• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Was gibt es Schöneres als den Mai draußen in der Natur mit allen Sinnen zu genießen? Lasst uns teilhaben an Euren Erlebnissen und macht mit beim Thema des Monats Da blüht uns was! ---> Klick

EU bemängelt Apples Garantieregelung

Baergolas

Pomme Etrangle
Registriert
25.03.07
Beiträge
899
@Marcel: Die Richtlnie unterscheidet aber auch von Pflichten des Verkäufers - Vertragsmäßigkeit nach Art. 2 - (bei uns Gewährleistung) und "freiwilligen" Garantien des Herstellers - Art. 6 -. Nur für seine Pflicht nach Art. 2 hat der Verkäufer gemäß Art. 3 2 Jahre einzustehen.

Für eine Garantie des Herstellers gilt keine Frist. Also vermischt die Kommissarin beide Begriffe.

de facto gibt es keine "EU-Garantiepflicht" eines Verkäufers, nur seine Haftung für die Vertragsmäßigkeit des Kaufgegenstands bei Übergabe für eine Zeit von mind. 24 Monaten, bei uns genannt "Gewährleistung". Dass der Hersteller oder der Verkäufer verpflichtet wären, dem Verbraucher 2 Jahre für eine Fehlerfreiheit zu "garantieren", gibt die Richtlinie eben nicht wieder.

Worin Apple täuschen soll, erschliest sich mir auch nicht recht, heisst es doch bei Apple:

http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/

In meinen Augen will diese unsägliche Kommisarin aus Apples Popularität politische Vorteile für sich schlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Marcel Bresink

Breuhahn
Registriert
28.05.04
Beiträge
8.597
@Baergolas
Es hat niemand bestritten, dass es einen Unterschied zwischen gesetzlicher Mängelhaftung des Verkäufers und freiwilligen Zusagen des Herstellers gibt.

Gemäß Art. 1 1999/44/EG wird für beides der Oberbegriff "Garantie" verwendet. Dass wir das in der Umgangssprache Gewährleistung und Garantie nennen, war so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Nach 2001 sollte es diese Begriff ursprünglich nicht mehr geben.
 

Baergolas

Pomme Etrangle
Registriert
25.03.07
Beiträge
899
Einspruch Euer Ehren!

Die Überschrift lautet "...Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter" und die Art. unterscheiden eben zwischen den "Aspekten" (u.a. den Pflichten nach Art. 2 bis 5) und der - ausdrücklich als Art. 6 aufgeführten "Garantien".
Der Inhalt der Richtlinie lässt nicht erkennen, dass die Pflichten des Verkäufers als eine Art "Garantie" und die "Garantie" nach Art. 6 als eine andere Art "Garantie" anzusehen wären. Dagegen spricht schon die Trennung von Pflichten und Fristen bei der Pflicht des Verkäufers von der Regelung zu einer Garantie.

Diese Richtlinie ist - wie vieles aus Brüssel - gesetzestechnisch miserabel geschrieben und läd "Missverständnisse" förmlich ein. Eben diese Ungenauigkeit nutzt die Kommissarin aus, um sich publikumswirksam zu präsentieren.

Edit: allerdings ist die Darstellung der Aussage der Kommissarin im einleitenden Text zu diesem Bericht etwas unklar. Nach dpa soll Apple die Verbraucher nicht ausreichend über die ihnen nach dem EU-Recht zustehenden "Rechte" infomieren, was allerdings noch weniger nachzuvollziehen ist....vielleicht ein "Übersetzungsfehler".
 

avalon2

deaktivierter Benutzer
Registriert
30.09.08
Beiträge
634
Das EU-Recht geht, entgegen des deutschen Vertragsrecht von einen völlig grenzdebilen und naiven Verbraucher aus der besonders geschützt werden muss.
Ich finde es auch nicht so toll, aber da müssen sich alle dran halten.
 

Baergolas

Pomme Etrangle
Registriert
25.03.07
Beiträge
899
Hm...eventuell muss ich etwas zurückrudern, nachdem ich die Richtlinie nochmal gelesen habe *seufz*.

Eine "Garantie" ist im Sinne der Richtlinie nach Art 1 Abs. 2 e) jede "Pflicht", die der Verkäufer gegenüber dem Käufer eingegangen ist. Danach könnte die Richtlinie tatsachlich nicht zwischen "gesetzlichen" - Gewährleistungs - oder "freiwilligen" - Garantie - Pflichten unterscheiden, wobei bei den "gesetzlichen" bestimmte Fristen gelten, während die "freiwilligen" nur bestimmte Formen zu wahren hätten.

....ein Murks diese Richtline.
 

Mure77

Golden Noble
Registriert
25.06.07
Beiträge
15.007
Die Händler bzw Anbieter die was auf ihre Produkte halten geben 2 Jahre Garantie.
 

eichyl

Rhode Island Greening
Registriert
03.12.09
Beiträge
480
Sagen wir es so: die zwei jährige Garantie ist etwas für faule, die sich nicht mit den komplizierten Gewährleistungsrechten rum schlagen wollen. Man macht es sich leicht, wenn man eine Garantie über den kompletten Gewährleistungszeitraum gibt!

Was? Also die Hersteller die mir 12 Monate länger die zusätzliche freiwillige Garantie einräumen als Apple machen es sich jetzt zu einfach? Apple hingegen bietet mir nur 12 Monate zusätzliche Garantie und ist jetzt toller weil sie es sich schwerer machen?
o_O Ohje...
 

Mitglied 131813

Gast
Ich finde die Garantieabwicklung von Apple auch in Ordnung. Solang sie den Mindestanforderungen entsprechen, ist ja auch alles gut. Zusätzliche Garantien sind immer ein Zusatz, aber keine Verpflichtung, weswegen man nicht mürrisch sein sollte, wenn es eben nicht geboten wird.

Übrigens stehen wir hier schon auf n-tv.de
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
Registriert
13.10.11
Beiträge
1.541
Übrigens stehen wir hier schon auf n-tv.de
Sehr interessant. Ich "beschwere" mich also über die Apple-Garantie... Wußte ich gar nicht...

Mann mann mann... Verstehen die Intention nicht und zitieren dann auch noch fehlerhaft... Was ist denn das "Bundesgesetzbuch"?
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
Registriert
13.10.11
Beiträge
1.541
Hm...eventuell muss ich etwas zurückrudern, nachdem ich die Richtlinie nochmal gelesen habe *seufz*.

Eine "Garantie" ist im Sinne der Richtlinie nach Art 1 Abs. 2 e) jede "Pflicht", die der Verkäufer gegenüber dem Käufer eingegangen ist. Danach könnte die Richtlinie tatsachlich nicht zwischen "gesetzlichen" - Gewährleistungs - oder "freiwilligen" - Garantie - Pflichten unterscheiden, wobei bei den "gesetzlichen" bestimmte Fristen gelten, während die "freiwilligen" nur bestimmte Formen zu wahren hätten.

....ein Murks diese Richtline.
Nö, Du mußt da überhaupt nicht zurückrudern. Art. 1 Abs 2e definiert nur, was diese Richtlinie überhaupt unter einer Garantie versteht. Garantien an sich werden trotzdem erst in Artikel 6 behandelt, in den Artikeln 2-5 geht es um die Mängelhäftung durch den Verkäufer.
Eine Pflicht kann man übrigens auch freiwillig eingehen, wenn man dem Käufer beim Kauf eine zusätzliche Garantie verspricht. Das hat nichts mit der gesetzlichen Pflicht zu tun!
 

Koopa

deaktivierter Benutzer
Registriert
15.09.11
Beiträge
864
[h=3]Apple-Nutzer beschweren sich[/h]
Im Forum von "Apfel-Talk" beschwert sich auch Nutzer "DaMikstar" über Apples Garantie: "In Deutschland muss der Kunde dem Händler schon ab dem siebten Monat beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorlag (Paragraph 476 Bundesgesetzbuch). Die Garantie ist in diesem Fall gegenüber Apple geltend zu machen."Andere Nutzer erklärten, sie seien mit Apples Garantieangebot zufrieden. Jack Beam schriebt: "Apples einjährige Garantie ist absolut top. Da können sich alle anderen Hersteller eine Scheibe von abschneiden. Allerdings finde ich, dass der Apple Care Protection Plan ab 1000 Euro Einkaufswert für ein Jahr extra inklusive sein sollte."

Das hab ich eben bei n-tv.de gefunden ;)
 

Koopa

deaktivierter Benutzer
Registriert
15.09.11
Beiträge
864
Stimmt ;) hatte nur die ersten 5 Posts gelesen :p


Sent from my iPad using Tapatalk HD
 

Dominik_H

Idared
Registriert
21.06.12
Beiträge
24
Hatte bei meinem alten MB Unibody 2008 etwa 5 Tage vor ende der Garantie einen Schaden am Mainboard (Tastatur und Trackpad gigen nicht mehr. Bei mir gabs da ohne Probleme oder Kosten einfach ein neues MB incl. Datenüberspielung : )
War halt ein MC-Shark in Wien und kein offizieller Apple Store denke aber nicht das dass einen großen unterschied macht
 

mausbaer

Seidenapfel
Registriert
05.04.10
Beiträge
1.328
Sehr interessant. Ich "beschwere" mich also über die Apple-Garantie... Wußte ich gar nicht...

Mann mann mann... Verstehen die Intention nicht und zitieren dann auch noch fehlerhaft... Was ist denn das "Bundesgesetzbuch"?

Da wird deutlich, dass es Leute gibt, die nicht wissen, dass BGB "Bürgerliches Gesetzbuch" bedeutet.
 

Eraneva

Ontario
Registriert
13.06.12
Beiträge
341
Finde es gut. Jeder andere große Hersteller hält sich an 2 Jahre Hersteller Garantie in der EU . Nur Apple nicht. Die verkaufen einen für 170 Takken eine Garantie für ihre Computer.


Würde mich freuen, wenn Apple auch 2 Jahre geben würde.

Aber wahrscheinlich wird die EU Apple einfach ein Bußgeld ausstellen, das Apple mal eben aus der Vorauskasse bezahlt ;)
 
  • Like
Reaktionen: Jack Beam

stevr

Jonagold
Registriert
18.08.11
Beiträge
21
"Doch hierzulande ist es im Prinzip sehr einfach"
Problem ist doch die
Beweislast. Ab dem 13. Monat muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon bei Auslieferung am Gerät war. Das wird meist ziemlich teuer. Deshalb ist Apple Care meist billiger und weniger Aufwendig.

Das trifft aber nur extrem selten zu. Ich musste bei Saturn, Media-Markt, Amazon oder Karstadt noch nie nachweisen, dass ein Produktmangel vorliegt, wenn etwas nach mehr als einem Jahr kaputt gegangen ist. Diese Unternehmen sind kulant und reparieren (wenn sie nicht sogar austauschen). Wenn Apple diese Kulanz nicht an den Tag legt, kann man da eben nichts kaufen.
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
Registriert
13.10.11
Beiträge
1.541
Finde es gut. Jeder andere große Hersteller hält sich an 2 Jahre Hersteller Garantie in der EU . Nur Apple nicht. Die verkaufen einen für 170 Takken eine Garantie für ihre Computer.
Was ist mit HP oder Dell? Bei beiden bekommst Du auch nur jeweils ein Jahr Garantie. Dell nimmt je nach Modell auch schon mal 280€ für drei Jahre Garantie. Bei einem Alienware Notebook können das auch mal locker 460€ für drei Jahre sein. Zugegeben, das ist sogar Next-Business-Day-Vor-Ort-Service, aber eben auch eine freiwillige Leistung, die nur für ein Jahr im Kaufpreis inbegriffen ist. Informationen über die gesetzliche Gewährleistung bekommt man z.B. bei Dell überhaupt nicht. Und die haben im Gegensatz zu Apple sogar ein Büro in Deutschland.
Außerdem bieten eigentlich nur noch die Budgethersteller mehr als ein Jahr Herstellergarantie.

Würde mich freuen, wenn Apple auch 2 Jahre geben würde.
Klar, freuen würde das wohl jeden, im Premiumsegment ist das wie gesagt aber nicht unbedingt üblich.

Aber wahrscheinlich wird die EU Apple einfach ein Bußgeld ausstellen, das Apple mal eben aus der Vorauskasse bezahlt ;)
Zumindest für den deutschen Apple Store kann man sagen, daß Apple da auf der sicheren Seite ist und ein Bußgeld rechtlich nicht durchsetzbar ist, da Apple die EU-Richtlinie bzw. das deutsche Gesetz aufs Wort befolgt. :)

Ich sehe da jedenfalls keinen Handlungsbedarf. Laut der Richtlinie 1999/44/EG muß nicht einmal Apple die Verbraucher über ihre Rechte nach innerstaatlichem (nicht EU-) Recht aufklären. Das ist nach dieser Richtlinie die Aufgabe der Mitgliedsstaaten.

Artikel 9
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zur Unterrichtung
der Verbraucher über das innerstaatliche Recht, mit
dem diese Richtlinie umgesetzt wird, und rufen, falls angebracht,
Berufsorganisationen dazu auf, die Verbraucher über
ihre Rechte zu unterrichten.

Apple hat aber kreuz und quer durch den Store aussagekräftige Links zu dieser Webseite verteilt: http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/ Das sollte wohl absolut ausreichen. :)
 
  • Like
Reaktionen: Jack Beam

robinsbegin

Apfel der Erkenntnis
Registriert
20.10.09
Beiträge
727
@damikstar

woher nimmst du die Annahme, dass Apfel nur im Premiumbereich anzusiedeln waere? Dagegen spricht schon, dass Vort-Ort-Service und Techniker-in-meinem-Haus-Dienste nicht angeboten werden.