10. Übertragung des Plans
(i) Mit Übertragung des abgedeckten Produkts an einen neuen Eigentümer. Vorbehaltlich der im Folgenden genannten Einschränkungen sind Sie berechtigt, einmalig und endgültig alle Ihre Rechte unter dem Plan auf eine andere Person zu übertragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (a) bei der Übertragung müssen auch der Originalkaufbeleg, die Plan-Bestätigung und das gesamte Verpackungsmaterial des Plans übergeben werden, einschließlich der gedruckten Materialien und dieser Vertragsbedingungen; (b) Sie müssen Apple über die Übertragung dadurch informieren, dass Sie per Post oder Fax eine Mitteilung über die Übertragung an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland (Faxnummer: +353-(0)21-428-3917) schicken; und (c) die Person, die den Plan erhält, muss sich mit den Vertragsbedingungen des Plans einverstanden erklären. Wenn Sie Apple über die Übertragung informieren, müssen Sie die Vertragsnummer des Plans, die Seriennummern des zu übertragenden abgedeckten Produkts, sowie den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers beifügen.
(ii) Mit Übertragung vom ursprünglich abgedeckten Produkt auf das neue abgedeckte Produkt. Sie sind berechtigt, einmalig und endgültig die Abdeckung unter dem Plan auf ein neues Apple Produkt, das Ihnen gehört und innerhalb von dreißig (30) Tagen seit dem Erwerb des abgedeckten Produkts erworben wurde, zu übertragen. Das neue Produkt muss für die Abdeckung unter dem Plan berechtigt sein und zum Zeitpunkt der Übertragung müssen beide Produkte durch die einjährige (1) eingeschränkte Hardwaregarantie von Apple abgedeckt sein. Apple wird eine Plan-Bestätigung für das neue Produkt ausstellen, das dann zum abgedeckten Produkt wird. Wenn Sie Apple über die Übertragung informieren, müssen Sie die Vertragsnummer des Plans, die Seriennummern und die Kaufbelege für die zu übertragenden Produkte dadurch zur Verfügung stellen, dass Sie Apple eine Mitteilung zur Übertragung wie im vorstehenden Absatz beschrieben per Post oder Fax (soweit diese Möglichkeit verfügbar ist) schicken.