Wow...Respekt Irving. Jetzt bin ich schon ein lügender und manipulativer Behördentroll, der mit seinen Falschbehauptungen versucht, die Bevölkerung von ernsthafter Diskussion abzuhalten. Das finde ich außerordentlich amüsant. Vielleicht bin ich auch Darth Vader, wer weiß schon. Spüre ich da ein wenig Besessenheit bei Dir...?
Möglicherweise solltest Du bedenken, dass das Schwingen allzu großer Argumentationskeulen den Nachteil haben kann, dass sie nicht den Kern einer Sache treffen.
Wenn Du nur im Ansatz wüsstest, welches profanes und teilweise stümperhaftes Bild Behörden intern abgeben, würde Dein Feindbild fürchterlich schnell Risse bekommen. Aber dieses Wissen wäre andersherum eine Katastrophe für das Selbstverständnis, oder...
Wie dem auch sei, mag ich zum jetzt wirklichen Schluss meiner unsäglich manipulativen Diskussion mit Dir noch folgende Fakten in den Raum werfen, die man wie alles in der Realität sicherlich unterschiedlich bewerten kann, aber welche einen harten Kern aufweisen, der sich nicht durch Verschwörungstheorien wegdiskutieren lassen kann:
1. Sinn und Zweck der Quellen-TKÜ ist eine Überwachung des Telekommunikationsverkehres gemäß StPO und hat mit der viel diskutierten Onlinedurchsuchung nichts zu tun. Es hat auch nichts mit Raumüberwachung zu tun.
2. Für die Durchführung einer TKÜ bedarf es eines richterlichen Beschlusses, welcher durch die Staatsanwaltschaft beantragt werden muss. Ausnahmen hinsichtlich Gefahr im Verzug und Gefahrenabwehr sind sehr eng und abschließend geregelt.
3. Eine TKÜ-Maßnahme wird mit einem klaren Ermittlungsziel durchgeführt. Das heißt, es steht ein konkretes Ermittlungsverfahren im Raum, welches wiederum nach Vorliegen einer bestimmten schweren Straftat geführt werden muss. Der Katalog der entsprechenden Straftaten ist der StPO zu entnehmen.
4. Aus 3. ergibt sich die logische Schlußfolgerung, dass es für die im Ermittlungsverfahren arbeitenden Behörden keinen Sinn macht,
absichtlich rechtswidrige Maßnahmen durchzuführen. Das Ende eines EV mündet idealerweise in der Hauptverhandlung. Dort werden die eingebrachten Beweise letztendlich verwertet. Wenn diese jedoch rechtswidrig erlangt wurden, greift das Beweisverwertungsverbot.
Letztendlich macht es keinen Sinn, willkürliche Überwachungen durchzuführen. Wozu? Zum Selbstzweck? Wer hat dann noch Zeit, in den echten Fällen zu ermitteln? Diese imaginäre Gefahr der umfassenden staatlichen Überwachung scheitert an der täglichen Praxis in der Realität.
Was Behörden treiben, die nicht der konkreten Strafverfolgung nachgehen, mag auf einem anderen Blatt stehen.
Aber diese Behörden waren gar nicht Teil der öffentlichen Diskussion. So jedenfalls mein Eindruck. Die Polizei stand im Mittelpunkt.
5. Bezieht sich das Urteil des BGH aus 2008 tatsächlich auf die Onlinedurchsuchung. Insofern ist das Gutachten des Generalbundesanwaltes zur Quellen-TKÜ natürlich beachtenswert, aber keine konkrete Rechtsprechung.
6. Letztendlich waren aber in allen bekannten Fällen, wo eine Quellen-TKÜ durchgeführt wurde, etliche Beamte der Staatsanwaltschaft und der Gerichte mit der rechtlichen Würdigung der beantragten Maßnahmen befasst. Zumindest den Gerichten darf zugemutet werden, entsprechende Gutachten zu kennen. Offenbar wurde aber jenes Gutachten anders bewertet, da man zu dem Schluss kam, dass das Urteil des BGH zur Onlinedurchsuchung nicht die sg. Quellen-TKÜ tangierte, weil dies an sich eine völlig andere Eingriffsmaßnahme darstellt. Das weiß auch die Justizministerin. Statt empört hätte sie demütig reagieren sollen. Das ist schließlich ihr Laden...
7. Finde ich persönlich die "Entdeckung" des Bundestrojaners durch den CCC an sich sehr hilfreich, wenn auch der Rest der danach stattfindenden Diskussion teilweise an den Realitäten vorbei ging. Hilfreich deswegen, weil durch solche Aktionen Schwachstellen im Rechtssystem entdeckt und entsprechend darauf reagiert werden kann.
8. Bin ich persönlich der Meinung, dass die Maßnahme der Quellen-TKÜ (leider) hinfällig wird, wenn es technisch nicht möglich ist, dem engen rechtlichen Rahmen zu entsprechen. Da stimme ich wieder mit dem CCC überein.
Aber aus diesem ganzen Theater ein Bild der allumfassenden staatlichen Überwachung zu basteln, geht an der Realität vorbei. Jedenfalls an meiner. Denn niemand, aber auch wirklich niemand kann dem Anspruch genügen, die Realität als solches in Gänze und in Wirklichkeit darstellen zu können. Nicht mal Du auf Deiner Wolke lieber Irving.
Da ich als manipulativer Troll weiß, wie Du reagieren wirst, mag ich Dir noch einen schönen trojanerfreien Sonntag wünschen, das letzte Wort zwischen uns Dir überlassen und wiederhole sinngemäß meine Aussage von weit weit vorher: Das Thema zur AT-App scheint längst ausdiskutiert.
Der Bundestrojanertrollmanipulatorlügner (BTTML)