Verlon
Juwel aus Kirchwerder
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- 05.09.08
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Öhm, nein, Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch. Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, die nach Belieben eben dieses Herstellers ausgestaltet werden kann und darf.
Ich glaube du hast den Kontext missverstanden. Es ging nicht darum, ob man, abgeleitet aus dem Kaufvertrag, einen Rechtsanspruch auf Garantie hat (hat man, wie du auch sagst, nicht). Es ging um den Unterschied zwischen einer Garantieleistung und Kulanz.
Und da hat Farafan vollkommen Recht, man hat bei einer Garantie einen Rechtsanspruch auf die vereinbarte Leistungen (§ 611 Abs 1), während Kulanz eine freiwillige Leistung ist. Kulanz beschreibt doch gerade den Fall, dass der Hersteller/Händler eine Leistung erbringt, die einem gar nicht zugestanden hätte. Man kann also keinen Rechtsanspruch auf Kulanz haben, denn dann wäre es keine.