Mango
Idared
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Also soweit ich weiß kann der Lehrer nur dann den ipod einbehalten wenn die Gefahr der "Wiederholungstat" besteht. Das bedeuted im Endeffekt max. bis zum Ende eines Tages. Alles andere ist nicht rechtmäßig.
Bei uns gab es einen ähnlichen Fall, bei dem ein Handy abgenommen wurde. Dieses wurde die ganze Woche nicht zurückgegeben, obwohl der SChüler 19 ! ist wurde gefordert, dass die Mutter es abholen müsse. Dieser Schüler hat sich informiert und sein Jura-studierender Bruder hat ihm zur Klage geraten. Er könnte, weil er ja seine Karte bzw. seinen Vertrag nich nutzen kann, Schadensersatz fordern. Dies hat er auch am 3. Tage dem Rektor vorgetragen, der aufeinmal, obwohl er vorher nichts tun konnte, lenkte die Schulleitung ein.
Wenn es hart auf hart kommt und er z.B. einen Anruf seiner Arbeit verpasst hätte, dadurch Verdienstausfall und vielleicht sogar gekündigt bekommen hätte, hätte das die Schule wahrscheinlich übernehmen müssen. Genauso wie, da die Lehrerin angekündigt hat ihm das Handy erst am Schuljahresende zu geben, wenn er sich ein neues mit Vertrag gekauft hätte. Diese Kosten müsste die Schule auch übernehmen.
Die rechtl. Position der Schule ist hier doch sehr beschränkt.
Bei uns gab es einen ähnlichen Fall, bei dem ein Handy abgenommen wurde. Dieses wurde die ganze Woche nicht zurückgegeben, obwohl der SChüler 19 ! ist wurde gefordert, dass die Mutter es abholen müsse. Dieser Schüler hat sich informiert und sein Jura-studierender Bruder hat ihm zur Klage geraten. Er könnte, weil er ja seine Karte bzw. seinen Vertrag nich nutzen kann, Schadensersatz fordern. Dies hat er auch am 3. Tage dem Rektor vorgetragen, der aufeinmal, obwohl er vorher nichts tun konnte, lenkte die Schulleitung ein.
Wenn es hart auf hart kommt und er z.B. einen Anruf seiner Arbeit verpasst hätte, dadurch Verdienstausfall und vielleicht sogar gekündigt bekommen hätte, hätte das die Schule wahrscheinlich übernehmen müssen. Genauso wie, da die Lehrerin angekündigt hat ihm das Handy erst am Schuljahresende zu geben, wenn er sich ein neues mit Vertrag gekauft hätte. Diese Kosten müsste die Schule auch übernehmen.
Die rechtl. Position der Schule ist hier doch sehr beschränkt.