Moin!
Also ich hab heute mich mal bisschen umgehört ... alle die in 2020 bestellt und bezahlt haben - haben die 16% mit bezahlt - auch wenn die Waren noch nicht ausgeliefert wurden. Kein einziger hat die Rechnung korrigiert bekommen.
Ein Kunde von mir hat bei HP zwei Notebooks, ein Mini Desktop und einen Monitor bestellt - und überwiesen am 29.12. - am Dienstag 05.01. kam die Info das die Ware das HP Lager nun verlassen hat.
Aber da wird nichts nach korrigiert.
Wie gesagt - kenne keinen einzigen Fall.
Nochmal: Es spricht auch nichts dagegen, wenn die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen vorgesehen haben, dass die Gefahr schon vor dem 31.12. auf dich übergegangen ist. Man lese dazu einfach die jeweiligen Vertragsbedingungen (individuell oder AGB).
Es muss aber auch gar nicht lange darüber diskutiert werden, ob es in der Praxis von Unternehmen nun korrekt gemacht wird oder nicht. Sowohl die Gesetzlage, als auch die entsprechende Kommunikation des BMF (vgl.
BMF-Schreiben: Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020) ist da vollkommen eindeutig.
Es interessiert mich auch nicht, ob das nun anders sieht, doof findet oder was auch immer. Das ist die gesetzliche Lage dazu.
Das ist so ähnlich wie mit Geschwindigkeitsbegrenzungen: Ich sage: Rundes Schild, weißer Hintergrund, roter Rand, 100 in der Mitte - du darfst nur 100 fahren.
Das hindert dich faktisch nicht daran 200 oder nur 50 km/h zu fahren. Du kannst sogar stehen bleiben oder dein Auto anzünden. Aber es ändert nichts an der Regelung.
@SomeUser
Das mag ja in der Theorie alles richtig sein.
Ich habe ausschließlich die rechtliche Situation dargestellt. Ob es in der Praxis falsch gehandhabt wird, ist eine gänzlich andere Frage. Das Hauptthema liegt aber auch nicht beim Kunden, sondern bei den Unternehmen, ob diese richtig in der USt.-Anmeldung deklarieren.
Mich als Kunden interessiert das mal null die Bohne!
Muss es i.d.R. auch nicht, so lange du keinen Nettopreis vereinbart hast. Siehe hierzu meine Darstellung oben.
Habe am 30.12.20 eine Apple Watch 6 bestellt, mit Paypal incl.16% Mwst. gezahlt, Liefertermin 15.-18.01.21
Ob Apple da jetzt 16 oder 19% Mwst. abführt ist mir mal sowas von egal!
Nur unter der o.g. Vorraussetzung. Je nach Regelung KÖNNTE es nämlich durchaus ein, dass die Rechnung entsprechend höher ausfällt - je nachdem auf was DU dich mit Apple geeinigt hast (in der Praxis: Was Apple dir beim Vertragsschluss vorgelegt und du abgeklickt hast).
Für mich zählt was ich gezahlt habe.
Glaubst du Apple wird mir die 3% nachberechnen, da lach ich mich kaputt......
Es ist mir vollkommen egal, ob du da lachst oder nicht. Entweder vereinbare ich dazu etwas oder ich trage als Unternehmer das steuerliche Risiko. So einfach ist das. Was aber nun mal eben nichts an meinen Darstellungen oben ändert, egal wie du dazu stehst.
Ich bin da mit
@YoshuaThree, Datum der Rechnungstellung ist maßgebend.
Gelinde gesagt interessiert die Meinung da nicht. Es reicht ein Blick ins Gesetz, wahlweise ins entsprechende
BMF-Schreiben: Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 oder auch in die
Fragen und Antworten zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer vom Bundesfinanzministerium.
Du kannst denen aber gerne eine Mail schreiben und erklären, dass du da anderer Meinung bist.
Ich finde es hier im Forum extrem nervtötend, dass man mittlerweile über Fakten diskutieren muss. Wir können uns gerne darüber austauschen, ob die Regelungen zur Senkung der USt.-Sätze sinnvoll waren oder nicht. Ob es wirtschaftlich etwas gebracht hat. Welche Folgen sich aus einem Falschausweis eventuell ergeben etc. pp. Aber über die gesetzten Regelungen an sich, d.h. über ihren Regelgehalt, brauchen wir nicht zu diskutieren, ob du "was anderes maßgebend" findest.
Es gibt auch Leute, die Briefwahlunterlagen nicht für maßgeblich halten. Die Argumentation ist da nicht anders.
Wer soll denn die ganzen Rechnungen abändern, die kurz vor Jahresende erstellt wurden, deren Lieferung aber
erst im neuen Jahr erfolgt.
War überhaupt nicht Teil meiner Aussage oder Ausführung. Bitte: Wenn du inhaltlich etwas nicht verstehst, frage nach. Kein Problem. Aber interpretiere bitte nicht irgendwas in meine Aussagen, was da nicht steht. Das was oben steht, braucht nicht interpretiert zu werden.
Auf welcher Rechnung steht denn drauf wann es am Käufer angekommen ist?
Mal bisschen praktisch denken, nicht nur theoretisch.....
Weist du, exakt mit solchen Fragestellungen setze ich mich jeden Tag beruflich auseinander. Denn z.B. für dich ist es am Ende des Tages evtl. die Frage zur Investitionsentscheidung, ob du einem Unternehmen einen Kredit gibst oder Aktien kaufst, weil du im Jahresabschluss gesehen hast, dass die ja "soviel Umsatz machen" - jetzt stelle man sich vor, dieser Umsatz wäre eigentlich noch gar nicht zu zeigen gewesen - und du hättest daher andere Investitionsentscheidungen getroffen...
Aber noch mal: Das ist kein Fall von "lass uns mal drüber diskutieren", sondern eine Darstellung der Situation. Die kannst du unpraktisch halten (übrigens hat das ein Großteil der Gewerbeunternehmen Mitte des Jahres getan und die Maßnahme abgelehnt!) - die rechtliche Situation ist aber nun mal wie sie ist.