hat, gegenüber einem anderen, der das gleiche Produkt gekauft hat, benachteiligt werden. Damit meine ich einen, der im Apple-Store direkt beim Hersteller kauft gegenüber einem, der in einem in Deutschland ansässigen Unternehmen kauft.

Es kann doch nicht sein, dass ich nur ein Jahr, andere auf das selbe Produkt zwei Jahre Gewährleistung haben!

Und nochwas: in Deutschland wird sehr verbraucherfreundlich geurteilt, falls man sein Recht auf die zweijährige Gewährleistung erst einklagen muss, da hat Apple keine Chance.
 

newman

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helge,

Was du hier erzählst ist falsch und ich kann jeden Leser dieses Threads nur davor warnen diese Fehlinformation ernst zu nehmen.

Es ist selbstverständlich zulässig, dass für in einem irischen Shop gekaufte Produkte andere Gewährleistungen gelten, als für in Island, Kanada oder Deutschland gekaufte. Ich verstehe nicht, warum das so schwierig zu verstehen ist.

Wer im Apple Store kauft, kauft in der Republik Irland. Punkt. Eine deutsche 800er Nummer kann jeder Mensch auf diesem Planeten anmieten, das macht aus Apple Computer International, Hollyhill Industrial Estate, Cork, Republic of Ireland noch lange kein deutsches Unternehmen.

Falls du den Apple Store verklagen möchtest, musst du das als Käufer in Irland tun - ein deutsches Gericht wird diesen Fall mangels Zuständigkeit nicht verhandeln, dessen kannst du gewiss sein.
 
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skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Wenn er Apple verklagen will, kann er das auch am Amstgericht München in die Wege leiten. Eben dieses bennent Apple als Gerichtsstand für Deutschland.

In Bezug auf die Gewährleistung gibt es auch keine Probleme mit den deutschen Gesetzen. man schaue dazu in die Bestimmungen vom Apple-Store:
http://store.apple.com/Catalog/de/Images/worldwidewarranty.html

Zitat:
" SOFERN VERBRAUCHER DURCH DIE VERBRAUCHERSCHUTZGESETZE ODER – VERORDNUNGEN IM LAND DES KAUFS, ODER, FALLS DIESES DAVON ABWEICHT, IN IHREM WOHNSITZLAND GESCHÜTZT WERDEN, GILT DIESE GEWÄHRLEISTUNG NEBEN DERARTIGEN RECHTEN UND ANSPRÜCHEN AUS DEN VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN UND –VERORDNUNGEN."

Apple unterwirft sich also ganz explizit den Verbraucherschutzgesetzen des Wohnsitzlandes (!) des Käufers. Damit ergibt sich eine Gewährleistung von 2 Jahren bei Neuware.

So lese ich das zumindest da heraus. Sollte das formaljuristisch anders zu beurteilen sein, dann würden mich so langsam mal die betreffenden Paragraphen/Grundsatzurteile dazu interessieren...

An sonsten bleibt nur der Tip: Apple Hardware beim Dealer um die Ecke kaufen. Damit sind die 2 Jahre Gewährleistung allemal im Sack.
 
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@harald

Gast
IBM Thinkpad - Schon mal über eine Alternative nachgedacht?

Ich hatte mich Mitte des Jahres für Apple entschieden und musste diese Entscheidung bitter bereuen. Ein Fehler wie das RSD kann mal vorkommen, aber dass lange Zeit so gar keine Information von Apple kam und die Durchsetzung der Gewährleistungsrechte schwierig war, hat mich nach der schliesslich doch durchgeführten Rückgabe des MacBooks nach Alternativen suchen lassen. Inzwischen bin ich seit Mitte September glücklicher Besitzer eines IBM Thinkpads. Das ist vom Design nicht so schön wie der Mac, läuft aber bestens. Nicht bei Apple, sondern bei IBM ist die Kundenzufriedenheit am grössten.

Ich verabschiede mich hiermit von allen Apfeltalkern und bedanke mich für die Diskussionsbeiträge, die mir am Anfang, als das RSD auftrat, sehr geholfen haben, hätte ich doch sonst vermutlich den Fehler allein bei mir gesucht.
 

gtemmel

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EIn Thinkpad ist sicher ein nettes Zweitbook, keine Frage. Aber Alternative? Hm, nö.

Zumal es preislich (wenn ich mal von der R Serie absehe) eher beim Pro liegt, und im selben Preissegment den Kürzeren zieht. Wenn ich also Preis und größenmäßig auf einer Ebene vergleiche, muss ich sagen, dass das MBP auch kein RSD hatte (dafür andere ärgerliche Mängel, ich weiß)....
 

helge

Leipziger Reinette
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helge,

Was du hier erzählst ist falsch und ich kann jeden Leser dieses Threads nur davor warnen diese Fehlinformation ernst zu nehmen.

Achso, du hälst mich wohl für einen Spinner, nur weil ich bereit bin, für mein Recht zu kämpfen. Oder weil ich andere zum Nachdenken bringe, ob sie sich wirklich der Willkür von Apple auszusetzen haben, ob sie wollen oder nicht?
Ich habe so langsam das Gefühl, du arbeitest selbst bei Apple oder bist irgendwie anderweitig verpflichtet, allen Leuten auszureden, dass sie Rechte haben, auch gegenüber Apple!

Außerdem, wo steht, dass ich Apple verklagen will? Ich sagte
falls man sein Recht auf die zweijährige Gewährleistung erst einklagen muss

Der Apple-Store hat eine Umsatzsteuernummer in Deutschland. Hätte er das, wenn er wirklich nur irischem Recht unterläge? Ich glaube nicht!

EIn Thinkpad ist sicher ein nettes Zweitbook, keine Frage. Aber Alternative? Hm, nö.

Also, eine Alternative zu einem funktionierenden MacBook bzw. dem alten iBook G4 ist ein Thinkpad bestimmt nicht, jedenfalls die aktuellen Modelle.

Bei uns an der FH ist gestern ein Präsentationsstand mit Thinkpads aufgestellt gewesen. Also die Gehäuse und die Verarbeitung lassen echt zu wünschen übrig und das Preis/Leistungs-Verhältnis ist auch schlechter, als bei einem MacBook.

Aber ein altes Thinkpad, so wie es zwei meiner Mitstudenten haben, das ist top: 10h Akkulaufzeit, absolut kratzfestes Gehäuse (mit Titanpartikeln). Das ist auf jeden Fall eine Alternative zum MacBook mit Random Shutdown Syndrom :)
Und Falls man auf *nix-ähnliche Betriebssysteme steht / angewiesen ist, die Thinkpad und Linux soll wohl eine gute Mischung sein.
 

newman

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Achso, du hälst mich wohl für einen Spinner, nur weil ich bereit bin, für mein Recht zu kämpfen. Oder weil ich andere zum Nachdenken bringe, ob sie sich wirklich der Willkür von Apple auszusetzen haben, ob sie wollen oder nicht?
Ich habe so langsam das Gefühl, du arbeitest selbst bei Apple oder bist irgendwie anderweitig verpflichtet, allen Leuten auszureden, dass sie Rechte haben, auch gegenüber Apple!

Der Apple-Store hat eine Umsatzsteuernummer in Deutschland. Hätte er das, wenn er wirklich nur irischem Recht unterläge? Ich glaube nicht!
Ich arbeite nicht für Apple und ich warne die User in diesem Forum, weil du falsche Informationen postest.

Wenn du dir auch nur die Mühe gemacht hättest, die Geschäftsbedingungen im Apple Store durchzulesen, dann wärst du irgendwann auf die Begriffsbestimmungen gestoßen und spätestens da hätten die Glocken läuten müssen:

"18.2 Ihr Vertragspartner ist Apple Computer International, eine Gesellschaft nach dem Recht der Republik Irland mit Sitz unter der Anschrift Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland. Registernummer ist 157192."

Zur Umsatzsteuernummer: Der Apple Store Irland ist verpflichtet bei Verkäufen/Lieferungen an Privatpersonen innerhalb der EU mit dem Steuersatz des Empfängerlandes zu versteuern (Überschreitung des Schwellwertes, EU-Steuerrecht) und diese abzuführen. Deswegen kaufen Österreicher auch in einem anderen Bereich des Apple Stores - nicht wegen der Sprache, sondern wegen des Steuersatzes. Allerdings ist der Apple Store deshalb noch lange kein deutsches oder österreichisches Unternehmen.
 
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skueper

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Was mir grade mal so durch den Kopf geht... wie sieht das eigentlich in Irland mit dem Thema Verbraucherschutz aus? Wär doch mal interessant, wie die Situation auf der grünen Insel aussieht... ;)
 

newman

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Was mir grade mal so durch den Kopf geht... wie sieht das eigentlich in Irland mit dem Thema Verbraucherschutz aus? Wär doch mal interessant, wie die Situation auf der grünen Insel aussieht... ;)
In Irland bleibt es dem Produzenten/Verkäufer allein überlassen, ob und wie lange er Gewährleitung gibt. Auszug: "The 1980 Act has many provisions relating to the manufacturers or suppliers guarantees. The manufacturer, supplier or retailer is free to decide whether a guarantee is to be given or not the period of such guarantee if given and to what it extends. The 1980 Act does not therefore try to determine what must be covered in a guarantee but does require that a guarantee may not exclude or limit the rights of the consumer described earlier."

Wer tiefer einsteigen will, wird hier fündig.
 

helge

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Ich arbeite nicht für Apple und ich warne die User in diesem Forum, weil du falsche Informationen postest.

Zitat:
" SOFERN VERBRAUCHER DURCH DIE VERBRAUCHERSCHUTZGESETZE ODER - VERORDNUNGEN IM LAND DES KAUFS, ODER, FALLS DIESES DAVON ABWEICHT, IN IHREM WOHNSITZLAND GESCHÜTZT WERDEN, GILT DIESE GEWÄHRLEISTUNG NEBEN DERARTIGEN RECHTEN UND ANSPRÜCHEN AUS DEN VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN UND -VERORDNUNGEN."

Apple unterwirft sich also ganz explizit den Verbraucherschutzgesetzen des Wohnsitzlandes (!) des Käufers. Damit ergibt sich eine Gewährleistung von 2 Jahren bei Neuware.

newman: Also, ich würde sagen, du bist eindeutig der, der hier falsche Informationen gepostet hat.

skueper: du hast Recht, das lese ich auch daraus. Schade nur, dass Apple trotzdem so tut, als hätte man diese Rechte nicht, z.B. dann, wenn man technischen Support benötigt und an kostenpflichtige Nummern verwiesen wird, ob wohl kostenloser Support Pflicht ist.
 
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newman

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newman: Also, ich würde sagen, du bist eindeutig der, der hier falsche Informationen gepostet hat.

skueper: du hast Recht, das lese ich auch daraus. Schade nur, dass Apple trotzdem so tut, als hätte man diese Rechte nicht, z.B. dann, wenn man technischen Support benötigt und an kostenpflichtige Nummern verwiesen wird, ob wohl kostenloser Support Pflicht ist.
Da Apple tatsächlich diesen Absatz in die Garantiebedingungen aufgenommen hat, allein aus diesem Grund, hast du nach meiner Lesart Recht und ich Unrecht. Ich nehme meine Vorwürfe deshalb selbstverständlich zurück und entschuldige mich dafür.

Man müsste noch prüfen ob § 437 BGB so seine Wirkung entfaltet, manch einer mag da Zweifel haben, insbesondere weil gleich 2 Absätze weiter alles relativiert wird ("Diese beschränkte Gewährleistung unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Produkt gekauft wurde, und ist nach diesem Recht auszulegen. Der Gewährleistungsgeber, Apple, wird am Ende dieser Erklärung definiert, je nach dem, in welchem Staat oder in welcher Region das Produkt gekauft wurde." - ist im Fall von Europa Apple International Irland).

Ich lege es aber so aus, dass Apple damit 2 Jahre Anspruch auf Gewährleistung nach deutschem Recht gewährt, einschließlich der in Deutschland streng gehandhabten Beweislastumkehr nach 6 Monaten, welche diesen Anspruch in der Realität leider de facto wieder pulverisiert. Bei einem klaren Fall von RSS dürfte Apple das Board dennoch wie üblich problemlos tauschen, auch nach Ablauf der 2 Jahre. So wurde das in der Vergangenheit jedenfalls häufig gehandhabt.
 
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helge

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Ehrlich gesagt, hätte ich mir diese Seite bei Apple mal genau durchgelesen, hätte ich mich innerlich, und in manchen Fällen auch äußerlich, gar nicht so aufregen brauchen.

Im Nachhinein muss ich auch sagen, Apple hätte nicht die (Zitat) "zufriedensten Kunden", wenn die wirklich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung umgehen würden.

Hab ich eigentlich schon geschrieben, dass mein MacBook zurück ist?

Ich habe mir folgendes überlegt: da Apple das RSS-Problem ja nicht wirklich gelöst hat/haben soll, und das MacBook mit dem Intel Core 2 Duo genauso viel kostet, wie das alte Intel Core Duo-Gerät, wäre es doch sicher möglich, dass, wenn der Fehler erneut auftritt, man gleich auf den Einbau eines neuen Logik-Boards bestehen könnte. Unter der Begründung, dass man der alten Reihe nicht mehr traue und die neue Reihe keinem Aufpreis unterliegt, wäre das doch sicher möglich.

Btw., zum Glück habe ich mir die "billigste" Variante des MacBooks geholt, ich würde mich sonst ärgern, wenn ich wüsste, dass das Nachfolgegerät bei gleichem Preis mehr Ausstattung bietet.
 

skueper

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Btw., zum Glück habe ich mir die "billigste" Variante des MacBooks geholt, ich würde mich sonst ärgern, wenn ich wüsste, dass das Nachfolgegerät bei gleichem Preis mehr Ausstattung bietet.

Mehr Ausstattung zu einem niedrigeren Preis... *grummel* Das ist das einzige, was mich bei Apple bisher wirklich ein bischen angefressen hat: kaum hab ich mir einen Wunsch erfüllt, bringt Apple kurz danach ein aktualisierte Version an.

Angefangen hat's mit dem iPod 30 GB... alleine die höhere Akkulaufzeit des neueren hääte ich gerne. Beim Nano war's auch der Akku, den ich gerne "mehr" hätte. Beim MacBook war ich wirklich etwas stinkig, C2D, 20 GB mehr HDD und 100 Euro günstiger... so ca. 4 Wochen nach Kauf. Aber nüchtern betrachtet will ich nicht jammern: zu dem Zeitpunkt, als ich die Geräte gekauft haben, waren sie mir das Geld wert. Und sie leisten das, was ich erwartet habe - oder gar noch mehr ;) Nur mit dem Kauf eines Desktop-Macs warte ich noch erstmal... nen Mini wäre genau mein Ding. Nur diesmal warte ich in aller Ruhe ab, bis Apple den mal pimpt :D
 

helge

Leipziger Reinette
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nen Mini wäre genau mein Ding. Nur diesmal warte ich in aller Ruhe ab, bis Apple den mal pimpt :D
Ist der nicht erst gepimpt worden? Oder hat der noch gar nicht den Core 2 Duo? Ich schau mal nach...

nee, noch nicht. Bin mir aber ziemlich sicher, dass der auch bald auf C2D umgestellt wird (und vielleicht auch mehr HD?).
 

lampla

James Grieve
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So - Ihr denkt wohl Ihr seit allein mit Euren neuen MacBooks und dem Random Shutdown

Ich hatte bis vor ein paar Tagen das Problem mit meinem PowerBook. Ich arbeite....plums aus. Nett nur, daß die beleuchtete Tastatur an blieb. Keine Fehlermeldung, crash.log oder so was. Dann habe ich mal die Festplatte überprüft und siehe da, Katalog zerschossen. Und ich muß sagen es gestaltete sich etwas schwierig das zu reparieren. Selbst mit der Install CD wollte es nicht funktionieren. Dann hab das aktuelle System mit Carbon Copy Cloner gebackupt und die interne Platte gelöscht - einfach so. Dann das System wieder von der externen Platte zurückgeholt und alles wieder in Ordnung.

Und hier mal zwei Belobigungen zum 2. W-Tag:

Das erste Lob an Apple oder vielleicht an die Festplatte - System konnte noch gesichert werden, obwohl die Platte ´nen Schuss hatte.

Das zweite Lob an die Entwickler von Carbon Copy Cloner - das so ziemlich perfekt mir OSX zusammenarbeitet und mir den A.... gerettet hat. Ich denke mal, hier sollten auch die, welche das Programm noch nicht finanziell unterstützt haben, zur Feier des Tages mal was locker machen.

Aber, was ich dann nicht so recht verstanden habe ist, das ich mit dem Fenstplattendienstprogramm nichts gegen den aufgetretenene Fehler machen konnte...
 

ChristianH

Jamba
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Und täglich grüßt das Murmeltier

Ich muss diesen Thread wieder ausbuddeln...

Als Betroffener der leidigen Random Shutdown-Sache und mit im Oktober getauschter Heatsink (siehe hier: http://www.apfeltalk.de/forum/macbook-random-shutdown-t48687-27.html#post508973) traute ich eben meinem Verstand nicht: plopp, Macbook aus.

Na, dachte ich mir, da musst irgendwie auf den "Aus-Knopf" gekommen sein... Also wieder angemacht. 20 Minuten später: plopp...

Das kann nicht wahr sein...

Mein MacBook ist updatetechnisch auf den neuesten Stand, hat im Oktober die neue Heatsink bekommen, die auch bis heute keine Probleme gemacht hat - aber das Vertrauen ist wieder weg.

Gibt es jemand unter Euch Betroffenen, die auch nach Heatsink-Tausch wieder diese Probleme hatten? So ein Mist!

Wisst Ihr irgendwas darüber, ob auch nach Komponententausch die neue Heatsink sich irgendwann verabschiedet, irgendwelche Kabel schmoren oder was auch immer?

Eines weiß ich jetzt jedenfalls mit Sicherheit: entweder verkaufe ich das MacBook vor Ablauf der einjährigen Garantie wieder oder aber ich belohne Apple für diesen Hardwarepfusch (sorry, ich liebe mein Macbook, aber es muss funktionieren) mit dem Kauf von AppleCare (was eigentlich ein Witz ist, einen Hersteller mit nachträglichen Einnahmen für ein verpfuschtes Produkt zu belohnen).
 

helge

Leipziger Reinette
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Ich hab es schonmal geschrieben: lass dich nicht mit einer einjährigen Garantie abspeisen, du hast eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren!

Wenn das Gerät jetzt das zweite mal kaputt geht, hast du noch schlechte Karten, was eine Rückgabe angeht. Wenn es ein drittes mal kaputt geht (es muss sich um den selben Fehler handeln) - innerhalb der zwei Jahre Gewährleistungszeit - dann kannst du es gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben (nix Zeitwert oder ähnlicher Müll - der volle Kaufpreis).
 

checkert

Carola
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Hi, mein MacBook hatte damals das Logicboard getauscht bekommen, das Ausschalten hat das nicht beseitigt - super Service. Da das Firmware-Update dann aber gewirkt hat und ich nicht noch mehr Lust auf Heckmeck hatte, habe ichs dabei belassen. Jetzt ging die Mistkiste auch wieder einfach so aus, allerdings erst einmal. Trotzdem werde ich das sofort reklamieren, denn ausserdem ist inzwisschen der Akku vollkommen kaputt und wird nicht mehr erkannt und das Display flackert erbärmlich. Insgesamt ist mein MacBook eine reine Schande und ein Ärgernis, wie ich es bei Appple-Produkten bisher nicht erlebt habe. Ab zum Händler und ganz kräftig beschweren. So kanns ja nicht gehen, unser Geld war auch zu 100% den Kaufbetrag wert.