Da es mir in den vergangenen zwei Tagen nicht gelungen ist, meinen Standpunkt weiterführend zu erläutern, möchte ich nun die freie Zeit dafür nutzen.
Bargeld - also Banknoten und Münzen - sind das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Guthaben auf virtuellen Konten wird als Buchgeld oder auch Giralgeld bezeichnet. Es ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur der Nachweis auf Anspruch eines solchen. Der Verbraucher sollte sich also darüber im Klaren sein, dass virtuelle Zahlen auf dem Konto erst einmal nur Zahlen sind. Es gilt der Einwand nicht, dass bei Wegfall von Bargeld ein anderes gesetzliches Zahlungsmittel seinen Platz einnimmt oder gar Buchgeld als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt wird.
Denn es bedarf nicht den Wegfall des gesetzliches Zahlungsmittel, Banknoten und Münzen, um es im Privat- und Geschäftsleben unbedeutend zu machen. Ich sprach von einer Limitierung der Bargeldzahlungen. Das bedeutet, dass Geldgeschäfte nur bis zu einer bestimmten Höhe in Bar bezahlt werden können. Überschreitet man diesen Betrag, so ist man auf die Nutzung virtueller Zahlungsmittel angewiesen.
Die Folge ist eine praktische Abschaffung des Bargeldes, durch die Limitierung. Der Gesetzgeber ist jedoch nicht in der Pflicht, ein anderes Zahlungsmittel gesetzlich anzuerkennen. Denn das Bargeld steht dem Markt nach wie vor zur Verfügung, ist in seiner Verwendung lediglich eingeschränkt.
Bereits heute nimmt der Einsatz von virtuellen Zahlungsmitteln zu. Es gilt es einfach, wenn man mit der Karte bezahlt. Nutzt der Verbraucher immer mehr elektronische und virtuelle Zahlungsmittel, besteht kein Bedarf mehr zum Einsatz von Bargeld und die Limitierung kann ungehindert eingeführt werden. Durch Weiterentwicklung der Zahlungsmethoden wird es in Zukunft wahrscheinlich noch deutlich einfacher und schneller, mit Karte oder Handy zu bezahlen.
Das Problem besteht - wie bereits dargelegt - bei einer Kontosperrung. Schon heute sind viele Verbraucher auf ihr virtuelles Konto angewiesen. Denn es gilt als unsicher, wenn man Bargeld im eigenen Haus oder im Schließfach lagert. Oftmals ist der Bargeldverlust noch nicht einmal in der Hausratversicherung inbegriffen oder stark vereinfacht. Selbstverständlich, denn die Banken haben ein großes Interesse daran, dass der Verbraucher seine finanziellen Mittel auf dem virtuellen Konto hat.
Eine Kontosperrung erfolgt mitnichten nur bei Schuldnern, die zumeist eh keine finanzielle Mittel haben, um Bargeld im Haus zu lagern. Ich sprach bereits von illegalen Vorpfändungen, Irrtümer bei den Finanzämtern oder fehlerhafte Bearbeitungen bei der Bank. Erfolgt eine solche Sperrung, ist der Verbraucher sofort mittellos und kann an dem gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen.
Schon heute sperrt man Konten ohne signifikanten Grund. Letztmalig Kenntnis davon erlangt, haben wir zur aktuellen "Krim-Krise". Die EU verkündete Sanktionen und hat Konten von Angehörigen des russischen Militärs sperren lassen. Dass dies überhaupt möglich ist, ist besonders fraglich. Ob diese Maßnahmen tatsächlich nur auf unbequeme, russische Soldaten zutrifft, ist zu bezweifeln.
Doch für die weitere Betrachtung nehmen wir an, dass Kontosperrungen in der "bargeldlosen Zukunft" erschwert oder gar ausgeschlossen sind, um den Verbraucher vor der Mittellosigkeit zu schützen.
Unabhängig von einer Kontosperrung ist außerdem das Problem, dass man das Leben des Verbrauchers aufgrund seiner Zahlungen nachvollziehen kann. Was hat er wann und wo gekauft. Was hat er wann und wo verkauft. Ich beispielsweise habe ein besonderes Interesse daran, dass gewisse Käufe anonym bleiben.
Einige wissen, dass ich in Edelmetalle investiere und immer wieder wird spekuliert, ob insbesondere Gold nicht bald im privaten Besitz verboten werden könnte. Dies ist deswegen nicht völlig abwegig, weil unser aktuelles Geldsystem nicht mehr auf dem Goldstandard basiert und daher höchst inflationär ist. Sollte man wieder zu diesem Goldstandard zurückkehren, könnte (!) dies auch mit einem Verbot von Goldbesitz einhergehen. Um den Besitz nicht nachweisen zu können, ist daher ein anonymer Kauf unabdingbar.
Verbraucher könnten ähnlichere Interessen haben oder andere Käufe lieber anonym wissen. Schließlich muss auch nicht die Bank alle Geldbewegungen protokollieren.
Zusammenfassend bin ich also gegen elektronische Zahlungsmittel und werde mich immer wieder gegen sie aussprechen, wenn hier wieder von einer neuen Methode gesprochen wird, die letztendlich das Bargeld überflüssig werden lässt, zumindest nach Ansicht einiger Verbraucher.