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Das Ganze ist doch der reinste Irrsinn !!!! Haben wir keine anderen Probleme ?
Erst entschuldigt sich "Mutti" (als Kanzlerin) telefonisch bei diesem "Herrn" für die Äusserungen des "Herrn Böhmermann" im ZDF. Heute findet ein großes Treffen statt, "Mutti" kriegt gerade noch die Kurve und entscheidet mit ihrer Stimme, daß dieser Anzeige des türkischen MP nachgegangen wird. Gleichzeitig heisst es, daß dieser Uralt § (103 StGB) -"Majestätsbeleidigung", wie Spötter sagen- DANACH aber schleunigst gestrichen werden soll . Dieser § stammt aus "Kaiser-Zeiten", irgendwann aus den 1870er-Jahren, zuletzt wurde er in den 1970ern angewandt, anlässlich des Besuchs der Schahs vom (damaligen) "Persien". Ja, die Mühlen des Gesetzes mahlen oft langsam, da könnte ich so manches Liedchen singen ...
Was mich interessiert, da werde ich mich ja auch noch schlau machen: Herr E. hat ja 2 Strafanzeigen erstattet, eine nach o.ä. §103 (als MP E), eine Weitere als "Privatperson" E. nach § 185. Ob diese wohl von verschiedenen Gerichten verhandelt werden ? Was, wenn 2 unterschiedliche Urteile "ausgeworfen" werden ? Die Frage, wer diesen ganzen "Sch...." am Ende bezahlt, erspare ich mir.
"Satire"/"Meinungsfreiheit" ? Ein klares JA ! Aber : jemanden -egal ob "MP" oder "Hans Mustermann" oder "Lieschen Müller"- öffentlich als "Ziegen-F......"/"Kinder-F....." zu bezeichnen, ist in meinen Augen eine grobe UNVERSCHÄMTHEIT und selbstverständlich als Beleidigung zu bestrafen. Da wäre was im 5-stelligen € Bereich sehr angebracht ...
Erst entschuldigt sich "Mutti" (als Kanzlerin) telefonisch bei diesem "Herrn" für die Äusserungen des "Herrn Böhmermann" im ZDF. Heute findet ein großes Treffen statt, "Mutti" kriegt gerade noch die Kurve und entscheidet mit ihrer Stimme, daß dieser Anzeige des türkischen MP nachgegangen wird. Gleichzeitig heisst es, daß dieser Uralt § (103 StGB) -"Majestätsbeleidigung", wie Spötter sagen- DANACH aber schleunigst gestrichen werden soll . Dieser § stammt aus "Kaiser-Zeiten", irgendwann aus den 1870er-Jahren, zuletzt wurde er in den 1970ern angewandt, anlässlich des Besuchs der Schahs vom (damaligen) "Persien". Ja, die Mühlen des Gesetzes mahlen oft langsam, da könnte ich so manches Liedchen singen ...
Was mich interessiert, da werde ich mich ja auch noch schlau machen: Herr E. hat ja 2 Strafanzeigen erstattet, eine nach o.ä. §103 (als MP E), eine Weitere als "Privatperson" E. nach § 185. Ob diese wohl von verschiedenen Gerichten verhandelt werden ? Was, wenn 2 unterschiedliche Urteile "ausgeworfen" werden ? Die Frage, wer diesen ganzen "Sch...." am Ende bezahlt, erspare ich mir.
"Satire"/"Meinungsfreiheit" ? Ein klares JA ! Aber : jemanden -egal ob "MP" oder "Hans Mustermann" oder "Lieschen Müller"- öffentlich als "Ziegen-F......"/"Kinder-F....." zu bezeichnen, ist in meinen Augen eine grobe UNVERSCHÄMTHEIT und selbstverständlich als Beleidigung zu bestrafen. Da wäre was im 5-stelligen € Bereich sehr angebracht ...