Nein, etwas zu schnell fahren hat rein gar nichts mit einer psychischen Störung zu tun! Das gegebene Limit als absolut korrekt anzusehen, finde ich falsch. Sicherlich, man darf innerhalb Europas in der Regel nur etwa 50km/h ("etwa" da UK ja nicht mit dem metrischen System arbeitet.) im Stadtgebiet fahren. In anderen Ecken der Welt könnte dieses aber auch mehr sein. In den USA waren es nicht selten 45mph auf mehrspurigen Stadtstraßen, das sind rund 70km/h. Bei uns wäre auf diesen Straßen in der Regel auch nur 50km/h erlaubt. Bei anderen (holprigen, kaputten) Straßen aber nur 25mph, die bei uns auch bei 50km/h limitiert wären, man aber besser langsamer fahren sollte, wenn einem sein Auto lieb ist. Dafür darf man dann in den USA aber auf Highways und Interstates maximal 70-75mph fahren, obwohl auf den meisten dieser Straßen deutlich mehr möglich wäre (gerade, übersichtlich, teilweise recht wenig frequentiert). Wer hat nun Recht mit seinen Limits?
Hakt der Verstand Deiner Meinung nach aus, wenn man sich dazu entscheidet, etwas schneller zu fahren, weil es nur ein "paar" Euro kostet, sollte man erwischt werden? Meiner Meinung nach ist das eine logische Abwägung des Verstandes. Mit Emotionen hat das überhaupt nichts zu tun. Das "paar" übrigens in Klammern, weil die Strafen in Deutschland eben nicht zu lasch sondern angemessen sind!
Willst Du allen Fahrern eine psychische Störung andichten, weil sie mit ca. 60km/h im Fluß fahren und nicht den Verkehr behindern? Wo wird da die Freiheit des anderen beschnitten? Das geschieht in dem Fall wohl eher, wenn man Strich 50 fährt (effektiv dann 45-48km/h).
Solange es der Verkehr erlaubt, sehe ich es nicht als schlimm an, wenn man etwas schneller fährt (Jetzt mal abgesehen von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten und an Schulen. Wobei man sich da manchmal auch fragen muß, was die Planer sich dabei gedacht haben.). Die Schweizer Definition des "Rasers" zählt da natürlich nicht zu!
EDIT: Womit Du aber Recht haben könntest... Die Emotionen der "Oberlehrer" könnten in der Tat vielfach Unfallursache sein, wenn diese meinen, andere ausbremsen zu müssen, damit diese nicht zu schnell fahren. Hier wird eindeutig auch die Freiheit des anderen beschränkt, der meiner Meinung nach das Recht haben muß, mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt werden zu können.
EDIT 2:
Ähm, das kann man selbst im abgedrehtesten Kommentar zur StVO nicht finden.
Das einzige, was man hier findet:
Dagegen ist auch nichts einzuwenden, sagt aber nichts über eine eventuelle Gefährlichkeit eines Fahrzeugs aus.